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Wenn man von beruflicher Rehabilitation spricht, dann sind damit in der Regel die Sozialleistungen gemeint, die Sie zur Rehabilitation bekommen können. Die offizielle Bezeichnung dafür ist „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. In Abgrenzung dazu spricht man auch von der medizinischen Rehabilitation und nicht wenige Arbeitnehmer müssen sich auch auf andere Art rehabilitieren.

Überblick

  • Was ist die berufliche Rehabilitation?
  • Gesetzliche Regelungen zur beruflichen Rehabilitation
  • Zuständigkeiten bei der beruflichen Rehabilitation
  • Leistungen für die berufliche Rehabilitation
  • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
  • Was bringt die berufliche Rehabilitation?
  • Berufliche Rehabilitation: Arbeitsplatz erhalten oder neue Stelle sichern
  • Wo findet die berufliche Rehabilitation statt?
  • Wie lange dauert eine berufliche Rehabilitation?
  • Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation
  • Ablauf einer beruflichen Rehabilitation
  • Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen

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Was ist die berufliche Rehabilitation?

Der beruflichen Rehabilitation geht oftmals aber nicht unbedingt eine medizinische Rehabilitation voraus. Das Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und ein Einkommen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern. Dafür sind je nach vorliegendem Fall die unterschiedlichsten Maßnahmen notwendig.

Gesetzliche Regelungen zur beruflichen Rehabilitation

Die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Rehabilitation sind im 9. Buch des Sozialgesetzbuches festgelegt. Genauer gesagt in den Paragrafen 5, 6 und 33. Es bestimmt die Leistungsträger für die berufliche Rehabilitation: gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Verantwortliche für die Kriegsopferversorgung, öffentliche Jugendhilfe und die Sozialhilfeträger.

Daneben finden sich in den anderen Sozialgesetzbüchern besondere Bestimmungen. Welche Regelungen zum Einsatz kommen, hängt davon ab, welcher Träger für die Leistungen zuständig ist. Die Zuständigkeit wiederum hängt davon ab, welche Voraussetzungen erfüllt sind.

Zuständigkeiten bei der beruflichen Rehabilitation

Auf den ersten Blick sind die Zuständigkeiten bei der beruflichen Rehabilitation ein wenig verwirrend. Die Unfallversicherung ist bei Berufsunfällen und Krankheiten zuständig, die gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst, wenn die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist. Kaum ein Fall gleicht dem anderen und deshalb ist es wichtig, dass Sie sich von einem Fachmann beraten lassen.

Leistungen für die berufliche Rehabilitation

Grundsätzlich kommen für die Hilfe bei der beruflichen Rehabilitation Geld- und Sachleistungen in Frage. Dabei können diese Leistungen sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern zu Gute kommen. Besonders wichtig sind dabei die Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen.

Zu den Leistungen zählen unter anderem:

  • Umschulungen, Weiterbildungen und berufliche Trainingsmaßnahmen
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen und die Grundausbildung
  • Qualifizierungen, besonders im Rahmen von so genannten Unterstützten Beschäftigungen
  • Ein Gründungszuschuss
  • Technische Hilfen, Kraftfahrzeughilfe und weitere Unterstützung

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation

Zu den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gehören nach dem Sozialgesetzbuch Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und ähnliche Institutionen. Die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen bilden dabei eine Zwischenstufe zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Ihr Ziel ist es, behinderte Menschen so weit wie möglich auf diesen vorzubereiten.

Was bringt die berufliche Rehabilitation?

Umschulungen und Weiterqualifizierungen haben nicht immer den besten Ruf. Die Statistik zeigt aber, dass das zumindest bei der beruflichen Rehabilitation völlig ungerechtfertigt ist. Die Erfolgsquote liegt bei drei von vier Teilnehmern an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Arbeitnehmer selbst dafür einsetzen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Berufliche Rehabilitation: Arbeitsplatz erhalten oder neue Stelle sichern

Es kommt auf den jeweiligen Fall an, ob es sinnvoller ist, zu versuchen den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder den Arbeitnehmer durch eine Umschulung auf einen neuen Arbeitsplatz vorzubereiten. Das hängt unter anderem von der Bereitschaft des Arbeitgebers ab, Veränderungen am Arbeitsplatz und den Betriebsstrukturen vorzunehmen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt. In vielen Fällen lohnt sich eine Umschulung, um in eine Branche umzusteigen, in der Fachkräfte gesucht werden.

Wo findet die berufliche Rehabilitation statt?

Nach Möglichkeit werden Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation in der Nähe des jeweiligen Wohnorts durchgeführt. Für bestimmte Kurse kann es aber notwendig sein, für einen längeren Zeitraum den Standort zu wechseln. Eine weitere Möglichkeit ist es die berufliche mit der medizinischen Rehabilitation zu verbinden und die Umschulung dort zu beginnen, wo auch die Kur stattfindet.

Wie lange dauert eine berufliche Rehabilitation?

Je nach Maßnahme kann eine berufliche Rehabilitation mit einer Verbesserung der Verhältnisse am Arbeitsplatz oder nur mit langfristigen Maßnahmen abgeschlossen werden. In den meisten Fällen ist eine ganztägige Weiterbildung auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt. Wenn eine Maßnahme länger dauert, können Sie Unterstützung für Ihre Familie beantragen, zum Beispiel einen Zuschuss für eine Haushaltshilfe oder die Kinderbetreuung.

Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation

Um eine berufliche Rehabilitation in Anspruch zu nehmen muss Ihre Erwerbsfähig wegen Krankheit oder körperlicher beziehungsweise geistiger Behinderung gefährdet, gemindert oder verhindert werden. Außerdem muss durch die Rehabilitationsmaßnahmen Aussicht auf eine Verbesserung bestehen. Für Leistungen durch den Rentenversicherungsträger müssen Sie bereits 15 Jahre Beiträge eingezahlt oder für die Kindererziehung aufgewendet haben.

Ablauf einer beruflichen Rehabilitation

Im besten Fall genügt eine Veränderung des Arbeitsplatzes oder eine medizinische Behandlung, um die vorherige Tätigkeit wieder im vollen Umfang aufzunehmen.

Gelingt das nicht, so ist eine stufenweise Wiedereingliederung (das so genannte Hamburger Modell) vorgesehen. Der Betroffene erhält weiterhin Krankengeld, kehrt aber schon an den Arbeitsplatz zurück. Dort soll er unter Aufsicht seiner Vorgesetzten und des Betriebsarztes testen, wie weit er seine alten Aufgaben wieder erfüllen kann und wie er sich im Arbeitsalltag zurechtfindet. Wenn sich dabei zeigt, dass dieser Weg nicht zum Erfolg führt, müssen die Beteiligten über weitere Maßnahmen wie eine Umschulung nachdenken.

Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen

Den Antrag zur beruflichen Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Agentur für Arbeit. Wenn Ihnen nicht klar ist, wer für Sie zuständig ist, dann sollten Sie beim entsprechenden Leistungsträger nachfragen. Aber selbst wenn Sie das nicht tun und den Antrag an den falschen Leistungsträger schicken, wird sich dieser darum kümmern, dass alles seinen korrekten Weg geht. Der Antrag wird gegebenenfalls an den richtigen Empfänger weitergeleitet.

Bildquelle: © contrastwerkstatt – Fotolia.com

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