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Arbeitsunfälle konnten in ihrer Zahl in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter reduziert werden. Das ändert jedoch nichts daran, dass nach wie vor jeder Arbeitsunfall einer zu viel ist. Die DGUV und die Versicherungsträger arbeiten zusammen mit den Unternehmen daran, Risiken zu identifizieren und das Bewusstsein für Arbeitsunfälle zu schärfen. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist und wie man ihn verhindern kann.

Überblick

  • Grundlagen
  • Betroffene
  • Definition
  • Wirkungsbereich
  • Unfallbegriff
  • Prothesen und Hilfsmittel
  • Weitere Versicherungsfälle
  • Entschädigung
  • Wegeunfälle
  • Versicherungsträger
  • Haftungsprivileg
  • Unfallprävention
  • Gefahrenbeurteilung

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Grundlagen

Wenn man in Deutschland von einem Arbeitsunfall spricht, dann meint man für gewöhnlich den Versicherungsfall, der auch als Betriebsunfall oder Berufsunfall bezeichnet wird. Dieser beinhaltet neben Unfällen, die bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit passieren, auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Das Gegenstück dazu ist die Berufskrankheit.

Betroffene

Arbeitsunfälle sind europaweit überwiegend ein männliches Problem. Rund 80 Prozent aller Unfälle betreffen Männer, bei tödlichen Unfällen liegt dieser Wert sogar bei 95 Prozent.

Das liegt zum Teil an den Tätigkeiten, die überwiegend von Männern ausgeführt werden und die tendenziell gefährlicher sind, aber auch an der manchmal unvorsichtigeren männlichen Arbeitsweise.

Definition

Ein Arbeitsunfall muss durch eine versicherte Tätigkeit verursacht werden und darf nicht absichtlich herbeigeführt worden sein. Der Gesetzgeber sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, um zu prüfen, ob eine Verletzung tatsächlich durch einen Unfall herbeigeführt wurde oder nicht.

Wirkungsbereich

Einige Fälle, die von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, haben im engeren Sinn nichts mit einem Arbeitsunfall zu tun. Über die Wegeunfälle hinaus sind auch Schüler, Studenten und Auszubildende automatisch versichert. Außerdem genießen Ersthelfer und Blut- beziehungsweise Organspender den Versicherungsschutz.

Das bedeutet, dass Sie versichert sind, wenn Sie auf dem Weg zur Blutspende einen Unfall haben oder während Sie jemandem in einer Notlage helfen.

Unfallbegriff

Als Unfall bezeichnet man ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Die zeitliche Eingrenzung ist nicht immer ganz einfach. In der Regel setzt man die Dauer einer Arbeitsschicht als Grenze, in bestimmten Fällen kann es aber auch sein, dass der Unfall durch wiederholte Einwirkung über einen längeren Zeitraum zu Stande kommt.

Prothesen und Hilfsmittel

Durch den Unfall muss nicht unbedingt der Mensch an sich zu Schaden gekommen sein. Es genügt, wenn davon eine Prothese oder ein Hilfsmittel wie eine Brille betroffen ist. Dafür muss dieser Gegenstand in seiner Funktion getragen werden. Wenn man zum Beispiel die Brille kurz ablegt und sie auf den Boden fällt, gilt das für die Versicherung nicht mehr als Arbeitsunfall.

Weitere Versicherungsfälle

Neben den genannten Gründen gibt es auch einige Gegebenheiten im Umfeld einer beruflichen Tätigkeit, die ebenfalls versichert werden:

  • Eine Heilbehandlung und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Die Erneuerung eines Hilfsmittels (also zum Beispiel der Weg zum Optiker)
  • Mithilfe bei einer von der Versicherung angeordneten Untersuchung

Entschädigung

Das Ziel der Versicherung ist es, möglichst den Zustand vor dem Unfall wiederherzustellen. Dafür hat der Betroffene Anrecht auf ärztliche Behandlung und Rehabilitationsmaßnahmen. Wenn das nicht ausreicht, kann zusätzlich ein Verletztengeld oder auch eine Verletzten- oder Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden.

Dabei kommt es darauf an, welcher finanzielle Schaden entstanden ist. Ein Uhrmacher, der einen Finger verliert und dadurch stark in seiner Arbeit eingeschränkt ist, bekommt deshalb unter Umständen mehr Geld als ein Lastwagenfahrer mit der gleichen Verletzung.

Wegeunfälle

Beim Weg zur Arbeit sind ein paar Dinge zu beachten. Er muss direkt und sinnvoll sein. Wenn Sie zwischendurch zu einem Laden fahren, der nicht auf der Strecke liegt, dann kann das Ihren Versicherungsschutz gefährden. Sie sollten sich beraten lassen, wann genau Sie versichert sind und wann nicht.

Ein krasses Beispiel ist ein Unfall in der Garage. Wenn Sie mit dem Auto von der Arbeit kommend hineinfahren, nicht bremsen können und sich deswegen verletzen, gilt das nicht als Wegeunfall, weil der Schutz am Garagentor endet.

Versicherungsträger

Für den Versicherungsschutz sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zuständig, die im Spitzenverband DGUV zusammengeschlossen sind. Die Wahl der Versicherung ist dabei nicht frei, sondern wird von der Branche des Unternehmens vorgegeben.

Die Versicherungsträger kümmern sich neben der bürokratischen Abwicklung eines Arbeitsunfalls auch um Maßnahmen zur Prävention und geben Studien in Auftrag.

Haftungsprivileg

Kommt es in einem Unternehmen zu einem Unfall, der von einem anderen Mitarbeiter verursacht wurde, kann das Unternehmen das so genannte Haftungsprivileg nutzen. Es steht also für die Schäden ein, die entstanden sind, auch wenn nicht die Schuld beim Unternehmen liegt. Der Sinn hinter dieser Regelung ist, dass damit die Situation entspannt werden kann und der Betriebsfrieden gewahrt bleibt.

Unfallprävention

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, nutzen die DGUV und die Versicherungsträger eine Reihe von Maßnahmen. Wenn ein Unternehmen einen Unfall meldet, dann steigen dadurch die Beiträge, was einen kleinen Anreiz bietet, Unfälle zu vermeiden.

Außerdem wurde den Versicherungsträgern durch das Arbeitsschutzgesetz die Aufgabe übertragen, die Vorgaben der Arbeitssicherheitsverordnung mit konkreten technischen Vorgaben detailliert auszuarbeiten. In Broschüren und auf der Webseite der Versicherungen erhalten Sie Informationen zu allen relevanten Themen.

Außerdem müssen Unternehmen ab 20 Mitarbeitern Sicherheitsfachkräfte ausbilden lassen.

Gefahrenbeurteilung

Kein Unternehmen gleicht dem andern. Selbst in derselben Branche kann es große Unterschiede geben. Deshalb muss man für jedes Unternehmen individuell entscheiden, wie man bestimmten Gefahren am besten begegnet, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Firmenleitung erstellt dafür zusammen mit Experten eine Gefahrenbeurteilung. Diese muss erst dann aktualisiert werden, wenn sich an den Gegebenheiten im Unternehmen etwas ändert.

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