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Lohnt sich Jobsharing? Der moderne Arbeitsmarkt ist in manchen Bereichen stark reguliert, bietet Firmen andererseits auch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Hier erfahren Sie, wie Sie Jobsharing als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nutzen können, um effektiver, entspannter oder selbstbestimmter zu arbeiten.

Überblick

  • Was ist Job Sharing?
  • Wie funktioniert Jobsharing?
  • Vorteile
  • Nachteile
  • Entwicklung
  • Halbtagsstelle
  • Gleitzeit
  • Job-Splitting
  • Job-Pairing
  • Sonderformen
  • Rechtsgrundlage
  • Vertretung
  • Kündigung
  • Urlaub
  • Digitales Jobsharing

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Was ist Job Sharing?

Job Sharing ist der englische Ausdruck für Arbeitsplatzteilung. Dabei handelt es sich um ein Modell der Teilzeitarbeit, bei dem eine Arbeitsstelle von zwei oder mehr Arbeitnehmern ausgefüllt wird. Dabei hat jeder von ihnen einen eigenen Arbeitsvertrag und verpflichtet sich darüber hinaus meist, sich mit seinen Kollegen abzustimmen, was die konkrete Arbeitszeit betrifft.

Wie funktioniert Jobsharing?

Grundsätzlich können sich die beteiligten Arbeitnehmer frei darauf einigen, wer wie viel arbeitet und zu welcher Zeit. Sie müssen sich dabei an die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitszeit halten, aber ansonsten bestimmen nur die jeweiligen Umstände, welche Regelung am sinnvollsten ist. Der Lohn wird dabei üblicherweise über ein Arbeitszeitkonto berechnet. Wer länger arbeitet, bekommt auch anteilsmäßig mehr Lohn.

Vorteile

Job Sharing verbindet die Vorteile einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit – was freie Zeiteinteilung angeht – mit der Arbeitsplatzsicherheit einer Festanstellung.

Auch der Arbeitgeber hat damit Vorteile. Wenn sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen, können sie damit ihre Fähigkeiten gegenseitig ergänzen, vermeiden Fehler und schließen Projekte unter Umständen schneller ab.

Nachteile

Jobsharing ist zumindest am Anfang mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden, weil man sich abstimmen muss, wer wann am Arbeitsplatz ist. Viele Jobs erfordern auch eine regelmäßige Übergabebesprechung, so wie es auch bei Schichtdiensten der Fall ist. Und wenn man sich blind auf den anderen verlässt, kann es sein, dass Fehler erst dadurch entstehen.

Außerdem muss man einige Dinge beachten, wenn man Urlaub nehmen oder kündigen möchte.

Entwicklung

Aufgrund der anderen Rechtslage entstehen viele Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zuerst in den USA. In Deutschland begann sich dieses Konzept ab den 1980er Jahren langsam durchzusetzen. Nach wie vor ist Jobsharing nicht in allen Unternehmen und bei allen Arbeitsstellen möglich. In anderen Unternehmen hat es sich inzwischen gut etabliert und bewährt.

Halbtagsstelle

Eine Sonderform des Jobsharing ist eine doppelte Halbtagsstelle, die sich zwei Arbeitnehmer teilen. Dadurch fallen viele Freiheiten weg, die ein echtes Jobsharing bietet. Dafür ist die Organisation jedoch um einiges einfacher.

Gleitzeit

Gleitzeit gehört als Bestandteil zum echten Jobsharing. Unter diesem Begriff sind die Möglichkeiten zusammengefasst, wie man seine Arbeitszeit innerhalb von bestimmten Rahmenbedingungen selbst festlegen kann. Meist verwendet man dafür ein Arbeitszeitkonto und Kernarbeitszeiten. Das heißt zum Beispiel, dass Sie auf jeden Fall zwischen 10 Uhr und 17 Uhr im Büro sein müssen, aber ansonsten kommen und gehen können, wie Sie wollen.

Job-Splitting

Beim so genannten Job-Splitting wird eine Vollzeitstelle in eine Anzahl von Teilzeitstellen aufgeteilt. Die Arbeitnehmer erhalten alle einen eigenen Arbeitsvertrag, gegebenenfalls einen eigenen Arbeitsplatz und arbeiten meist unabhängig voneinander. Damit handelt es sich strenggenommen nicht mehr um wirkliches Jobsharing. Der Vorteil ist, dass bei einer Kündigung das andere Arbeitsverhältnis davon unbeteiligt bleibt.

Job-Pairing

Beim Job-Pairing handelt es sich um ein echtes Jobsharing. Die (meist zwei) Arbeitnehmer müssen sich untereinander abstimmen und sind in den gleichen Vertrag eingebunden. Dabei muss es sich aber nicht zwingend um einen Job mit reduzierter Arbeitszeit handeln. In der Softwarebranche ist das sogenannte Pair Programming nicht unüblich, wobei sich zwei Programmierer einen Computer teilen und gemeinsam an einem Programm arbeiten.

Sonderformen

In bestimmten Branchen oder Positionen bietet das Jobsharing besondere Vorteile. Neben der IT kann man hier die Management-Ebene von Unternehmen als Beispiel anführen. Beim so genannten Top-Sharing teilen sich Manager die Führung des Unternehmens. Diese Einteilung fällt zwar ein wenig aus dem Rahmen des üblichen Jobsharing, Top-Sharing wird bei diesem Thema aber oft mit erwähnt.

Bei einer Firmenleitung teilt man sich weniger die Arbeitszeit sondern hauptsächlich die Verantwortung, die Aufgaben und gegebenenfalls den Gewinn.

Rechtsgrundlage

Jobsharing fällt unter die Regelungen zur Teilzeit, die in Paragraf 2 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes festgelegt sind. Die Definition eines Teilzeitbeschäftigten ist, dass er regelmäßig eine kürzere Wochenarbeitszeit hat, als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte in dem Betrieb. Der Arbeitsvertrag kommt immer mit dem Arbeitgeber zustande. Zwischen den einzelnen Arbeitnehmern besteht kein Vertragsverhältnis. Sie verpflichten sich aber wenn nötig dem Arbeitgeber gegenüber bestimmte Abmachungen untereinander einzuhalten.

Vertretung

Wenn einer der Mitarbeiter im Jobsharing ausfällt, sind die anderen beteiligten Mitarbeiter nicht verpflichtet, diesen zu vertreten. Nur wenn zwingende betriebliche Gründe vorliegen, hat der Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dies zu verlangen.

Es ist aber möglich eine Vertretungsvereinbarung abzuschließen, in der gesondert geregelt wird, was bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung zu tun ist. Auch wenn es keine Aufteilung der Arbeitszeit im Job Sharing gibt, sollte die Vertretung vertraglich geregelt werden.

Kündigung

Wie bei der Vertretung bestimmt auch bei einer Kündigung der jeweilige Jobsharing-Vertrag, welche Rechte und Verpflichtungen die Arbeitnehmer haben. Im Zweifelsfall sollten Sie sich Rat von einer Gewerkschaft oder einem Anwalt holen, um nicht unnötige Nachteile hinnehmen zu müssen.

Urlaub

Grundsätzlich besteht ein Urlaubsanspruch, der sich anteilsmäßig nach der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden richtet. Die beteiligten Arbeitnehmer sollten dabei einvernehmlich zu einer Einigung kommen. Wenn das nicht möglich ist, kann der Urlaub durch den Arbeitgeber bestimmt werden.

Außerdem muss beachtet werden, dass der Urlaub im Verhältnis zum Urlaub bei einer Vollzeitstelle steht.

Digitales Jobsharing

Der nächste Schritt in der Entwicklung sind Modelle, in denen Arbeit auf viele kleine Pakete aufgeteilt wird, die von beliebigen Arbeitern bearbeitet werden können. Im Crowdworking spielen die üblichen Bedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine oder nur eine untergeordnete Rolle, weil die Aufgaben global verteilt werden können.

Die Arbeitnehmer lernen dabei nur in den seltensten Fällen ihre Arbeitskollegen kennen und binden sich auch nicht dauerhaft an einen Arbeitgeber.

Bildquelle: © alphaspirit – Fotolia.com

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