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Zwar erhöht die Bundesregierung zum 01. Januar 2017 den Regelsatz von Hartz-IV-Empfängern um fünf Euro. Dass die monatlichen 409 Euro meist jedoch vorne und hinten nicht ausreichen, ändert die Erhöhung nicht. Vor allem bei den Stromkosten übersteigt der Bedarf den Regelsatz deutlich.

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Monatlicher Regelsatz für Strom nicht realistisch

Maximal 34,50 Euro stehen Hartz-IV-Empfängern monatlich für die Stromkosten zur Verfügung. So hat es der Gesetzgeber berechnet und festgelegt. In der Realität liegen die Stromkosten jedoch deutlich über dem Regelsatz, sodass Hartz-IV-Empfänger mitunter in eine Schuldenspirale rutschen. Denn realistisch ist ein Betrag von 39,33 Euro für die monatliche Stromversorgung, wenn man den durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Single-Haushalts von 1.500 Kilowattstunden (kWh) nimmt.

Teilweise liegen die Kosten noch höher – bei rund 42,91 Euro, wenn man nicht gerade den günstigsten Anbieter gewählt hat. Damit übersteigt der Bedarf den Regelsatz um 14 % beziehungsweise 24 %. Kosten, die Hartz-IV-Empfänger an anderer Stelle einsparen müssen.

Mit Durchlauferhitzer wird’s noch teurer

Wird das Warmwasser elektrisch mit einem Durchlauferhitzer erwärmt, muss der Leistungsbezieher mit zusätzlichen Kosten rechnen. Experten gehen davon aus, dass zu den durchschnittlich 1.500 kWh für Strom noch einmal 750 kWh für die Warmwasserbereitung hinzukommen.

Differenz in neuen Bundesländern besonders hoch

Dass die Diskrepanz zwischen Realität und Vorstellung noch deutlich drastischer sein kann, zeigen die neuen Bundesländer. Ein Single-Haushalt in Brandenburg zahlt durchschnittlich 553 Euro Stromkosten pro Jahr. Das wären 34 % über dem Regelsatz. In Thüringen zahlt man durchschnittlich 542 Euro pro Jahr und damit 31 % mehr als der Gesetzgeber für Stromkosten zur Verfügung stellt.

Diskrepanz bundesweit vorhanden

Zwar ist der Unterschied in den neuen Bundesländern besonders hoch, allerdings gilt für alle Bundesländer: Hartz-IV-Empfänger müssen bei den Stromkosten drauf zahlen. Besonders „günstig“ wohnt man als Hartz-IV-Empfänger in Bezug auf die Stromkosten in Bremen. Dort zahlt man durchschnittlich nur 62 Euro mehr auf das Jahr gerechnet. Das wären vertretbare 5,10 Euro pro Monat. Aber oftmals sind auch diese 5 Euro für einige Hartz-IV-Empfänger zu viel.

Hartz IV und Strompreise ungleich gestiegen

Während in den vergangenen elf Jahren die Hartz-IV-Leistungen um 19 % gestiegen sind – von 345 Euro auf 409 Euro –, sind die Strompreise um durchschnittlich 46 % teurer geworden. Bezieht man Strom in der Grundversorgung sind die Preise sogar um 62 % gestiegen.

Anbieterwechsel für Hartz-IV-Empfänger fast unmöglich

Theoretisch könnte man sich ja nun einen günstigeren Anbieter suchen, um die Stromkosten zu reduzieren. Doch für Hartz-IV-Empfänger ist das keinesfalls leicht, mitunter sogar unmöglich. Denn die Anbieter fordern in der Regel einen Bonitätsnachweis, der bei Leistungsempfängern von Hartz-IV nicht immer positiv ausfällt. So wird ein Wechsel des Stromanbieters versperrt. Die Konsequenz: Die Leistungsempfänger werden in der Grundversorgung beliefert, die teurere Strompreise beinhaltet und folglich zu höheren Kosten führt.

Tatsächlich könnten Hartz-IV-Empfänger im schlimmsten Fall im Dunkeln zu Hause sitzen.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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