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Neben der Grundpflege sorgen bestimmte Krankheitsbilder oder eine Invalidität für eine zusätzliche Pflegebedürftigkeit, die als Behandlungspflege bezeichnet wird. Welche Pflegemaßnahmen genau hierunter fallen und ob eine gesetzliche oder private Absicherung drohender Pflegekosten zugesichert ist, erfahren Sie im Folgenden!

ÜBERSICHT: 

  • ALLGEMEINES ZUR BEHANDLUNGSPFLEGE
  • Was ist die Behandlungspflege überhaupt?
  • Was ist der Unterschied zur Grundpflege?
  • BEISPIELE FÜR DIE BEHANDLUNGSPFLEGE
  • Gabe von Medikamenten
  • Unterstützung beim Einsatz von Hilfsmitteln
  • Durchführung elementarer Untersuchungen
  • FINANZIERUNG DER BEHANDLUNGSPFLEGE
  • Wer kommt für die Pflegekosten auf?
  • Art der Abrechnung von Pflegeleistungen
  • Unterschiede gegenüber der Grundpflege
  • PRIVATE ABSICHERUNGSMÖGLICHKEITEN
  • Ist eine private Kostenübernahme möglich?
  • Sinn und Zweck einer privaten Absicherung

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Allgemeines zur Behandlungspflege

Was ist die Behandlungspflege überhaupt?

Die Behandlungspflege umfasst sämtliche Pflegemaßnahmen, die auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden und Teil der speziellen Gesundheits- oder Altenpflege sind.

Die Durchführung der Pflege setzt eine schwerwiegende Erkrankung, die Folgen eines Unfalls oder eine Invalidität voraus, wodurch der Betroffene nicht in der Lage ist, verschiedene Reha- und Heilmaßnahmen eigenständig durchzuführen. Für viele Pflegemaßnahmen ist zudem eine höhere Qualifikation notwendig, so dass sie von einer ausgebildeten Pflegefachkraft ausgeführt werden müssen.

Was ist der Unterschied zur Grundpflege?

Unabhängig von bestimmten Erkrankungen oder einer Invalidität können Pflegebedürftige aufgrund einer Altersschwäche mit alltäglichen Aufgaben wie der Körperpflege, der Zubereitung von Mahlzeiten oder dem Verlassen des Hauses überfordert sein.

Diese alltäglichen Kompetenzen werden durch die sogenannte Grundpflege abgedeckt, die wesentlich durch die gesetzliche Pflegeversicherung mit ihren drei Pflegestufen finanziert wird.

Die Behandlungspflege setzt stattdessen bzw. zusätzlich eine medizinische Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen voraus, weshalb stets ein Bezug zu bestimmten Krankheitsbildern oder individuellen Schwächen gegeben ist. Auch die Abrechnung von Pflegemaßnahmen unterscheidet sich bei der Grund- und Behandlungspflege erheblich, wie unten detaillierter ausgeführt wird.

Beispiele für die Behandlungspflege

Gabe von Medikamenten

Aufgrund körperlicher Einschränkungen bei Krankheit oder Unfall kann es dem Pflegebedürftigen nicht möglich sein, dringend benötigte Medikamente und Heilmittel einzunehmen.

Die Pflegekraft übernimmt diese Aufgabe und sorgt für eine abgestimmte Medikamentengabe zu verschiedenen Tageszeiten. Selbst bei Pflegebedürftigen mit einer geringen körperlichen Einschränkung kann diese Form der Behandlungspflege notwendig werden, beispielsweise wenn das Setzen einer intravenösen Spritze den Betroffenen überfordern würde.

Unterstützung beim Einsatz von Hilfsmitteln

Die Versorgung von körperlichen Wunden sowie der Wechsel von Bandagen und Verbänden zählen ebenfalls zu den wichtigsten Handgriffen der Behandlungspflege.

Vor allen in der ersten Behandlungsphase nach Unfällen werden Pflegemaßnahmen dieser Art notwendig, selbiges gilt für die permanente Einschränkung der Körpermotorik im höheren Lebensalter. Für die Betroffenen ist neben der Kostenübernahme dieser Pflegemaßnahme auch die Finanzierung der verwendeten Hilfsmittel wichtig.

Durchführung elementarer Untersuchungen

Bei akuten Erkrankungen oder im hohen Alter ist eine regelmäßige Überprüfung elementarer Körperfunktionen entscheidend, um eine Verschlechterung des Zustands zu vermeiden und Gefahren rechtzeitig zu erkennen.

Die Behandlungspflege umfasst diesen Bereich und schreibt der Pflegekraft Untersuchungen wie das Messen von Blutdruck, Blutzucker oder Körpertemperatur des Pflegebedürftigen vor. Je nach Komplexität der Aufgabe ist diese von einem Arzt anstelle einer qualifizierten Pflegekraft durchzuführen.

Finanzierung der Behandlungspflege

Wer kommt für die Pflegekosten auf?

Da die Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen vom jeweiligen Krankheitsbild und der individuellen Konstitution abhängen, werden die Pflegekosten bei der Behandlungspflege je nach Einzelfall abgerechnet.

Damit es zu einer Kostenübernahme kommt, müssen die Maßnahmen der Behandlungspflege von einem Arzt angeordnet werden, d. h. medizinisch notwendig oder sinnvoll sein.

Ansprechpartner für die Übernahme der Pflegekosten ist die gesetzliche Krankenkasse bzw. eine private Krankenversicherung, falls der Versicherte hier einen Volltarif abgeschlossen hat. Ein Großteil der Bundesbürger ist Teil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems, wodurch sich die Kostenübernahme in der Behandlungspflege nach dem gesetzlichen Leistungskatalog richtet.

Art der Abrechnung von Pflegeleistungen

Für die Abrechnung der Behandlungspflege hat es 2007 eine Änderung seitens des Gesetzgebers gegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt war in Pflegeheimen eine Abrechnung über Fallpauschalen etabliert, das System war in dieser Form mit einer wachsenden Pflegebedürftigkeit von Millionen Bundesbürgern in Deutschland nicht dauerhaft zu finanzieren.

Seit 2007 kommt es theoretisch zu einer Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen, was mit der ärztlichen Anordnung von Behandlungsmaßnahmen und ihrer Abrechnung bei diversen Krankheitsbildern ohne Pflegebedürftigkeit vergleichbar ist.

Dies war in der ambulanten Pflege schon seit Jahren etabliert, gilt seitdem jedoch auch für die häusliche Behandlungspflege. Praktisch findet die Abrechnung der Leistungen über die Gewähr des individuell bemessenen Pflegegeldes statt.

Unterschiede gegenüber der Grundpflege

Leistungen der Behandlungspflege werden individuell abgegolten, eine pauschale Abrechnung durch die gesetzliche Pflegeversicherung im Rahmen einer festgelegten Pflegestufe erfolgt nicht.

So kann die Behandlungspflege über Tage und Wochen hinweg nach einem schweren Unfall notwendig werden, auch wenn langfristig eine permanente Pflegebedürftigkeit im Alltag nicht zu erwarten ist.

Der Erhalt von Pflegegeld ist dem Betroffenen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse demnach zugesichert, ohne dass wie bei der Kostenübernahme für die Grundpflege ein Antrag auf Eingliederung in eine gesetzliche Pflegestufe gestellt werden muss.

Private Absicherungsmöglichkeiten

Ist eine private Kostenübernahme möglich?

Eine grundlegende Kostenübernahme für die Behandlungspflege ist gesetzlich Versicherten gewiss, allerdings kann der individuelle Wunsch nach umfassenderen Leistungen bestehen.

Dies kann Zusatzleistungen umfassen, die nicht im gesetzlichen System für die Kostenübernahme vorgesehen sind und individuell Sinn ergeben. Auch die Aufstockung des Pflegegeldes ist denkbar, um bei einem Krankenhausaufenthalt oder in der Reha auf eine tägliche Zusatzeinnahme nach eigenem Lebensstandard zu vertrauen.

Die Absicherung kann über die private Unfall- oder Pflegeversicherung erfolgen, für eine detaillierte Unterscheidung sind die Tarife der Versicherungsgesellschaften zu überprüfen.

Sinn und Zweck einer privaten Absicherung

Eine Pflegebedürftigkeit kann in jeder Lebensphase eintreten, jährlich erleiden Tausende Bundesbürger nach Sport- oder Arbeitsunfällen eine temporäre oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit.

Die gesetzliche Grundpflege deckt hierbei alltägliche Handgriffe in ihren Pflegekosten ab, je nach Krankheit oder Unfall muss jedoch langfristig mit einem größeren Bedarf an spezifischen Pflegeleistungen gerechnet werden. Sind diese nicht dauerhaft oder nicht vollständig durch das gesetzliche System abgedeckt, sollte zur finanziellen Sicherheit über den Abschluss privater Zusatzprodukte nachgedacht werden.

Bildquelle: © Photographee.eu – Fotolia.com

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