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Flüchtlinge sind eigentlich von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreit. Doch in der Realität greift ein Automatismus, der sie bei Umzug zur Kasse bitten lässt. Sie erhalten mit der neuen Anschrift die Rechnung für die monatliche Gebühr von derzeit 17,50 Euro.

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Übersicht

Die Beiträge der Rundfunkgebührenanstalten
Die Maschinerie setzt ein
Der Flüchtling gerät in die Maschinerie
Ein kleiner aber wichtiger Hinweis
Die Zahlen sprechen für sich
Das Problem

Die Beiträge der Rundfunkgebührenanstalten

Die neue Rundfunkgebührenverordnung erhebt die Beiträge pro Haushalt.

Pauschal gilt für eine Meldeadresse ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro. Jeder Haushalt ist zur Zahlung dieses Beitrages verpflichtet.

Doch es gibt auch Ausnahme, die den Betroffenen von Rundfunkgebühr befreien. Dazu gehören beispielsweise Hartz-IV-Empfänger und auch Flüchtlinge.

Die Maschinerie setzt ein

Da sich die Erhebung des Pauschalbetrages an den Haushalt richtet, ist mit Einführung dieses Gebührenbeitrages ein einfaches Verfahren zur Pflege der Gebührenpflichtigen entstanden.

Bei einem Wohnortwechsel muss ein Bürger sich bei dem entsprechenden Amt melden. Die Meldeämter wiederrum geben der Gebührenstelle von der Neuanmeldung bescheid. Sie übermitteln die Daten und die Gebührenstelle kann dann die Beiträge bei den Betroffenen einfordern.

Ein Verfahren, das nicht selten dazu führt, dass Flüchtlinge im Zuge dessen mittels einer Zwangsvollstreckung zur Zahlung des GEZ-Beitrages aufgefordert werden.

Der Flüchtling gerät in die Maschinerie

Asylbewerber kommen zu allererst in die Flüchtlingsunterkunft. Wenn sie von dort in eine Privatwohnung ziehen, schnappt die Falle zu. Sie können in die Maschinerie geraten, die ihnen letztlich die Zwangsvollstreckung aufgrund nicht bezahlter GEZ-Gebühren beschert.

Nämlich genau dann, wenn ein kleiner aber wichtiger Hinweis fehlt.

Ein kleiner aber wichtiger Hinweis

Dieser kleine aber wichtige Hinweis, verhindert bei der Übermittlung der Daten, dass der Flüchtling als Beitragszahler eingestuft wird.

Es ist ein gesonderter Hinweis und diesen Hinweis muss das Meldeamt an den Beitragsservice weiterreichen – was allzu oft vergessen wird.

Der Automatismus setzt ein und der Flüchtling erhält seine Rundfunkbeitragsrechnung, die Mahnung und irgendwann auch die Androhung der Zwangsvollstreckung.

Die Zahlen sprechen für sich

Wenn der Hinweis nicht gegeben wird, setzt die Mahnmaschinerie ein, in dem der Flüchtling ungewollt und auch zu Unrecht landet.

Im Jahr 2013 lag die Zahl der Zwangsvollstreckungen durch säumige Rundfunkbeiträge bei 0,7 Millionen Fällen. Im Jahr 2015 ist die Zahl schon doppelt so hoch, nämlich 1,4 Millionen Zwangsvollstreckungen.

In dem gleichen Jahr gab es 2,86 Millionen Menschen, die von der Gebührenpflicht befreit worden sind. Unter ihnen waren etwa 43.000 Asylbewerber.

Das Problem

Das Problem, in das automatische Mahnverfahren zu gelangen, weil der Hinweis bei der Übermittlung der Daten fehlte, wird in Zukunft nicht geringer ausfallen.

Viele der Flüchtlinge sind vorerst in Gemeinschaftsunterkünfte gezogen und ziehen von dort nochmal in Privatwohnungen um. Wiederum kann das Phänomen der fehlenden Daten an den Beitragsservice greifen und die Flüchtlinge, die mit der nachträglichen Befreiung der eingeforderten Rundfunkbeiträge überfordert sind, müssen mit der Zwangsvollstreckung rechnen.

Bildquelle: © lukas555 – Fotolia.com

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