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Gerecht oder ungerecht: Arbeitslose bekommen ihre Mietkosten und die Kosten für die Heizenergie vom Staat gezahlt. Wir informieren Sie verständlich zu den Regelungen, damit Sie sich selbst ein Bild machen können, ob diese Ausgaben durch die Möglichkeit ein würdevolles Leben zu führen, gerechtfertigt sind.

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Was ist Arbeitslosengeld II?

Das Arbeitslosengeld in Deutschland ist in zwei Stufen gestaffelt. Zunächst erhalten Sie eine Summe, die davon abhängt, was Sie zuvor verdient haben. Damit ist es in den meisten Fällen möglich Ihren Lebensstandard beizubehalten, bis Sie eine neue adäquate Arbeit gefunden haben.

Wenn das nicht gelingt, oder Sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommen Sie nur noch die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie wird auch Hartz IV und ALG II genannt. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie bedürftig sind, Ihren Lebensunterhalt also nicht aus eigener Kraft bestreiten können.

Der Regelbedarf beim Arbeitslosengeld II

Wie viel Sie als Arbeitssuchender bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder nicht
  • Ob Sie einen Mehrbedarf haben
  • Ob Sie durch Fehlverhalten bestimmte Sanktionen hinnehmen müssen
  • Wie hoch Ihre Kosten über den Regelsatz hinaus sind

Der Regelsatz wird jedes Jahr neu festgelegt. Er versucht abzubilden, wie viel Sie als Alleinstehender, Alleinerziehender oder mit jemand anderem in einer Bedarfsgemeinschaft Zusammenlebender für Ihre Grundversorgung ausgeben müssen. Darin sind Essen, Kleidung, Körperpflege, Strom und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben enthalten.

ALG II: Kosten für Unterkunft und Heizung

Bei den Kosten für die Unterkunft und die Heizenergie scheint es zunächst ganz einfach zu sein: Sie werden voll vom Jobcenter übernommen. Dafür müssen sie aber angemessen sein. Das bedeutet, dass Sie eine Wohnung nutzen, die nicht zu groß ist und nicht unnötig heizen.

Die Höchstbeträge je nach Personenzahl werden dabei von den Kommunen festgelegt. Für eine Einzelperson gelten je nach Standort etwa 50 Quadratmeter als Obergrenze, für jede weitere Person (außer Säuglinge) in einer Bedarfsgemeinschaft kommen 15 Quadratmeter hinzu.

In der Regel wird das Geld für die Wohnungsmiete an den Arbeitslosengeld-II-Empfänger überwiesen, der es dann auf das Konto des Vermieters weiterleitet. Das Jobcenter kann den Betrag aber auch direkt an der Vermieter überweisen.

Wohnkosten senken bei ALG II

Das Jobcenter kann Leistungsempfänger darauf hinweisen, dass die Miet- und Nebenkosten zu hoch sind. Es ist aber praktisch unmöglich die Forderung die Kosten zu senken durchzusetzen. Viele Jobcenter sind kulant, wenn es darum geht zu hohe Nebenkosten oder Mietkosten leicht über dem Durchschnitt zu übernehmen. Die Alternative ist ein Umzug. Dabei muss man aber sorgfältig abwägen, wie viele Kosten entstehen und ob sich die Berufsaussichten dadurch nicht verschlechtern.

Erzwungener Umzug bei Hartz IV

Wenn Ihre Wohnung um einiges zu groß ist, die Mietkosten nicht vom Vermieter vermindert werden können und auch nicht die Möglichkeit besteht einen Untermieter in die Wohnung zu holen, bleibt nur der Umzug.

Wenn dieser durch das Jobcenter veranlasst wird, dann haben Sie Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt.

Warmwasserkosten bei ALG II

Beim Warmwasser kommt es darauf an, ob die Versorgung über eine zentrale Heizung oder Ihren eigenen Boiler oder Durchlauferhitzer in der Wohnung stattfindet. Wenn es sich um eine individuelle Lösung handelt, dann laufen die Kosten als Pauschale für Mehrbedarf. Beachten Sie, dass der Mehrbedarf nicht über dem Betrag für die Grundversorgung liegen darf.

Arbeitslosengeld II und Wohneigentum

Wenn Sie keine Miete zahlen müssen, bedeutet das einen klaren Vorteil. Sie müssen keine Miete zahlen, haben aber eine Reihe von anderen Kosten. Zum Beispiel die Grundsteuer, Müllgebühren und so weiter. In der Regel können diese Ausgaben analog zu den Mietkosten übernommen werden. Das gilt aber nicht, wenn Sie einen Kredit für Ihr Wohneigentum aufgenommen haben und diesen abbezahlen müssen.

Anders als bei den Mietpreisen gibt es beim Wohneigentum keine eindeutigen Richtlinien, was unter einer angemessenen Größe zu verstehen ist.

ALG II und Wohngeld

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen und somit die Kosten für Ihre Unterbringung übernommen werden, schließt das einen Anspruch auf Wohngeld aus. Generell gibt es den Grundsatz, dass Sie nicht aus mehreren Zuschusstöpfen Geld für den gleichen Sachverhalt bekommen können.

Arbeitslosengeld und Bedarfsgemeinschaft

Der Begriffs Bedarfsgemeinschaft kann ein wenig irreführend sein, denn er gilt auch dann, wenn Sie allein leben. Er umfasst darüber hinaus Ihren Partner und alle im Haushalt lebenden unverheirateten Kinder bis zu einem Alter von höchstens einschließlich 24 Jahren, wenn diese kein eigenes Einkommen haben. Voraussetzung ist dass sie tatsächlich zusammenleben und man davon ausgehen kann, dass Sie auch gemeinschaftlich wirtschaften.

Arbeitslosengeld II und Wohngemeinschaft

Im Unterschied zur Bedarfsgemeinschaft handelt es sich bei der Wohngemeinschaft um Personen, die sich lediglich eine gemeinsame Wohnung teilen. Sie müssen aber ansonsten in keiner Beziehung zueinander stehen.

Wenn Sie nur in einer Wohngemeinschaft aber nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen Sie auch keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse Ihrer Mitbewohner machen. Es kann aber durchaus sein dass das Jobcenter von Ihnen einen Nachweis verlangt, ob es sich wirklich nur um eine Wohngemeinschaft handelt.

Leistungen für Unterkunft und Heizung bei Hartz IV beantragen

Sie müssen wie beim Arbeitslosengeld II auch einen Antrag stellen, um die Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet zu bekommen. Das entsprechende Formular können Sie zusammen mit den Ausfüllhinweisen auf der Webseite https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946 herunterladen.

Bildquelle: © maho – Fotolia.com

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