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Starrkirch-Wil – Schweiz: Heute ist das Opfer mittlerweile 18 Jahre alt. Zehn Jahre ist es her, dass Selina vergewaltigt wurde. Nun muss sie hilflos mit ansehen, wie ihr Vergewaltiger eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet 93.000 Euro erhalten soll.

„Mir sind fast die Tränen gekommen, als ich vom Gerichtsurteil erfuhr. Ich kann mich noch immer an den Tag erinnern“, erklärte Selina gegenüber der „SonntagsZeitung“. Die Entschädigung bezeichnete sie als eine „Schweinerei“.

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Genaueres zum Vorfall

Das Bundesgericht hatte entschieden, dass der Täter ein Jahr und fünf Monate zu lange im Gefängnis bleiben musste. Der Täter gilt nicht therapierbar. Normalerweise wäre eine Verlängerung der Strafe möglich, doch zum Zeitpunkt der Verlängerung der Strafe lag noch kein Gutachten über den Geisteszustand des Vergewaltigers vor.

Es wurde daher entschieden, dass er vom Kanton Solothurn 100.000 Schweizer Franken bekommen soll.

Mittlerweile wohnt der Vergewaltiger in einem Wohnheim. Dort wird er mittels GPS-Sender überwacht. Vor dem Gericht soll er sogar erklärt haben, dass die damals Achtjährige ihn zu der Tat verführt habe. Sie soll verlangt haben, dass er die Hose runterlässt.

Bildquelle: © ruigsantos – Fotolia.com

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