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Neue Gesetze ab 2017: Der Mindestlohn soll steigen, Versicherer reduzieren die Garantiezinsen – wir zeigen Ihnen, worauf sich Verbraucher ab dem 1. Januar 2017 einstellen müssen…

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Was wird sich alles ändern?

Ab dem nächsten Jahr soll sich eine Menge ändern. Viele Dinge sind dabei, den den Verbraucher freuen werden, sicher aber auch einige, die man wohl oder übel annehmen muss.

Selbst Strom erzeugen: So zum Beispiel das Thema „Stromerzeugen“. Wer nämlich selbst Strom herstellt und ihn verbraucht, muss künftig mehr an den Staat zahlen. Bislang werden nämlich für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 35 Prozent der EEG-Umlage fällig. Ab dem 1. Januar sind es dann allerdings 40 Prozent. Befreit sind von der Regelung zumindest für die ersten selbst genutzten 10.000 Kilowattstunden diejenigen, die eine Anlage besitzen, deren Leistung weniger als zehn Kilowatt beträgt.

Keine Roaming-Gebühren mehr: Nervige Roaming-Gebühren, die für Handy-Telefonate und das Surfen im Internet im EU-Ausland anfallen, sollen der Vergangenheit angehören.

Neuer 50-Euro-Schein: Demnächst soll ein neuer Fünfziger in den Umlauf kommen. Er wird den alten nach und nach ablösen. Durch den neuen Fünfziger soll die Fälschung der Scheine erschwert werden.

Kostenübernahme für Online-Sprechstunden: Viele Arztpraxen bieten mittlerweile Online-Sprechstunden an. Die Kosten musste der Kassenpatient bislang selbst tragen, doch demnächst werden die Kassen auch hier die Kosten übernehmen.

Reduzierte Geschwindigkeit innerorts: Normalweise gilt in geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese soll auf 30 km/h reduziert werden können, wenn es sich beispielsweise um einen Unfallschwerpunkt handelt. Bislang waren die Hürden für eine Geschwindigkeitsabsenkung auf 30 km/h noch sehr hoch. Nun soll es für Gemeinden einfacher werden eine 30er Zone auszuweisen, wenn Schulen, Kindergärten oder Altenheime an einer Hauptstraße liegen.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze soll zum 1. Januar 2017 steigen. Das beutetet, dass gesetzlich rentenversicherte Besserverdiener unter Umständen mehr zahlen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt den höchstzulässigen Beitragssatz für die Gesetzliche Rentenversicherung an. Sie steigt nun auf 6.350 Euro (West) und 5.700 Euro (Ost).

Neue Ampel-Regel: Bisher galten für die Radfahrer die Ampeln der Fußgänger, sofern es keine speziellen Lichtzeichen für die Radfahrer selbst gab. Ab 2017 gelten für die Radfahrer als Ausweich-Lichtzeichen nicht mehr die Fußgänger-Ampel, sondern die für den Fahrverkehr.

Cannabis: Ab dem Frühjahr soll es möglich, Cannabis auf Rezept zu bekommen. Schwerstkranke, deren Leiden nicht anders gemindert werden kann, können auf Cannabis als Heilstoff zurückgreifen. Die Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Patienten an einer Studie teilnehmen, die weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis bringen soll.

Aussagekräftigere Effizienz-Etiketten: Die Effizienz-Etiketten für Elektrogeräte sollen künftig mehr über die Verbrauchsklasse des Gerätes aussagen. Am dem 1. Januar soll eine neue Verordnung der EU greifen, die dafür sorgt, dass die Typen A+ bis A+++ wegfallen. Stattdessen sollen die Klassen auf A bis G beschränkt werden. Allerdings kann bei dieser Regelung noch einige Zeit vergehen, bis wir sie in den Märkten wahrnehmen.

Energielabel für Heizkessel: Ab dem ersten Januar sollen alle Heizkessel, die bis einschließlich 1991 gebaut wurden, ein Energielabel bekommen. Dieses vergibt der Kaminkehrer bei seinem Besuch. Das Etikett soll zeigen, wie sparsam eine Heizung ist.

Grundfreibetrag steigt: Darüber dürften sich alle Steuerzahler freuen. Der Grundfreibetrag soll steigen. Damit bleibt zumindest etwas mehr Netto vom Brutto.

E-Zigaretten nach EU-Richtlinie: Ab dem 20. Mai können Nutzer der E-Zigaretten und Liquids nur noch Produkte kaufen, die den Richtlinien der EU entsprechen. So gibt es beispielsweise eine Eindämmung der Nikotin-Dosis auf maximal 20 Milligramm pro Milliliter. Zusätze wie Vitamine sollen untersagt werden, wenn diese suggerieren, dass die E-Zigarette gesund sei.

Garantiezins sinkt: Ab dem 1. Januar soll der Garantiezins für Lebensversicherungen wieder einmal sinken. Wer einen entsprechenden Vertrag abschließt, muss sich also auf eine noch niedrigere Verzinsung gefasst machen. Aktuell beträgt der Garantiezins noch 1,25 Prozent. Das soll sich auf 0,9 Prozent ändern. Auch für neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Policen soll der neue Garantiezins gelten, ebenso in der betrieblichen Altersvorsorge bei Direktversicherungen und bei einigen Pensionskassenverträgen. Auf bestehende Policen wirkt sich der gesenkte Garantiezins allerdings nicht aus.

Geschirrspülmittel: Der Phosphatgehalt in der gesamten EU soll in Geschirrspülmitteln und Pulvern auf maximal 0,3 Gramm in der Standarddosierung festgesetzt werden. Phosphate werden derzeit als Enthärter eingesetzt. Allerdings beschleunigen sie, wenn sie mit dem Abwasser in Flüsse und Seen gelangen, für ein rasantes Wachstum von Algen, was wiederum die Fischvielfalt einschränkt, da sie anderen Tieren und Pflanzen den Sauerstoff nehmen.

Lebensversicherungen: Ab dem Jahr 2017 sollen bei Einmalauszahlungen von Lebensversicherungen neue Steuerregeln gelten. Kunden, die nach 2004 eine Kapital- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, sollen nun die Differenz zwischen Versicherungsleistung und den gezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif besteuern. Als Voraussetzung gilt, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und mindestens das 60. Lebensjahr erreicht ist.

Mehr Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn soll zum nächsten Jahr um 34 Cent auf einen Bruttowert von 8,84 steigen. Weiterhin gilt, dass den Mindestlohn volljährige Mitarbeiter erhalten können. Ausgenommen sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach der Wiederaufnahme der Arbeit. Auch für die Minijobber gilt der höhere Mindestlohn. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht überschritten wird.

Minijob Arbeitszeit: Künftig soll man im Minijob höchstens 50 Stunden und 54 Minuten im Monat arbeiten, wenn man weiterhin sozialversicherungsfrei beschäftigt sein möchte.

Neurentner zahlen mehr Steuern: Wer nächstes Jahr in die Rente gehen möchte, muss nun 74 Prozent seiner Rente versteuern. Das erklärte der Bund der Steuerzahler. Konkret bedeutet das, dass nur noch 26 Prozent der Rentenbezüge steuerfrei bleiben. Allerdings gilt diese Neuregelung nur für diejenigen, die im Jahr 2017 in Rente gehen wollen. Für bestehende Rentner ändert sich somit nichts.

Neue Pflegereform: Zum 1. Januar wird der Umgang mit Pflegebedürftigen neu geregelt. In Zukunft sollen nun auch Pflegebedürftige zunehmend mit psychischen oder geistigen Problemen erfasst werden. An Stelle von den Pflegestufen gibt es dann Pflegegrade. Wer schon eine Pflegestufe hat, kann auch weiterhin darauf vertrauen, dass er trotz der Änderung seine gewohnte Pflegeleistung erhält.

Regelung für Rettungsgassen: Für Autobahnen sowie Straßen außerorts mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung gilt ab sofort: sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stillstehen, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden.

Rundfunkbeitrag Antrag auf Befreiung: Wer bislang noch keinen Antrag auf die Befreiung oder eine Ermäßigung gestellt hat, kann dies ab dem nächsten Jahr rückwirkend für drei Jahre tun. Allerdings muss er in den drei Jahren regelmäßig die Bedingungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt haben.

Unterhalt: Wer Unterhalt zahlt, kann die Aufwendungen auch als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Im Jahr 2017 können maximal 8.820 Euro abgezogen werden. Also 168 Euro mehr als bisher.

Jedoch darf der Empfänger des Unterhalts nicht über ein nennenswertes Vermögen oder Einkommen verfügen. Dazu muss er seine Steuer-Identifikationsnummer angeben. Wenn die Kinder unterstützt werden, ist eine steuerliche Berücksichtigung nur möglich, wenn man für die Kinder kein Kindergeld beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag erhält.

Mehr Infos auf Verpackungen: Hersteller müssen bereits seit Mitte Dezember den Verbraucher besser über die Nährwerte in Lebensmitteln informieren und die Nährwerte dazu auf die Produktpackungen anbringen. Dazu zählen Angaben wie Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehalt. Alle Lebensmittel, die bereits im Handel sind, können erst verbraucht werden und müssen nicht sofort geändert werden.

Vorsorgeaufwendungen: Im kommenden Jahr können Steuerzahler mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen. Ab 2017 soll der absetzbare Betrag auf 84 Prozent steigen. Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem die Beiträge für die Gesetzliche Rentenversicherung oder für die Berufsständischen Versorgungswerke.

Am dem 1. Januar 2017 gilt hier für die Berücksichtigung der Sonderausgaben ein Höchstbetrag von 23.362 Euro. Alleinstehende können 19.625 Euro geltend machen.

Bildquelle: © stockpics – Fotolia.com

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