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Alleinerziehende, die Hartz IV beziehen, leben ohnehin von einem geringen Einkommen. Eine geplante Hartz IV-Reform könnte das Budget weiter schrumpfen lassen: Werden die Kinder tageweise vom anderen Elternteil versorgt, könnte der Hartz-IV-Anspruch sinken. In den ohnehin zerrütteten Familien dürfte dies für zusätzlichen Streit sorgen.

Überblick:

– Hartz-IV-Reform kann für eine Senkung der Bezüge bei Alleinerziehenden sorgen
Sozialgeld für Kinder wird betreuendem Elternteil zugeschrieben
– Streit in den Familien vorprogrammiert
– Experten bemängeln, dass Fixkosten in beiden Haushalten gedeckt werden müssen

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Streit vorprogrammiert: Hartz-IV-Reform könnte Ärger in den Familien mit sich bringen

Eigentlich sollte die sogenannte „Rechtsvereinfachung SGBII“ aus dem Arbeitsministerium ihrem Namen gerecht werden. Die Vereinfachung sollte Bürokratie abbauen und damit auch den Jobcentern die Arbeit vereinfachen. Bei einer genauen Betrachtung des Änderungsentwurfs kann davon keine Rede mehr sein: Jeder Tag, den ein Kind eines alleinerziehenden Hartz-IV-Empfängers beim anderen Elternteil verbringt, soll das Sozialgeld gestrichen werden. Dabei handelt es sich nach derzeitigen Sätzen um neun Euro für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren; bei bis zu 18-Jährigen werden 10,20 Euro gezahlt. Tritt die Gesetzesänderung in Kraft, kann der andere Elternteil nun Anspruch auf dieses Sozialgeld erheben. Was laut des Bundesarbeitsministeriums für mehr Gerechtigkeit sorgen soll, könnte vor allem Streit auslösen. Möglicherweise bekommen die Kinder den Elternteil ohne Sorgerecht kaum noch zu Gesicht.

Kürzung des Sozialgeldes nicht neu

Gänzlich neu ist diese Überlegung nicht: Auch bisher konnte dieses Sozialgeld dem betreuenden Elternteil zugeschrieben werden, wenn eine sogenannte „temporäre Bedarfsgemeinschaft“ gebildet wurde. In der Praxis kam es dazu allerdings relativ selten, auch weil es sich nur um eine Verwaltungsvorschrift handelte, die je nach Kommune unterschiedlich gehandhabt wurde. Mit der aktuell diskutierten Änderung würde aber ein Gesetz in Kraft treten, auf das sich jeder Hartz-IV-Empfänger berufen könnte. Der Streit innerhalb der Familien wäre demnach vorprogrammiert. Außerdem soll es selbst dann zu einer Kürzung kommen, wenn der andere Elternteil gar keine Sozialleistungen bezieht. Ganz konkret handelt es sich damit nur um eine staatliche Sparmaßnahme bei den Hartz-IV-Beziehern.

Gesetzesänderung widerspricht Familienpolitik

Die Änderung ist gleich in zweierlei Hinsicht problematisch: Zum einen geht der familienpolitische Ansatz eigentlich dahin, dass beide Elternteile trotz Trennung bei der Kindeserziehung mitwirken. In der Praxis könnte es nun aber dazu kommen, dass die Kinder aus finanziellen Gründen weniger Zeit beim Vater verbringen. Häufig dürfte diese Frage dann noch in einem zusätzlichen Streit ausgetragen werden. Die zweite Problematik betrifft die Kosten als solches. In einem Haushalt, in dem ein Kind aufwächst, fallen natürlich monatliche Fixkosten an – unabhängig von der Frage, ob sich das Kind tatsächlich jeden einzelnen Tag zu Hause befindet. Wechselt das Kind zwischen zwei Haushalten, müssten diese Fixkosten eigentlich doppelt gedeckt werden. Die Gesetzesänderung schließt aber genau dies explizit aus. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat bereits genau dies angemahnt.

Experten fordern Finanzierung doppelter Fixkosten

Treffen würde eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage viele Alleinerziehende: Derzeit sind rund 40 Prozent aller Alleinerziehenden auf unterstützende Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz angewiesen. Viele Experten schließen sich der Meinung der Grünen an und fordern eine Deckung der doppelten Kosten, wenn das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt.

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