Wissenswertes am

In diesem Artikel möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abtreibungskosten vorstellen. Hier erfahren Sie, was eine Abtreibung kostet und was Sie außerdem bei einem Schwangerschaftsabbruch noch unbedingt beachten sollten. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Die wichtigsten Fragen zur Abtreibung
  • Was kostet eine Abtreibung (grob)
  • Welche Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs gibt es?
  • Was kostet die Abtreibung im Einzelnen?
  • Abtreibung Kostenübernahme: Das müssen Sie beachten!

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Die wichtigsten Fragen zur Abtreibung

Seit dem Jahr 1993 ist ein Abbruch der Schwangerschaft in Deutschland straffrei, obwohl dieser rechtswidrig ist. Hier ist das oberste Gebot, dass sich die Schwangere für die Abtreibung entschieden hat. Auch der Wille gegen eine Abtreibung liegt in letzter Instanz bei der Schwangeren selbst.

Ein Abbruch ist also rechtswidrig. Es sei denn, die Schwangere kann nachweisen, dass sie an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilgenommen hat, dass die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung hervorgerufen wurde oder dass die Schwangerschaft eine Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren ist.

Bis wann kann ein Abbruch der Schwangerschaft vorgenommen werden?

Eine Schwangerschaft darf nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. Das ist enorm wichtig, dann nach dieser Zeit hat sich der Fötus bereits so weit entwickelt, dass eine Abtreibung nicht mehr zulässig wäre.

Bei einer Abtreibung auf eigenen Wunsch hin müssen zwischen der Beratung und dem Abbruch der Schwangerschaft mindestens 3 Tage Zeit liegen. Ein solcher Zeitraum soll einer guten Überlegen dienen, sodass voreilige Entscheidungen möglichst vermieden werden. Wichtig ist auch, dass die Abtreibung nicht von dem Arzt vorgenommen wird, der die Beratung gemacht hat, da dies rechtswidrig wäre.

Welche Stellen bieten eine Beratung an?

Beratungsstellen bieten neben den Kommunen auch das Deutsche Kreuz und Pro Familia an. Letzten Endes kann eine Beratungsstelle aber nur wenig Einfluss auf die Entscheidung der Schwangeren nehmen – die letzte Entscheidung liegt schließlich bei der Schwangeren selbst. Trotzdem sollte der potenzielle Vater bei der Entscheidung nicht außer Acht gelassen werden.

Was kostet eine Schwangerschaftskonfliktberatung?

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist sowohl für Männer als auch für Frauen kostenfrei. Unabhängig davon, ob man alleine oder mit dem Partner der Schwangerschaft zur Beratung geht.

Was kostet eine Abtreibung? (grob)

Nun kommen wir auch schon zum besonders interessanten Teil des Artikels: Was kostet eine Abreibung und vor allem, wer muss diese Kosten letztendlich zahlen? Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen oder muss die Schwangere beziehungsweise der potenzielle Vater die Kosten übernehmen?

Wer letztendlich die Kosten für die Abtreibung bezahlen muss, hängt insbesondere davon ab, was der Grund für den Schwangerschaftsabbruch ist.

Medizinische oder kriminologische Indikation

Wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Abtreibung sogar komplett.

Abtreibung auf einen Wunsch

Sollte eine Abtreibung hingegen auf eigenen Wunsch erfolgen, ohne dass dies einen medizinischen Grund hat, müssen die Kosten selbst übernommen werden. Diese betragen in der Regel zwischen 300 und 400 Euro.

Wer das nicht zahlen kann, kann auch einen Antrag auf Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen. Wenn ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, wird die Krankenkasse die Gebühr auslegen und die Abrechnung mit dem zuständigen Bundesland übernehmen.

Welche Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs gibt es?

Allgemein stehen beim Schwangerschaftsabbruch zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Die eine Möglichkeit ist die Absaugung – die andere ist die Ausschabung. In der Regel erfolgt ein Schwangerschaftsabbruch unter einer Vollnarkose in einem Krankenhaus mit stationärer Aufnahme.

Allerdings wird von einigen Praxen und Kliniken auch eine ambulante Abtreibung angeboten. So stehen einem auch diese beiden Wege zur Auswahl. Bei der ambulanten Abtreibung ist eine örtliche Betäubung möglich.

Wurde der Schwangerschaftsabbruch operativ vollzogen, wird vom einem Arzt nochmals per Ultraschall überprüft, ob die Abtreibung auch wirklich erfolgreich war.

Schwangerschaftsabbruch per Absaugung

Normalerweise erfolgt ein Schwangerschaftsabbruch per Absaugung. Hier wird Mithilfe einer Vakuumaspiration der Embryo abgesaugt. Dabei saugt der Arzt über ein schmales Röhrchen, das in die über die Vagina in die Gebärmutter eingeführt wird, die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase sowie den Embryo ab.

Schwangerschaftsabtreibung durch Ausschabung

Diese Variante der Abtreibung wird auch Kürettage oder Abrasio genannt. Hierbei wird unter Narkose die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase und der Embryo mit einem löffelartigen Instrument ausgeschabt. Allerdings wird diese Variante seltener für eine Abtreibung eingesetzt. Eher dient sie dazu, nach einer Fehlgeburt verbliebenes Geweben zu entfernen, damit folgende Komplikationen vermieden werden können.

Schwangerschaftsabbruch durch Pille

Dann gibt es noch eine Alternative zum operativen Schwangerschaftsabbruch – und zwar ist die Alternative die sogenannte Abtreibungspille. Hier werden Mithilfe des Wirkstoffs „Mifepriston“ die Wegen durch das Medikament eingeleitet. Auf diese Weise wird eine Fehlgeburt provoziert.

Normalerweise reichen schon 2 bis 3 Tage nach der Einnahme der Pille, um diese künstlichen Wehen einzuleiten. Allerdings darf die Abtreibungspille nur unter Aufsicht eines Arztes erfolge. Eine Abtreibung in dieser Form ist außerdem nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche erlaubt.

Was kostet die Abtreibung im Einzelnen?

Was eine Abtreibung grob kosten kann, haben wir Ihnen bereits genannt. Nun haben Sie allerdings die vielen verschiedenen Möglichkeiten einer Abtreibung besser kennengelernt, woraus sich die Frage ergibt, was die einzelnen Abtreibungsmöglichkeiten kosten. Dieser Frage möchten wir in diesem Abschnitt auf den Grund gehen…

Kosten für eine Beratung zur Abtreibung

Jede Frau kann sich auch zu den Finanzierungsfragen bei den Beratungsstellen kostenfrei informieren. Empfehlenswert ist es, dies vor einem geplanten Abbruch der Schwangerschaft bereits zu tun.

Die Krankenkasse kommt für die ärztliche Beratung und für die Untersuchung vor einem Schwangerschaftsabbruch auf. Wenn es notwendig ist sogar für die Behandlung von Komplikationen oder Untersuchungen nach einem Abbruch der Schwangerschaft. Die Kostenübernahme gilt auch bei der Beihilfe für Beamte und deren Angehörige.

Kosten bei Abtreibung ohne Indikation

Wenn der Schwangerschaftsabbruch straffrei war und ohne eine Indikation, müssen die Kosten selbst getragen werden. Wenn man allerdings nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das gilt auch für privat Versicherte.

Nun möchten wir Ihnen noch einen kleinen, detaillierteren Einblick in die Kosten einer Abtreibung verschaffen. Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten, die man selbst tragen muss, belaufen sich auf rund 200 bis 570 Euro. Wie viel man Geld man letztendlich bezahlen muss, hängt von der Praxis ab, von der Methode und von der Versicherung. Bei einer stationären Aufnahme im Krankenhaus muss man einen Tagessatz selbst tragen.

Wenn man über ein geringeres Einkommen verfügt, kann man bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung den Antrag auf Kostenübernahme stellen. Als geringes Einkommen wird derzeit ein Einkommen von 1.075 Euro netto oder weniger angesehen. Für jedes Kind, das im Haushalt lebt, erhöht sich die Grenze nochmals um 254 Euro. Dazu kommen auch noch Mietbelastungen von mehr als 315 Euro.

Die Kosten werden bei Kostenübernahme dann von dem Bundesland gezahlt, in dem Sie den Antrag auf Kostenübernahme stellen. Der Antrag wird allerdings bei der eigenen Krankenkasse eingereicht, die sich dann um die Abwicklung der Übernahme kümmert.

Abtreibung Kostenübernahme: Das müssen Sie beachten!

Nun gibt es noch einige formale Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten:

  • die Kostenübernahme müssen Sie bei der Krankenkasse noch vor Abbruch der Schwangerschaft beantragen
  • eine schriftliche Zusage der Übernahme ist zwingend notwendig
  • Sie benötigen einen Arzt oder eine Ärztin, der oder die den Eingriff durchführen soll
  • ein Abbruch der Schwangerschaft muss nich begründet werden – allerdings müssen Sie Krankenkasse über Ihre persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufklären

Auch, wenn Sie nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie die Übernahme der Kosten für einen Eingriff unter bestimmten Bedingungen bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl in Ihrem Wohnort beantragen.

Wichtig ist:

  • Ihr Einkommen und Vermögen sollte unterhalb der gesetzlichen Grenze liegen
  • Sie beziehen Sozialhilfe oder sind Asylbewerber

Bildquelle: © homonstock – Fotolia.com

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