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Sie sind schwanger? Dann sollte die Schwangerenvorsorge an jetzt zu Ihrem Pflichtprogramm gehören. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was die Schwangerenvorsorge ist und welche Maßnahmen und Leistungen sie enthält… Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Was ist die Schwangerenvorsorge?
  • Mutterschaftsrichtlinien
  • Inhalte einer Vorsorgeuntersuchung
  • Betreuung der Schwangeren
  • Gesetzlicher Anspruch auf medizinische Untersuchung und Beratung

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Was ist die Schwangerenvorsorge?

Vorsorgeuntersuchungen sind regelmäßige Untersuchungen während der Schwangerschaft, die für eine werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind besonders wichtig sind. Der Arzt informiert die werdende Mutter über bevorstehende Veränderungen und weist auf Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik hin. Außerdem erhält eine Schwangere hier wichtige Verhaltenshinweise, die in der Schwangerschaft besonders wichtig sein können.

Durch eine solche instinktive Betreuung in der Schwangerschaft sollten potenzielle gesundheitliche Probleme für Mutter und Kind rechtzeitig erkannt – wenn nötig auch behandelt werden.

Inhalte der Schwangerenvorsorge

Die wesentlichen Inhalte der ärztlichen Betreuung während einer Schwangerschaft werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den sogenannten Mutterschafts-Richtlinien festgelegt. Hier wird auch entschieden, welche Inhalte die Untersuchungen im Zeitraum nach der Entbindung bieten müssen.

Mutterpass

Die Untersuchungsergebnisse werden im Anschluss an die Untersuchung in den Mutterpass eingetragen. Einen solchen Pass sollte die Schwangere stets bei sich tragen, damit im Falle einer Komplikation ein behandelnder, möglicherweise auch fremder Arzt sofort weiß, was er zu beachten hat.

Tipp für die Arbeit: Ihr Arbeitgeber ist im Übrigen dazu verpflichtet, Ihnen für die Zeit der Schwangerenvorsorge ohne einen Verdienstausfall freizugeben.

Mutterschaftsrichtlinien

Schon vor rund 100 Jahren wurden Schwangere betreut, um im Zuge einer Vorsorge möglichst erfolgreich verlaufende Geburten zu erzielen. Auch heute noch wird die Vorsorge nach den sogenannten Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorgenommen und umfasst.

Unter anderem zählen hierzu:

  • das sogenannte Screening, bei dem der Gesundheitszustand der Schwangeren und ihres Kindes durch regelmäßige Untersuchungen überwacht wird
  • die Diagnose und Therapie und somit eine individuelle Untersuchung einer Patientin – je nach Risiko der Schwangeren ist das Ziel eine rechtzeitige Behandlung
  • das Informieren und Berater der Schwangere zu bevorstehenden gesundheitlichen Veränderungen, zum Stand der Schwangerschaft, über den Zustand des Kindes – sie dienen unter anderem dem Bewusstsein für Veränderungen sowie dem Abbau von Ängsten, indem ein solches Gespräch vor allem auch Vertrauen zum Frauenarzt aufbauen soll

Die exakten Mutterschaftslinien können Sie sich jederzeit beim Gemeinsamen Bundesausschuss ansehen.

Inhalte einer Vorsorgeuntersuchung

Bei den durchgeführten Untersuchungen in der Arztpraxis sollen insbesondere der Höhentand des Gebärmutterbodens ertastet, die Herztöne des Kindes gemessen sowie die Lage des Kindes geprüft werden. Hierbei werden zum Beispiel Instrumente wie der Ultraschall verwendet.

Hierbei spielen die Mutterschaftsrichtlinien natürlich eine wichtige Rolle. Sie sollen je nach eine möglichst hochwertige und den vorgeschriebenen Standards angepasste Untersuchung ermöglichen. Immerhin gibt es auch von Arzt zu Arzt große Unterschiede hinsichtlich der Arbeit, die dieser verrichtet.

Durch die Untersuchungen sollen potentielle Gefahren für Mutter und Kind rechtzeitig erkannt und möglichst abgewendet werden. Auch Risikoschwangerschaften und Fehlgeburten sollen möglichst frühzeitig entdeckt werden.

Behandlung der Schwangeren

Bei der Behandlung der Schwangeren wird zwischen der Basisbetreuung und der intensiveren Betreuung unterschieden. Eine intensiver Betreuung wird zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft oder Risikogeburt angewendet.

Betreuung der Schwangeren

Laut den Mutterschaftsrichtlinien zählen die folgenden Leistungen zur Betreuung der Schwangeren:

* Beratung und Untersuchung während der Schwangerschaft

  • rechtzeitige Erkennung und Überwachung bei Risikoschwangerschaften, amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen, Ultraschalldiagnostik, etc.
  • serologische Untersuchungen auf überstandene oder vorhandene Infektionen wie zum Beispiel Syphilis, Röteln, Hepatitis B, HIV, oder bei Verdacht auf Toxoplasmose und anderen Infektionen
  • Blutserologische Untersuchungen nach der Geburt oder bei einer Fehlgeburt sowie Anti-D-Immunglobi-Prophylaxe
  • Untersuchungen und Beratungen der Wöchnerin
  • Maßnahmen und Verordnungen von Medikamenten
  • Verordnung von Heil- und Verbandmitteln
  • Ausstellung von Aufzeichnungen und Bescheinigungen

Nun besteht noch die Maßgaben, dass Hebammen, Ärzte und Krankenkassen bei der Aufklärung der Patientin zusammenwirken sollen. Sie sollen die Patientin über die ärztliche Betreuung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft während Schwangerschaft, Geburt und in der Zeit nach der Geburt nach den vorgeschriebenen Richtlinien untersuchen, beraten und versorgen.

In Deutschland ist die Vorsorge während der Schwangerschaft allerdings beinahe ausschließlich auf die Betreuung durch einen Frauenarzt ausgerichtet.

Weitere Vorgabe: Ausstellung eines Mutterpasses

Eine weitere Vorgabe vom Staat ist die Ausstellung eines Mutterpasses. Der sogenannte Mutterpass ist ein wichtiger Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien. In diesem Pass werden für die Schwangerschaft und die Geburt wichtige Erkrankungen niedergeschrieben, Untersuchungsergebnisse vermerkt, der errechnete Geburtstermin eingetragen wie Krankenhausaufenthalte dokumentiert.

Gesetzlicher Anspruch auf medizinische Untersuchung und Beratung

Laut Gesetz hat jede Schwangere einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung. Die Kosten für die Untersuchungen sowie für zahlreiche Maßnahmen werden hier auch von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Bei Privatversicherten übernimmt die Kosten die private Krankenkasse.

Sollte die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, kann das Sozialamt die Leistungen der Schwangerenvorsorge übernehmen. Für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen werden Schwangere von der Arbeit freigestellt – einen Verdienstausfall darf der Arbeitgeber der Schwangeren hierfür nicht anrechnen.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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