Zahlungsverzug und jetzt? Wenn eine Mahnung ins Haus flattert, sollten Sie überprüfen, ob es sich wirklich um einen Zahlungsverzug handelt und was Sie tun können, um Mahngebühren und juristische Folgen abzuwehren.
✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet
Überblick
- Was ist Zahlungsverzug?
- Voraussetzungen
- Rechtsfolgen
- Zahlungsverzugsrichtlinie 2014
- Verzugszinsen und Pauschalkosten
- Weitere Kosten
- Zahlungsverzug als Gläubiger
- Mahnwesen
- Zahlungsverzug als Schuldner
- Haftungsverschärfung
- Ende des Zahlungsverzugs
- Beweisführung
- Achten Sie auf die Fristen
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Was ist Zahlungsverzug?
Von Zahlungsverzug oder Schuldnerverzug spricht man, wenn der Schuldner eine fällige oder durchsetzbare Forderung dann noch nicht beglichen hat, wenn die Mahnung bei ihm eintrifft oder ein festgesetzter Zeitraum abgelaufen ist. Genaugenommen bezieht sich der Begriff Zahlungsverzug dabei nur auf die Fälle, in denen es um einen Geldbetrag geht. Beachten Sie aber bitte, dass man auch in anderen Fällen in Verzug geraten kann.
Voraussetzungen
Um in Zahlungsverzug zu geraten, muss eine Fälligkeit vorliegen. Außerdem müssen Sie grundsätzlich in der Lage sein, die Schuld zu begleichen. Damit kann der Verzug grundsätzlich von mehreren Seiten her angefochten werden: vom Begriff der Fälligkeit her, von der Frist, der Mahnung oder der Möglichkeit die Schuld zu begleichen.
In der Regel versucht sich Ihr Gläubiger schon im Vorfeld gegen eine Anfechtung seines Anspruchs abzusichern.
Rechtsfolgen
Eine grundlegende Rechtsfolge des Zahlungsverzugs ist die Schadenersatzpflicht des Schuldners. Das bedeutet, dass er neben dem Wert, der dem Gläubiger direkt entgeht, auch eventuell entstehende Schäden durch den Ausfall von Zinsen oder den Aufwand für Porto und Verfassen eines Mahnschreibens ersetzen muss.
Zahlungsverzugsrichtlinie 2014
Verzögert sich die Bezahlung einer Rechnung, so kann das gravierende Folgen für ein Unternehmen haben. Fehlt das Geld, ist kein Guthaben da, mit dem zum Beispiel Angestellte bezahlt oder Rohstoffe eingekauft werden können. Zahlungsverzug kann so über kurz oder lang zum Konkurs führen, der eine ganze Kaskade von weiteren Konkursen nach sich zieht.
Seit Juli 2014 soll der Druck auf Unternehmen erhöht werden, ihre Rechnungen pünktlich zu bezahlen. Dazu wurde zum Beispiel festgelegt, dass längere Zahlungsziele begründet und Ziele über 60 Tage nicht zulässig sind.
Verzugszinsen und Pauschalkosten
Um die Verzugszinsen zu berechnen, muss man den Basiszinssatz und den Aufschlagswert (momentan 9 Prozent) kennen. Der Basiszinssatz wird alle sechs Monate neu berechnet und kann sowohl positiv als auch negativ sein.
Für kleinere Summen ist die Kostenpauschale von 40 Euro maßgeblich, die der Gläubiger geltend machen kann, wenn eine Rechnung überfällig ist und angemahnt werden muss. Es spielt dabei keine Rolle, ob tatsächlich Kosten in dieser Höhe angefallen sind oder nicht.
Weitere Kosten
Einem Gläubiger können weitere Kosten durch den Zahlungsverzug entstehen. Kann er diese nachweisen, werden sie an den Schuldner weitergegeben, der damit auch weit mehr als die Pauschalkosten begleichen muss.
Zahlungsverzug als Gläubiger
Wenn Sie ein Unternehmen haben oder ein Selbstständiger sind, sollten Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Zahlungshinweise entsprechend der Rechtsprechung anpassen. Weisen Sie Ihre Kunden vor allem deutlich auf die Fristen hin, die bleiben, bis eine Rechnung bezahlt werden muss und welche Rechtsfolgen drohen, wenn diese Frist überschritten wird. Viele Unternehmer haben Angst ihre Kunden zu vergraulen, wenn Sie eine Mahnung schreiben, aber meist ist es schädlicher zu nachsichtig zu sein.
Mahnwesen
Eine Mahnung wird auch Zahlungserinnerung genannt und ist eine eindeutige Aufforderung eines Gläubigers an seinen Schuldner eine bestimmte Leistung zu erbringen. Am häufigsten betrifft das Geldforderungen, es kann aber grundsätzlich jede Art von vertraglich zugesicherter Leistung sein.
Die Mahnung ist an keine Form gebunden. Für einen besseren Nachweis ist aber die schriftliche Form zu bevorzugen. Die Mahnung ist auch nicht an einen bestimmen Inhalt gebunden. Sie kann ein Datum und bestimmte Formeln enthalten, muss es aber nicht. Aber auch hier ist es sinnvoll, eindeutige Hinweise an den Schuldner zu liefern.
Außerdem ist es sinnvoll den Erhalt der Mahnung durch Einwurf-Einschreiben nachzuweisen.
Zahlungsverzug als Schuldner
Wenn Sie als Schuldner in Zahlungsverzug geraten, dann sollten Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, unabhängig davon ob dieser bereits eine Mahnung geschickt hat, oder nicht. Meist ist die Bezeichnung „Zahlungserinnerung“ sehr zutreffend, denn Schuldner vergessen häufig, zu welchem Zeitpunkt sie eine Rechnung bezahlen sollen.
Wenn Sie die Mahnung bekommen haben, wird darauf in der Regel vermerkt, was Sie als nächstes tun sollen. Auch hier sollten Sie sich im Zweifelsfall an den Gläubiger wenden.
Haftungsverschärfung
Wenn Sie sich in Zahlungsverzug befinden, kann es sein, das eine verschärfte Haftung wirksam wird. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass Sie auch in solchen Fällen zum Schadenersatz verpflichtet sind, in denen Sie es normalerweise nicht wären.
Ende des Zahlungsverzugs
Wenn die Voraussetzungen für den Zahlungsverzug wegfallen, endet seine Gültigkeit. Wenn Sie Ihre Leistung also nachträglich noch erbringen, müssen Sie keine weiteren Folgen befürchten. Außerdem ist es möglich das Erbringen der Leistung zu verzögern, wenn es eine triftige Begründung dafür gibt.
Der Zustand des Zahlungsverzugs endet auch dann, wenn die Schadenersatzforderungen in Kraft treten.
Beweisführung
Wenn Sie als Gläubiger einen Zahlungsverzug anmahnen wollen, dann müssen Sie außer dem Verschulden alle Voraussetzungen dafür nachweisen. Das schuldhafte Verhalten des Schuldners wird als gegeben vorausgesetzt. Wenn etwas anderes der Fall ist, muss der Schuldner das selbst nachweisen. Es gilt also nicht, wie üblich der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Für den Nachweis der restlichen Voraussetzungen reichen die entsprechenden Verträge oder Quittungen.
Achten Sie auf die Fristen
Um einen Zahlungsverzug zu vermeiden, ist es am besten, wenn Sie die angegebenen Fristen einhalten. Wenn auf der Rechnung nicht klar angegeben ist, bis wann Sie zahlen müssen, sollten Sie nachfragen und sich die Antwort im Zweifelsfall schriftlich geben lassen.
Viele Unternehmen sind kulant und schicken erst eine Zahlungserinnerung, die zunächst keine Folgen hat. Erst danach müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen.
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