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Wer einen Mietvertrag abschließt, egal ob für eine Immobilie, ein Gerät oder ein Fahrzeug, der muss die Miete bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zahlen. Tut er es nicht, können vor allem bei Wohnmieten unangenehme Konsequenzen drohen. Hier fassen wir zusammen, was Sie als Mieter und Vermieter bei Mietschulden tun können.

Überblick

  • Was sind Mietschulden?
  • Mietschulden und Abmahnung
  • Mietschulden bei Wohnraum: Was kann passieren?
  • Was zählt zu den Mietschulden?
  • Mietschulden und Mietminderung
  • Wenn Mietschulden drohen: Mit dem Vermieter reden!
  • Mietschulden und Harz IV
  • Verschärfte Maßnahmen bei Mietschulden
  • Mietschulden und Mietkaution

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Was sind Mietschulden?

Die Leistung, die Sie erbringen müssen, um Wohnraum, ein Gerät oder etwas anderes zeitweise in Anspruch zu nehmen, ist in der Regel eine Bezahlung. In Ihrem Vertrag sollte ein Zeitpunkt vereinbart sein, bis zu dem die Bezahlung erledigt sein muss. Wird dieser Zeitraum versäumt, können die Maßnahmen zum Mahnwesen zum Einsatz kommen – unabhängig davon, welche anderen Konsequenzen drohen.

Beachten Sie, dass Mietschulden auch Auswirkungen auf zukünftige Geschäftsbeziehungen haben können. Viele Mieter verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, um zu verhindern, dass sie einem Mietnomaden zum Opfer fallen. Und wer bei seinem vorherigen Vermieter seine Miete nicht regelmäßig gezahlt hat, der hat es unter Umständen schwerer eine neue Wohnung zu finden.

Mietschulden und Abmahnung

Wenn in Ihrem Vertrag eine Frist festgelegt wurde, innerhalb der Ihre Miete bezahlt werden muss, muss Sie der Vermieter nicht gesondert darauf hinweisen, wann das der Fall ist.

In den meisten Fällen wird er es aber tun. Dabei muss er nicht unbedingt zweistufig vorgehen. Es ist aber üblich dass zunächst eine freundliche Erinnerung verschickt wird und dann erst eine drängendere Mahnung. Der Vermieter hat das Recht dafür Gebühren einzufordern.

Sie sollen die Verluste decken, die zum Beispiel durch entfallene Zinsen entstehen und die Kosten für Porto und Arbeitsaufwand decken.

Mietschulden bei Wohnraum: Was kann passieren?

Im Extremfall können ausbleibende oder ständig verspätete Zahlungen zu einer fristlosen Kündigung der Wohnung führen. Ausschlaggebend ist dafür der Betrag von zwei Monatsmieten, den Sie schuldig bleiben.

Das bedeutet: Wenn Sie zwei Monate lang nicht zahlen, kann Ihnen fristlos gekündigt werden. Das bedeutet aber noch nicht, dass Sie die Wohnung sofort verlassen müssen. Bis zur Zwangsräumung können weitere zwei Monate vergehen, in denen Sie Zeit haben die ausstehenden Zahlungen zu überweisen.

Was zählt zu den Mietschulden?

Bei einer Mietwohnung entstehen neben der eigentlichen Miete weitere Kosten für Abwassergebühren, Heizung und mehr. Auch diese Nebenkosten zählen zu den Mietschulden, wenn sie nicht gezahlt werden.

Die Summen, um die es dabei geht, können teilweise erst nach Monaten angegeben werden, wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt, in den meisten Fällen liegen aber Erfahrungswerte vor, die einen Anhaltspunkt liefern. Die Nebenkosten sind oft auch nur das geringste Übel, wenn Mietschulden nicht gezahlt werden.

Mietschulden und Mietminderung

Wenn Ihre Wohnung Mängel aufweist, dann können Sie Ihre Miete mindern. Das bedeutet, dass Sie weniger zahlen, aber Ihren Vermieter auffordern müssen die Mängel zu beseitigen. Sichern Sie sich in diesem Fall ab, denn Mietminderungen sind eine heikle Sache.

Gerichte kommen zu unterschiedlichen Zahlen, um wie viel Sie Ihre Miete bei verschiedenen Mängeln mindern können. Am besten ist, wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter haben und sich auf einen Betrag einigen können. Dokumentieren Sie Schäden und Mängel auf jeden Fall mit der Kamera!

Alternativ können Sie auch selbst einen Handwerker einschalten, der die Mängel beseitigt und die Rechnung dann an den Vermieter weiterleiten. Auch dabei sollten Sie sich gründlich absichern.

Wenn Mietschulden drohen: Mit dem Vermieter reden!

Wenn bei Ihnen ein finanzieller Engpass absehbar ist, dann sollten Sie mit Ihrem Vermieter reden, ob die Mietzahlungen für eine Weile reduziert oder ausgesetzt werden können.

In den meisten Fällen wird er positiver auf eine frühe Ankündigung reagieren als auf das Ausbleiben der Zahlungen. Allerdings kommt es ganz auf den Vermieter an. Wenn das Verhältnis schon zuvor gespannt war, kann es sein, dass er Ihnen erst recht kündigt.

Verlieren Sie nicht die Nerven und hüten Sie sich davor teure Kredite aufzunehmen, die Sie noch tiefer in die Schuldenfalle bringen.

Mietschulden und Harz IV

Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Antrag auf Mietschulden-Übernahme stellen. Das bedeutet aber nur, dass Ihr Gläubiger wechselt. Das Jobcenter übernimmt die Mietschulden, die Sie dann später an das Jobcenter zurückzahlen müssen. Das geschieht in der Regel dadurch, dass Sie weniger Sozialleistungen ausbezahlt bekommen.

Für diese Art der Hilfe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen bisher schuldenfrei gewohnt haben und die Wohnung muss in der Größe für Sie angemessen sein. Ob die Agentur für Arbeit die Mietschulden übernimmt, ist Ermessenssache. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.

Verschärfte Maßnahmen bei Mietschulden

Wenn Sie in den zurückliegenden zwei Jahren schon einmal mit mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand waren, dann gilt eine verschärfte Frist für die fristlose Kündigung. Sie haben dann nicht mehr die Möglichkeit Ihr Mietkonto auszugleichen, sondern können aus der Wohnung geklagt werden.

Mietschulden und Mietkaution

Grundsätzlich soll die Mietkaution unangetastet bleiben, bis das Mietverhältnis endet. Als Vermieter müssen Sie zunächst einmal alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, wie Sie an Ihr Geld kommen, bevor Sie an die Kaution gehen. Dabei handelt es sich nämlich immer noch um das Eigentum des Mieters.

Andererseits können Sie als Mieter die Kaution nicht als Mietersatz nehmen. Wenn Sie zwei Monatsmieten als Kaution hinterlegt haben, dürfen Sie also nicht einfach die letzten beiden Monate vor dem Auszug die Miete streichen. Die Kaution dient als Sicherheit und wenn sie fehlt, können damit keine Schäden an der Wohnung abgedeckt werden.

Bildquelle: © Picture-Factory – Fotolia.com

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