Anträge am

Ein Weiterbewilligungsantrag ist für unterschiedliche finanzielle Hilfen notwendig. Zum Beispiel für Bafög, Wohngeld oder Hartz IV. Hier verraten wir Ihnen, was Sie bei Ihrem Weiterbewilligungsantrag beachten sollten und wo ein solcher Antrag nötig werden kann.

Überblick

  • Definition
  • Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeld II
  • Hinweispflicht
  • Anlagen
  • Frist
  • Checkliste
  • Übermittlung
  • Folgeantrag Bafög
  • Weiterbewilligungsantrag Wohngeld
  • Rechtsmittel

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Definition

Ein Fortzahlungsantrag oder Weiterbewilligungsantrag muss für eine Reihe von Mitteln gestellt werden, die auf eine bestimmte Anzahl von Monaten befristet sind. Am häufigsten ist es der Antrag auf Fortzahlung von Hartz IV. Doch auch die Ausbildungsförderung, Studienförderungen und andere Mittel sind davon betroffen.

Weiterbewilligungsantrag Arbeitslosengeld II

Die komplette Bezeichnung dieses Antrags lautet „Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“.

Der Antrag umfasst vier Seiten, auf denen Sie Angaben zu sich und Ihrer Bedarfsgemeinschaft machen müssen, sofern es eine solche gibt. Einen großen Teil nehmen die Angaben zu Änderungen bei den Vermögensverhältnissen, dem Einkommen und bei Miete und Nebenkosten ein, da mit diesen ermittelt wird, ob Sie Ihren Lebensunterhalt inzwischen selbst bestreiten können.

Hinweispflicht

Es kann sein, dass Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag auf ALG II von der zuständigen Stelle zusammen mit den entsprechenden Hinweisen per Post zugesandt bekommen. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie aber auf jeden Fall über Ihre Rechte und Pflichten informiert werden und können sich den Antrag selbst ausdrucken oder vor Ort abholen.

Anlagen

Um Ihre Angaben im WBA zu belegen, sollten Sie die entsprechenden Nachweise mit beifügen. Dabei handelt es sich um Kontoauszüge, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und so weiter.

Die Agentur für Arbeit kann diese Nachweise auch von Ihnen einfordern, ohne dass dafür ein bestimmter Verdachtsgrund vorliegen muss. Sie sollten deshalb schon vorsorglich die Unterlagen, auf die es ankommen könnte, übersichtlich ablegen und gegebenenfalls kopieren.

In der Regel wird bei den Hinweisen zu den Anträgen angegeben, welche zusätzlichen Unterlagen eingereicht werden sollen. Auch hier sollten Sie im Zweifel nachfragen, welche Dokumente benötigt werden.

Frist

Der Turnus für den Weiterbewilligungsantrag zu Hartz IV ist jeweils zu Ende der Jahreshälfte und zum Ende des Jahres. Das ist unabhängig davon, wann die Zahlung zum ersten Mal beantragt wurde. Es kann also sein, dass Sie Ihren Antrag recht schnell stellen müssen.

Der Weiterbewilligungsantrag gilt rückwirkend für den gesamten Monat, in dem er bewilligt wurde. Sie sollten ihn dennoch zügig einreichen, damit Sie nicht länger als nötig auf Ihr Geld warten müssen.

Checkliste

Um nichts zu vergessen, sollten Sie folgenden Ablauf einhalten:

  • Beschaffen Sie sich den Antrag mindestens 4 Wochen vor Ende der Frist, wenn Sie den Antrag nicht automatisch vom Arbeitsamt zugeschickt bekommen.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Antrag mindestens 4 Wochen vor dem Ende des Bewilligungszeitraums stellen. Die Bearbeitung braucht Zeit und der Antrag sollte zum 15. des Monats, in dem der Zeitraum ausläuft, beim Jobcenter vorliegen.
  • Grundsätzlich müssen Sie nicht die Vordrucke nehmen, die Ihnen das Jobcenter zur Verfügung stellt, aber Sie sollten den Mitarbeitern die Bearbeitung so einfach wie möglich machen. Notieren Sie also sämtliche wichtigen Informationen und legen Sie übersichtlich die Nachweise dazu bei.
  • Wenn Sie Kontoauszüge vorlegen, dürfen Sie die Angaben über Ausgaben unkenntlich machen, aber nicht den Betrag. Bei den Einnahmen müssen Sie alles angeben.

Übermittlung

Sie sollten Ihren Weiterbewilligungsantrag, egal an wen er sich richtet, so abgeben, dass Sie einen Nachweis dafür bekommen. Am einfachsten ist es, den Antrag per Einschreiben abzuschicken und eine Kopie Ihres Schreibens mit dem Datum zu Ihren Unterlagen zu legen.

Generell ist die schriftliche Kommunikation besser, weil Sie damit leichter nachweisen können, was Sie verschickt haben. Wenn es aber schnell gehen muss, weil bestimmte Fristen auslaufen, sollten Sie auf jeden Fall zusätzlich telefonisch nachfragen.

Es kann aber auch sein, dass Ihr Sachbearbeiter es bevorzugt, wenn Sie Ihre Anträge persönlich abgibt. Fragen Sie am besten vor der Abgabe kurz nach, wie die Übermittlung stattfinden soll.

Folgeantrag Bafög

Zahlungen nach Bafög erhalten Sie üblicherweise für ein Jahr. Um weiterhin Geld zu bekommen, sollten Sie rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sind in den meisten Fällen ausreichend.

Denken Sie daran, dass das Einkommen von Eltern oder Lebenspartnern zur Berechnung der Bafög-Zahlungen herangezogen wird. Wenn sich maßgebliche Änderungen ergeben, dann sollten Sie einen Aktualisierungsantrag stellen, damit das aktuelle Einkommen zur Berechnung herangezogen wird.

Nach dem 4. Semester müssen Sie in der Regel die „Bescheinigung nach Paragraf 48 BAföG“ vorlegen. Unter www.bafög.de finden Sie einen Antragsassistenten.

Weiterbewilligungsantrag Wohngeld

Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, dann kann Ihnen ein Zuschuss zur Miete und den Nebenkosten zustehen. Dieser Zuschuss wird Wohngeld genannt und muss beantragt werden. Die Antragsformulare können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, achten Sie also darauf, dass Sie das richtige Schreiben zur Verfügung haben.

Rechtsmittel

Informieren Sie sich ausführlich darüber, welche Rechte und Pflichten Sie im Zusammenhang mit Ihren Anträgen haben. Insbesondere sollten Sie wissen, was Sie tun können, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Als ersten Schritt sollten Sie Widerspruch einlegen. Im Internet finden Sie Vorlagen, wie Sie den entsprechenden Widerspruch formulieren müssen.

Bei dringenden Fällen sollten Sie auf jeden Fall gleich einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Selbst wenn Ihnen keine großen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, steht Ihnen das Recht zu sich juristisch beraten und im Klagefall gerichtlich vertreten zu lassen.

Auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, haben Sie durch einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB X die Möglichkeit gegen einen bereits rechtskräftigen Verwaltungsakt vorzugehen.

Bildquelle: © Oleksandr Delyk – Fotolia.com

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