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Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes beansprucht werden. Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, kann das Elterngeld sehr flexibel gestaltet werden. Die Mindestbezugsdauer beträgt zwölf Monate. Eltern, die zusammen leben und beide in Teilzeit arbeiten, können bis zu 28 Monate Elterngeld bekommen. Der Anspruch ist jedoch abhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Für den Bezug von Elterngeld ist nur Teilzeitarbeit gestattet.

Übersicht

  • Elterngeld
    Basiselterngeld
    ElterngeldPLUS
  • Bezug von Elterngeld
    Höhe des Elterngeldes
    Elterngeld und Teilzeitarbeit
  • Verlust der Anspruchsberechtigung
    Höhe der Arbeitsstunden
    Höhe des Einkommens
    Verrechnung mit Urlaubsvergütung

Elterngeld

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld wird für einen Zeitraum von längstens 14 Monaten gezahlt. Dabei erhält ein Elternteil zwölf Monate bezahlte Freistellung und das andere Elternteil zwei Monate. Eltern können selbst entscheiden, wer die Elternzeit nimmt. Oftmals bleibt die Mutter zwölf Monate zu Hause, der Vater dann weitere zwei Monate. Alleinerziehende Mütter und Väter bekommen volle 14 Monate Elterngeld.

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ElterngeldPLUS

Das ElterngeldPLUS erlaubt eine flexible Aufteilung der Elternzeit. Außerdem kann die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate verlängert werden. Im ElterngeldPLUS wählen die Eltern den Zeitraum zwischen zwei und zwölf Monaten frei aus. Es kann beispielsweise ein Elternteil acht Monate zu Hause bleiben, das andere Elternteil sechs Monate. Wenn sich die Eltern entscheiden, in Teilzeit zu arbeiten, kann das Elterngeld gesplittet werden. Es wird die Hälfte des Geldes gezahlt, dafür besteht der Anspruch für 24 Monate. Arbeiten beide Eltern nicht mehr als 30 Stunden in der Woche und teilen sie sich die Erziehung des Kindes, werden weitere vier Monate Anspruchsberechtigung für jedes Elterngeld gewährt.

Bezug von Elterngeld

Höhe des Elterngeldes

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR. Zugrunde gelegt wird der Verdienst des Elternteils vor der Geburt. Es kommen 67 % des Nettoverdienstes zur Auszahlung. Den Mindestbetrag von 300 EUR im Monat können auch Hausfrauen, Studenten und Minijobber beanspruchen.

Elterngeld und Teilzeitarbeit

Es ist erlaubt, dass Eltern während der Elternzeit weiterarbeiten. Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten.

Verlust der Anspruchsberechtigung

Höhe der Arbeitsstunden

Wer Elterngeld bezieht, darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Andernfalls erlischt der Anspruch auf die Zahlung.

Höhe des Einkommens

Das Einkommen beider Elternteile darf einen Betrag von 500.000 EUR im Jahr nicht überschreiten. Andernfalls kann kein Elterngeld gewährt werden. Bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern liegt der Grenzbetrag bei 250.000 EUR.

Verrechnung mit Urlaubsvergütung

Ein Gericht hat entschieden, dass sich die gleichzeitige Zahlung von Elterngeld und der Urlaubsvergütung ausschließen. Ein Vater mit einem hohen Einkommen von etwa 6.000 EUR hatte geklagt. Er beanspruchte die beiden Vätermonate und beantrage Elterngeld. Gleichzeitig ließ er sich von seinem Arbeitgeber den Resturlaub vergüten. Als die Zahlung des Elterngeldes eingestellt wurde, klagte er und bekam in erster Instanz Recht. In zweiter Instanz wurde ihm die Zahlung dann doch verweigert. Das Gericht begründete seinen Entschluss mit der Tatsache, dass Eltern, die das Elterngeld beziehen möchten, in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen dürfen. Wer einen Anspruch auf Resturlaub hat und diesen geltend macht, bekommt kein Elterngeld, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber den Resturlaub als Elternzeit bestätigt.

 

Bildquelle: © playstuff – Fotolia.com

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