Behördenbetrug Familie aus Ukraine gibt sich als aus Syrien geflüchtet aus
Stories am

Münster: Im September 2014 reiste eine Familie aus der Ukraine nach Deutschland und stellte einen Antrag auf Asyl. Dazu missbrauchte die Familie die Geschichte von tatsächlichen Flüchtlingen aus Syrien.

Nachdem sich die Familie als „Flüchtlinge aus Syrien“ ausgab, bestätigte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asyl-Anerkennung im Jahr 2015. Eine persönliche Anhörung der Familie hatte es nie gegeben. Die Entscheidung wurde in einem schriftlichen Verfahren von der Behörde getroffen.

Mittlerweile kümmert sich das Verwaltungsgericht Münster um den Schwindel. Dieser flog in der Zwischenzeit nämlich auf. Nach einem positiven Bescheid wurde die Familie in einer Flüchtlingsunterkunft im westlichen Münsterland untergebracht.

Dort prahlten die ukrainischen Auswanderer unter falscher Identität dann vor den anderen Flüchtlingen, wie leicht es sei, die deutschen Behörden hinters Licht zu führen. Dies wiederum sprach sich im Kreis Borken herum.

Schließlich informierte das Ausländeramt das Bundesamt über den Vorfall – mit einem Bescheid vom 13. April 2016 wurde die Asyl-Genehmigung vom März 2015 dann zurückgenommen.

Ukrainische Familie klagt nun vor Gericht

Die Anerkennung eines Flüchtlingsstatus war damit hinüber und der Asylantrag nachträglich abgelehnt. Nun klagt die Familie jedoch gegen die Entscheidung und beruft sich dabei auf den Vertrauensschutz.

Wie ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster erklärte, soll der Familie das Recht für die Klage auch tatsächlich zustehen: „Jeder kann sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt wehren“, sagte der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster, Ulrich Lau.

Bildquelle: © Argus – Fotolia.com

2 Bewertungen
4.00 / 55 2