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Viele Studierende erhalten Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), um das Stadium zu finanzieren. Allerdings ist nur eine Hälfte davon ein echter Zuschuss. Die andere Hälfte ist ein Staatsdarlehen, das in der Regel zurückgezahlt werden muss. Wie das geht und wie Sie den Rückzahlungsbetrag reduzieren können, lesen Sie hier.

Überblick

  • Grundsätzliches
  • Wie hoch sind die BAföG-Schulden?
  • Beginn der Rückzahlung
  • Wie hoch sind die Raten?
  • Freistellung von der Rückzahlung
  • Den Rückzahlungsbetrag reduzieren
  • Teilerlass
  • Fazit

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BAföG Rückzahlung

Grundsätzliches

Haben Sie an einer Hochschule, Höheren Fachschule oder an einer Akademie studiert und Leistungen aus dem BAföG erhalten? Dann haben Sie in der Regel eine Hälfte davon als Zuschuss und die andere als Staatsdarlehen bekommen. Und das Darlehen muss zurückgezahlt werden. Wenn Sie Schüler-BAföG bekommen haben, müssen Sie nichts zurückzahlen: Hier ist der gesamte Förderbetrag ein Zuschuss.

Wie hoch sind die BAföG-Schulden?

Das Wichtigste zuerst: Die BAföG Schulden wachsen nicht ins Unermessliche, auch wenn Sie lange studiert haben. Wenn Sie im März 2001 oder danach ein Studium begonnen haben, ist der höchste Betrag, den Sie zurückzahlen müssen, 10.000 Euro. Das gilt auch dann, wenn Sie nach einem Bachelor-Studium anschließend ein Master-Studium aufgenommen haben: Mehr als 10.000 Euro müssen Sie nicht zurückzahlen. Ist der Anteil des Staatsdarlehens geringer als 10.000 Euro, so müssen Sie selbstverständlich nur den tatsächlich geliehenen Betrag zurückzahlen.

Hier ein Beispiel: Sie haben von März 2002 bis Februar 2006 studiert und monatlich 240 Euro aus dem BAföG erhalten. In den vier Jahren haben Sie 11.520 Euro bekommen. Die Hälfte davon, also 5.760 Euro müssen Sie in der Regel zurückzahlen. Sie werden sich jetzt fragen, warum Sie genau die Hälfte des Betrages zurückzahlen müssen, den Sie bekommen haben und nicht mehr. Wenn Sie bei einer Bank ein Darlehen aufnehmen, müssen Sie wegen der Zinsen viel mehr zurückzahlen, als Sie bekommen haben.

Nicht so bei einem Staatsdarlehen aus dem BAföG: Das ist zinslos. Sie müssen nur dann Zinsen bezahlen, wenn Sie in Zahlungsverzug sind. Wann Sie mit der Rückzahlung beginnen müssen, lesen Sie jetzt.

Beginn und Ende der Rückzahlung

Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des Erststudienganges bekommen Sie Post vom Bundesverwaltungsamt. In dem Brief steht, wie viel Sie insgesamt zurückzahlen müssen und die Höhe der Raten. Auch den Zahltermin für die erste Rate erfahren Sie aus dem Brief. In der Regel beginnt die Ratenzahlung fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des Erststudiengangs. Nachdem Sie den Brief vom Bundesverwaltungsamt bekommen haben, ist also noch ein halbes Jahr Zeit bis zur Fälligkeit der ersten Rate.

Wie hoch sind die Raten und wie lange müssen Sie zahlen?

Die Mindestrate für die Rückzahlung ist normalerweise 105 Euro. Eine höhere Rate ist nur dann fällig, wenn absehbar ist, dass Sie das Darlehen in der verbleibenden Rückzahlungszeit nicht ablösen können. Das sind normalerweise 20 Jahre. Durch Unterbrechung der Rückzahlung aufgrund von Freistellung kann die Frist auf maximal 30 Jahre verlängert werden. Ist also zum Ende der Fristen noch mehr Restschuld übrig, als durch die Raten von 105 Euro monatlich abgetragen werden kann, so werden die Raten steigen.

Die Raten müssen Sie nicht monatlich zahlen. Vielmehr wird alle drei Monate die Summe von drei Raten von Ihrem Bankkonto eingezogen. Wie Sie die Raten reduzieren können, lesen Sie im nächsten Absatz.

Freistellung von der Rückzahlung

Ob Sie die Leistungen aus dem BAföG überhaupt zurückzahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab: Der Freibetrag für Sie als Darlehensnehmer beträgt zurzeit 1.070 Euro. Das bedeutet, dass Sie keine Raten bezahlen müssen, wenn Ihr Netto-Einkommen darunter liegt. Sind Sie verheiratet und haben Kinder?

Dann ist der Freibetrag noch höher! Für Ehegatte oder Lebenspartner steigt der Freibetrag um 535 Euro, für jedes Kind um 485 Euro. Leben Sie in einer Familie mit Partner und zwei Kindern, müssen Sie erst dann mit der Rückzahlung beginnen, wenn Ihr Netto-Einkommen über 2.575 Euro liegt. Die Einkommensgrenzen werden im August 2016 sogar noch steigen.

Die Freistellung von der Rückzahlung ist nicht automatisch. Sie müssen dafür einen Antrag stellen, der in der Regel eine Freistellung für ein Jahr bewirkt. Wollen Sie wissen, wie Sie die BAföG -Schulden insgesamt reduzieren können? Dann lesen Sie weiter.

Den Rückzahlungsbetrag reduzieren

Sie können Ihre BAföG-Schulden mit einer einzigen Zahlung tilgen. Sie werden sich jetzt fragen, warum Sie das tun sollen: Das Staatsdarlehen aus dem BAföG ist zinsfrei, also wo liegen die Vorteile einer vorzeitigen Rückzahlung? Ganz einfach: Wenn Sie einen Antrag schreiben, in dem Sie die vollständige Zahlung auf einen Schlag anbieten, erlässt Ihnen der Staat bis zu 50 % der Schulden!

Die Höhe des Erlasses ist abhängig von der Höhe der Ablösesumme. Haben Sie in vier Jahren Studium eine Förderung von insgesamt 11.520 Euro bekommen, müssen Sie mit Ratenzahlung 5.760 Euro zurückzahlen. Wenn Sie die Schulden mit einer einmaligen Zahlung begleichen wollen, bekommen Sie einen Erlass von 19,5 %. So müssen Sie nur etwa 4.640 Euro zurückzahlen.

In vielen Fällen lohnt es sich also, für die Rückzahlung der BAföG-Leistungen einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen. Damit können Sie das BAföG mit einem Schlag zurückzahlen und trotz Zinszahlungen an die Bank noch Geld sparen.

Die Rückzahlung auf einen Schlag ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll, denn der Nachlass wird auf die Gesamtschuld gewährt und nicht auf den Höchstbetrag von 10.000 Euro. Auch dazu ein Beispiel: Sie haben während Ihres Studiums Leistungen aus dem BAföG in Höhe von 30.000 Euro erhalten. Wenn Sie jetzt die vorzeitige Rückzahlung mit einer Einmalzahlung beantragen, bekommen Sie einen Erlass von 20.550 Euro.

Das klingt zunächst gut. Bei genauem Hinsehen stellen Sie aber fest, dass der Vorteil gering ist: Wenn Sie von den 30.000 Euro den Nachlass von 20.550 Euro abziehen, bleiben 9.450 Euro übrig. Da Sie aber ohnehin nur 10.000 Euro zurückzahlen müssen, lohnt es sich nicht, für 9.450 Euro einen Kredit aufzunehmen. Wie Sie Ihre BAföG-Schulden weiter reduzieren können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Teilerlass

Gehören Sie zu den besten 30 % Ihres Abschluss-Jahrganges im Studium? Haben Sie Ihr Studium spätestens 12 Monate nach Ablauf der Förderungshöchstdauer abgeschlossen?

Dann können Sie Geld sparen. Sie bekommen für gute Leistungen im Studium einen Nachlass von 25 % und für das schnelle Studium einen Nachlass, der sich aus der Regelstudienzeit, der Fördersumme und der Förderungshöchstdauer berechnet.

Die Höhe des Teilerlasses ist von vielen Bedingungen abhängig. Einfach ist es, wenn Sie zur Berechnung der Rückzahlungssumme den Rechner auf https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/rueckzahlung.php benutzen. Hier erfahren Sie schnell und genau, wie viel Sie von den erhaltenen BAföG Leistungen zurückzahlen müssen.

Fazit

Leistungen aus dem BAföG können Studierenden das Studium überhaupt erst ermöglichen. Bei der Rückzahlung der Leistungen haben Sie viele Möglichkeiten, Geld zu sparen.

Bildquelle: © fotomek – Fotolia.com

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