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Die Hartz-IV-Regelsätze im neuen Jahr steigen um einige Euro an. So weit, so gut. Doch ein Bündnis u. a. aus Sozial- und Wohlfahrtsverbände ist das zu wenig, sie fordern die Hartz-IV-Regelbedarfssätze mithilfe neu zu ermittelnder Beträge an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.

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Neue Hartz-IV-Regelsätze im neuen Jahr

Zum Jahreswechsel erhöhen sich die Hartz-IV-Regelsätze geringfügig. So steigt der Geldbetrag zum 1. Januar 2017 etwa für Ehepaare von 736 Euro auf 746 Euro und für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger um 5 auf 409 Euro monatlich.

Ehepartner und Kinder über 13 Jahren erhalten einen Zuschlag zwischen 3 und 5 Euro, 6 bis 13 Jahre alte Kinder bekommen 21 Euro mehr, die ganz Kleinen gehen leer aus. Grundlage dieser Festlegungen sind die statistisch erfassten Ausgaben der jeweiligen Haushalte mit den geringsten Einkommen des Statistischen Bundesamts.

Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze

Die Höhe des Hartz-IV-Satzes prüft die Bundesregierung regelmäßig. Im Fünfjahres-Rhythmus werden die Ausgaben von 60.000 Haushalten in Deutschland über drei Monate hinweg detailliert festgehalten. Das Ausgabeverhalten der einkommensschwächsten 15 Prozent und für Kinder und Jugendliche der unteren 20 Prozent ist maßgebend für die Ermittlung der Hartz-IV-Sätze.

In dem „Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums für Erwachsene und Kinder“ gibt die Bundesregierung bekannt, mit welchem Betrag das Existenzminimum gesichert ist. Dieses gilt zugleich als Mindestbedarf für Sozialhilfeempfänger.

Dass dieses Verfahren grundsätzlich angemessen und verfassungskonform ist, entschied 2014 das Bundesverfassungsgericht.

Forderung nach höheren Sätzen

Ein Bündnis aus DGB, Diakonie, dem Sozialverband Deutschland sowie dem Bundes-Erwerbslosenausschuss bei Verdi fordert deutlich höhere Sätze. DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen engagieren sich seit 2012 gemeinsam im „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für bedarfsdeckende Regelsätze.

Ihnen ist das Verfahren nicht unpolitisch genug, die Ermittlung der Hartz-IV-Sätze soll ihrer Meinung nach zukünftig von einer unabhängigen Kommission aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden übernommen werden. Zahlreiche gesetzlich verankerte Abstriche müssen Hartz-VI-Bezieher momentan aufgrund dieser Ermittlungsmethodik in Kauf nehmen.

Da die Vergleichsgruppe selbst armutsgefährdet sei und zudem noch viele Abschläge vorgenommen würden, kämen „zwangsläufig niedrige Regelsätze heraus“, kritisieren unter anderem DGB und Verbände. Er werde an vielen Stellschrauben gedreht, um die Bedarfssätze niedrig zu halten, beanstandet DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

So werden Ausgaben für Kabelfernsehen, Medikamente für die Hausapotheke und Haustiere herausgerechnet. „Ein Eis im Sommer, Zeichenstifte, Eintrittskarten für Schulveranstaltungen, eine Haftpflichtversicherung, Zimmerpflanzen oder ein Weihnachtsbaum wurden als unnötig gestrichen“, so Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland.

Hinzu kommt, dass Kosten für Benzin grundsätzlich nicht in den Bedarfssätzen berücksichtigt werden, genauso wie Ausgaben für Computer und Handy. Dadurch sei die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, die Hartz IV auf niedrigem Niveau gewährleisten soll, nicht möglich, sagt Ulla Pingel, Sprecherin des Erwerbslosenausschusses bei Verdi.

Aufgrund der Tatsache, dass zehn Euro mehr pro Monat für einen Hartz-IV-Empfänger Zusatzausgaben von jährlich rund 700 Millionen Euro für den Bundeshaushalt beuteten würden, ist eine politische Umsetzung dieser Forderung in absehbarer Zeit eher nicht.

Bildquelle: © bilderstoeckchen – Fotolia.com

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