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Wenn es doch immer so einfach wäre: Leider bekommt man als Bewerber auf ein Studium öfter mal eine Absage, als es einem lieb wäre. Eine Absage ist weder schön noch nützlich – und dennoch sollte man sich darauf einstellen, dass sie einem jederzeit ins Haus flattern kann.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie eine Absage vermeiden können und stellen Ihnen in diesem Zusammenhang die besten Möglichkeiten vor, wie man zulassungsfrei studieren kann.

Übersicht

  • Absage vermeiden: So geht’s!
  • Nachrückverfahren
  • Losverfahren
  • Zulassungsfreie Studiengänge
  • Suchmaschine der Hochschulrektorenkonferenz
  • Studium im Ausland
  • Einklagen
  • Auch eine Absage hat etwas Gutes an sich

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Absage vermeiden: So geht’s!

Ärgerlich: Wenn wieder eine Absage ins Haus flattert kommt man als Anwärter auf ein Studium ganz schön ins Schwitzen. Leider wird es immer wieder dazu kommen, dass man fest mit einer Zusage rechnet und dann doch eine Absage erhält.

Tatsächlich fällt ein solcher Fall sogar weitaus öfter vor, als man annehmen mag. Für den Moment, in dem man den Brief öffnet, ist das natürlich äußerst tragisch. Doch sollte man allein deswegen noch lange nicht den Kopf hängen lassen.

Immerhin gibt es noch viele weitere Möglichkeiten, wie man an seinen heiß begehrten Studienplatz kommen kann. Wir zeigen Ihnen einige gute Möglichkeiten, mit denen Sie sich Ihren Studienplatz sichern können:

Möglichkeit Nr. 1: Das Nachrückverfahren

Sicher schon mal gehört: Das Nachrückverfahren ist eine Vorgehensweise zur Auswahl der künftigen Studenten innerhalb des Bewerbungsverfahrens. Zu Beginn des Bewerbungsverfahrens kommt immer das Hauptverfahren. Hierbei wird von der Hochschule geschaut, wie viele Bewerber es auf einen bestimmten Studiengang gibt. Da nur die besten bestehen können, entsteht bei vielen Studiengängen der berühmtberüchtigte Numerus Clausus – kurz: NC.

Der NC sagt aus, wie gut die Abiturnote im jeweiligen Bewerbungsverfahren sein muss, damit man als Bewerber einen Platz in diesem Studiengang bekommen kann. Schließlich ist die Anzahl der Plätze in einem Studiengang beschränkt. Wer einen zu schlechten NC hat, der fällt automatisch herunter.

Das Nachrückverfahren findet im Anschluss an die zuvor beschriebene Hauptauswahl statt. Sehr häufig springen nämlich Bewerber, die schon eine Zusage erhalten haben, einfach wieder ab und nehmen damit den Studienplatz nicht an. Der Grund dafür kann beispielsweise sein, dass der Student sich bei mehreren Hochschulen beworben hat, um seine Chancen zu erhöhen.

Am Ende sucht er sich dann einen Platz unter den Zusagen aus und lehnt die anderen ab. Dadurch können andere Studenten, die auf der sogenannten Nachrückliste stehen, den frei gewordenen Studienpatz einnehmen.

Wie kommt man auf die Nachrückliste?

Auf die Nachrückliste kommt man meist automatisch, wenn man sich auf einen Studienplatz beworben hat. Man braucht sich also nicht extra für das Nachrückverfahren zu bewerben. Das Nachrückverfahren umfasst dabei meist eine Zeitspanne von mehreren Wochen.

Stück für Stück rücken dabei die nächstplatzierten Bewerber nach – also jene Bewerber, die nur knapp am NC vorbei geschlittert sind. Die Zeiträume des Nachrückverfahrens erfährt man meist während der Bewerbungsphase von der Hochschule.

Wichtig: Wer beim Hauptauswahlverfahren keinen Studienplatz bekommt, erhält automatisch eine schriftliche Absage von der Uni. Meist steht in dem Schreiben auch die entsprechende Mitteilung, dass man noch eine Chance durch das anschließende Nachrückverfahren hat. Allerding erhält man keinen weiteren Ablehnungsbescheid, wenn man es nicht durchs Nachrückverfahren geschafft hat. Mehr zum Thema studieren ohne NC

Möglichkeit Nr. 2: Das Losverfahren

Wenn trotz übermäßiger Bewerberzahlen doch plötzlich Studienplätze frei werden, kann eine Hochschule auch zu diesem Verfahren greifen: Einige Hochschulen führen die Losverfahren für Studienplätze solange durch, bis keine freien Studienplätze mehr verfügbar sind – längstens jedoch bis zum Vorlesungsende. Eine Bewerbung zum Losverfahren erfolgt in der Regel online.

Pro Studiengang kann dabei natürlich nur eine Bewerbung pro Bewerber abgegeben werden. Sollte man sich gleich auf mehrere Studiengänge bewerben wollen, so muss man natürlich mehrere Bewerbungen abgeben. Eine Begrenzung gibt es hierbei in der Regel nicht.

Wichtig: Teilweise kann es vorkommen, dass der Bewerber erst mitten im angebrochenen Semester die Zusage durch das Losverfahren erhält. Man sollte also auch immer mit einer recht späten Zusage rechnen. Natürlich erwartet man von Ihnen in diesem Fall nicht, dass Sie alle Scheine des angebrochenen Semesters bestehen müssen.

Möglichkeit Nr. 3: Zulassungsfreie Studiengänge

Dann gibt es auch Studiengänge, bei denen keine besonderen Bewerbungsrichtlinien vorgesehen sind. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhält in der Regel jeder, der sich bewirbt, einen Studienplatz zum Studienbeginn.

Eine gute Internetseite, auf der man sich nach zulassungsfreien Studiengängen informieren kann, ist die“ Koordinierungsstelle für Studienberatung Niedersachsen“. Hier gibt es eine Suchmaschine, die einem sämtliche zulassungsfreien Studiengänge im Raum Niedersachsen herausfindet, bei denen noch eine Einschreibung möglich ist.

Tipp: In der Regel handelt es sich bei den zulassungsfreien Studiengängen um technische gewichtete Studiengänge.

Möglichkeit Nr. 4: Suchmaschine der Hochschulrektorenkonferenz und weitere Seiten

Wo wir schon beim Thema Suchmaschine sind: Eine wirklich besonders gute Suchmaschine für freie Studienplätze bietet die Suchmaschine der Hochschulrektorenkonferenz (HRK.de). Hier kann man in Ruhe nach zulassungsfreien Studienplätzen stöbern, die von den Hochschulen höchstpersönlich eingetragen werden.

Eine ebenfalls empfehlenswerte Seite zum Stöbern ist „freie-studienplaetze.de“. Hier findet man ebenfalls zulassungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge. Natürlich findet man hierunter auch private Hochschulen die ihre zulassungsfreien Studiengänge anbieten.

Möglichkeit Nr. 5: Studium im Ausland

Eine weitere, sehr gelungene Möglichkeit bietet einem das Studium im Ausland: Auch hier kann man sich auf zahlreiche Studiengänge bewerben – natürlich sind die nicht immer völlig zulassungsfrei, doch mit etwas Glück finden Sie einen Studiengang, an dem Sie angenommen werden. Ein weiterer äußerst genialer Vorteil des Auslandsstudiums besteht darin, dass es in Deutschland als Wartezeit angerechnet wird.

Damit ist das Auslandsstudium eine gute Alternative für diejenigen, die ohnehin die Zeit bis zum nächsten Sommer- oder Wintersemester überbrücken wollen. Anstatt sich einem freiwilligen sozialen Jahr oder einem Nebenjob zu verschreiben, kann man einfach einen Trip ins Ausland unternehmen und dort bereits interessante Studienkenntnisse sammeln.

Hintergrund: Häufig kann man sich auch mit Wartesemestern in einen Studiengang einschleichen. Aus diesem Grund warten viele Bewerber ganz einfach ab und machen das freiwillige soziale oder ökologische Jahr – oder einfach gar nichts. Mehr zum Thame Auslandstudium finden Sie hier

Möglichkeit Nr. 6: Einklagen

Dann gibt es noch die Möglichkeit, sich ins Studium einzuklagen. Das funktioniert im Grunde genommen an jedem zulassungsbeschränkten Studiengang. Dabei zieht man im schlimmsten Fall sogar bis vors Gericht. Man gibt quasi alles dafür, einen Patz im Studiengang zu ergattern. Die Chancen durch eine Klage aufgenommen zu werden steigen, wenn der Studiengang kleiner und die Anzahl der Kläger geringer ist.

Die Kosten für eine Klage belaufen sich dabei auf rund 1.500 bis 2.800 Euro je Uni-Fall. Wer sich gleichzeitig in mehrere Studiengänge an verschiedenen Unis einklagen möchte, der muss natürlich deutlich tiefer in die Tasche greifen. Und dennoch handelt es sich hierbei um eine äußerst ernstzunehmende Variante, um sich seinen Studienplatz zu sichern.

Eine Ablehnung hat auch etwas Gutes an sich

Sicher ist es nur ein kleiner Trost – doch warum soll man sich nicht von etwas Gutem trösten lassen? Wer auf seine Studienbewerbung eine Ablehnung erhält, der hat gute Chancen darauf, dass sein Kindergeld bis zu sechs Monate lang weitergezahlt wird.

Natürlich gilt dies nur, wenn man keinen Job hat oder unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Um das Kindergeld entsprechend zu verlängern reicht es aus, die Ablehnung durch die Hochschule an die Familienkasse zu schicken. Diese richtet die Zahlungsverlängerung automatisch ein.

Bildquelle: © drubig-photo – Fotolia.com

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