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Wohngeld für studierende Eltern: Geht das überhaupt? Bekommen Studenten nicht BAföG? Der Einwand ist berechtigt, trifft auch oft zu, aber eben nicht immer. Bevor Sie sich also bei Ihrer Nachfrage vorschnell abwimmeln lassen, informieren Sie sich in diesem Artikel. Anschließend sind Sie gewappnet gegen Falschauskünfte. Lesen Sie also gleich weiter über Wohngeld für studierende Eltern: Jetzt beantragen!

Überblick

  • Wohngeld für studierende Eltern: Bloß nicht abwimmeln lassen
  • Wohngeld für studierende Eltern: Wohngeldnovelle 2016
  • Wann es kein Wohngeld für studierende Eltern gibt
  • Wohngeld für studierende Eltern: Wohngemeinschaft mit weiteren Studenten
  • Wohngeld für studierende Eltern: Wohngemeinschaft mit Partner oder Familienangehörigen
  • Wohngeld für studierende Eltern: Voraussetzungen
  • Mietvertrag bei Wohngeld für studierende Eltern
  • Wohngeld für studierende Eltern beantragen
  • Fazit

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Wohngeld für studierende Eltern: Bloß nicht abwimmeln lassen

Häufig werden Studierende bei ihrer Frage nach Wohngeld auf das BAföG verwiesen. In der Tat enthalten BAföG-Leistungen einen Anteil fürs Wohnen. Bei dieser Auskunft leuchtet es ein, dass eine bereits mit dem BAföG erhaltene finanzielle Zuwendung nicht ein weiteres Mal über einen staatlichen Zuschuss unter anderem Namen gewährt wird.

Dennoch können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten, auch Wohngeld für studierende Eltern. Die Bedingungen sind komplex, weshalb es bei der Frage nach Wohngeld für studierende Eltern bei der Beratung hapern kann. Studierende, die trotz Anspruch auf BAföG-Leistungen noch Wohngeld beziehen können, sind außerdem eine Minderheit. Es lohnt sich also, sich gründlich zu informieren und hartnäckig zu bleiben, dann klappt es mit Wohngeld für studierende Eltern, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.

Wohngeld für studierende Eltern: Wohngeldnovelle 2016

Die letzte Reform beim Wohngeld fand im Jahr 2009 statt. Mit der Wohngeldnovelle 2016 wurde das Wohngeld endlich an die Einkommensentwicklung und gestiegene Warmmieten angepasst.

Unter anderem wurden die Tabellenwerte der Mietpreise um durchschnittlich 39 % angehoben. Dabei wurden regionale Unterschiede berücksichtigt und die Miethöchstbeträge entsprechend gestaffelt.

Wann es kein Wohngeld für studierende Eltern gibt

Vorab soll das Grundprinzip erläutert werden, weswegen viele Studenten kein Wohngeld erhalten. Wer „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG hat, kann nicht zusätzlich Wohngeld für studierende Eltern erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Student tatsächlich BAföG-Leistungen in Anspruch nimmt. Entscheidend ist allein, ob er die Voraussetzungen dafür erfüllt.

Die Zusage von Wohngeld für studierende Eltern hängt außer von den bestehenden finanziellen Verhältnissen noch von der Wohnungsgröße und Wohnungsmiete ab. Beide müssen sich innerhalb eines festgesetzten Rahmens befinden, der bei bei Wohngeld für studierende Eltern außerdem von der Zahl der Familienmitglieder abhängt.

Wohngeld für studierende Eltern: Wohngemeinschaft mit weiteren Studenten

Bei mit anderen Studenten in einer Wohngemeinschaft lebende Eltern gelten folgende Regeln für Wohngeld für studierende Eltern:
Hat jeder einen Einzelmietvertrag abgeschlossen oder einer ist Hauptmieter und die anderen Personen haben Untermietverträge, kann jeder dieser Mieter seinen eigenen Wohngeldantrag stellen, immer vorausgesetzt, es besteht kein Anspruch auf BAföG.

Gibt es lediglich einen Hauptmieter und keine offiziellen Untermietverträge, ist ausschließlich der Hauptmieter wohngeldberechtigt. In diesem Fall wird zur Berechnung des Eigenanteils seiner Miete um die Pro-Kopf-Anteile seiner Mitbewohner gekürzt.

Wohngeld für studierende Eltern: Wohngemeinschaft mit Partner oder Familienangehörigen

Wohngeld für studierende Eltern kann es auch geben, wenn diese in einer Wohngemeinschaft mit ihrem Partner oder einem anderen Familienmitglied als dem Kind, zum Beispiel einem Geschwister, leben und mit diesem eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden.

Voraussetzung ist hier, dass mindestens ein Haushaltsmitglied keine Ansprüche auf BAföG, Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld hat und auch keine übrigen Sozialleistungen mit einem Wohngeldanteil erhält.

Wohngeld für studierende Eltern: Voraussetzungen

Nachdem die Ausschlusskriterien für Wohngeld bei BAföG-Anspruch sowie bestimmten Konstellationen von Wohngemeinschaften angesprochen wurden, sollen nun die Voraussetzungen folgen, bei denen es Wohngeld für studierende Eltern gibt.

Fällt ein Student zwar unter den Begriff der finanziellen Bedürftigkeit, die einen Anspruch auf BAföG begründen würden, erhält er gelegentlich dennoch keine BAföG- Leistungen. Wohngeld wiederum ist zum Teil an andere Bestimmungen gekoppelt, was Wohngeld für studierende Eltern ermöglicht. Anspruch auf

Wohngeld für studierende Eltern besteht zum Beispiel dann:

  • Die für den Anspruch auf BAföG geltende Altersgrenze von 30 Jahren beziehungsweise 35 Jahren bei Masterstudiengängen ist überschritten.
    Nach dem 4. Semester fand ein verspäteter und unbegründeter Fachrichtungswechsel statt.
  • Die Höchstdauer zur Förderung des Studiengangs wurde überschritten.
    Erforderliche Leistungsnachweise nach § 48 Absatz 1 BAföG wurden nicht oder zu spät eingereicht.
  • Die BAföG-Leistungen werden als 100-prozentiges Bankdarlehen gezahlt.
    Es handelt sich um ein Teilzeitstudium.
  • Es handelt sich um ein Studium in einer nicht staatlich anerkannten Bildungseinrichtung, zum Beispiel in einem Privatinstitut.
  • Der Student erhält finanzielle Unterstützung durch ein Begabtenförderungswerk.
  • Der Student absolviert ein nicht als weitere Ausbildung anerkanntes Zweitstudium.

Mietvertrag beim Wohngeld für studierende Eltern

Ganz wichtig beim Mietvertrag zum Beantragen von Wohngeld für studierende Eltern: Der Antragsteller muss unbedingt im Mietvertrag namentlich aufgeführt sein als Haupt-, Neben-oder Untermieter.

Wohngeld für studierende Eltern beantragen

Wohngeld für studierende Eltern ist bei der kommunalen Wohngeldbehörde zu beantragen. Im Allgemeinen ist die Adresse der Wohngeldbehörde auf der Internetseiten der Stadt oder Gemeinde genannt sowie die einzureichenden Unterlagen und Nachweise aufgeführt.

Ebenso steht das Antragsformular zum Download bereit. Das ausgefüllte Formular wird inklusive Unterlagen und Nachweisen bei der Wohngeldstelle persönlich abgegeben. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer zwischen drei und sechs Wochen zu rechnen. Wird der Antrag auf Wohngeld positiv beschieden, erfolgt die Zahlung rückwirkend bis zum Antragsmonat.

Wer unter Druck steht, in Kürze alle Unterlagen oder Nachweise beschaffen zu können, kann zur Fristwahrung einen formlosen Wohngeldantrag stellen. Ein für alle Wohngeldstellen verwendbares Formular „Formloser Wohngeldantrag (zur Fristwahrung)“ kann auf der Webseite wohngeld.org/service/formloser_Wohngeldantrag.pdf heruntergeladen werden. Der komplette Hauptantrag ist anschließend innerhalb eines Monats nachzureichen.

Fazit

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Gewährung von Wohngeld für studierende Eltern möglich. Dies betrifft vor allem Studierende, die zwar keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, bei denen aber dennoch eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegt, welche einen Anspruch auf Wohngeld begründet. Seit der Reform der Wohngeldkriterien in 2016 hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Wohngeld vergrößert.

Bildquelle: © WavebreakmediaMicro – Fotolia.com

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