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Darf man sich als Empfänger des Arbeitslosengeldes II noch etwas dazu verdienen? Und wenn ja, gibt es besondere Regelungen zu beachten? In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Zuverdienst bei Hartz 4. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen auch eine der besten Möglichkeiten, um sich als Empfänger der Sozialleistung noch etwas dazuzuverdienen.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Darf man sich bei Hartz IV Geld dazuverdienen?

Hartz 4 Zuverdienst

Hartz 4: Wie kann man sein Einkommen steigern?

Eine wichtige Frage beschäftigt unzählige Haushalte in Deutschland: Kann man, wenn man Arbeitslosengeld II empfängt, noch nebenbei Arbeiten, oder wird der Verdienst von der Sozialleistung abgezogen? Eine weitere interessante Frage könnte lauten: Gibt es spezielle Sonderregelungen für bestimmte Nebenverdienste?

In den folgenden Absätzen erfahren Sie die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen, die das Thema betreffen.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Hartz IV Grundfreibetrag: Bis hierhin dürfen Sie abzugsfrei dazuverdienen

Häufig hört man, dass man sich als ALG II Empfänger nichts dazuverdienen kann, da das verdiente Geld sonst sofort mit der Sozialleistung verrechnet würde. Doch das ist nicht ganz richtig: Tatsächlich gibt es eine gesetzliche Regelung, die bestimmt, dass man sich jeden Monat einen Betrag von 100 Euro brutto abschlagsfrei dazuverdienen kann. Dieser Betrag trägt die Bezeichnung „Hartz IV Grundfreibetrag und kann völlig anrechnungsfrei zum Arbeitslosengeld dazuverdient werden.

In dem Grundfreibetrag sind enthalten:

  • eine Werbungspauschale (beispielsweise Kosten für Fachliteratur, Bewerbungsunterlagen, Werkzeuge, Bürobedarf, Geschäftskleidung, etc.) von 15,33 Euro
  • Absetzbeiträge für die Riester-Rente und andere private Versicherungen oder Vorsorgen in Höhe von 30 Euro

Höhere Verdienste werden prozentual gestaffelt

Sind Sie als Empfänger des ALG II erwerbstätig und verdienen zwischen 100,01 Euro und 1.000 Euro, dann sind zusätzlich zu den 100 Euro weitere 20 Prozent des Restverdienstes anrechnungsfrei. Was das genau bedeutet, erfahren Sie im folgenden Absatz. Bei einem Zuverdienst zwischen 1.000,01 Euro und 1.200 Euro sind nur weitere 10 Prozent anrechnungsfrei. Haben Sie ein Kind, so erhöht sich der letztere Betrag von 1.200 Euro auf 1.500 Euro.

Was genau bedeutet das für mich?

Was diese gesetzlichen Bestimmungen nun konkret für den Zuverdienst bedeuten, das möchten wir Ihnen anhand eines Beispiels verdeutlichen:

Beispiel: Hartz IV und ein 450-Euro-Minijob

Hartz IV Geld dazuverdienen

Einkommen aus 450-Euro Job 450 Euro

  • Hartz IV Grundfreibetrag – 100 Euro
  • Verbleibendendes Einkommen aus 450-Euro-Minijob 350 Euro
  • Anrechnungsfreies Einkommen (20% von 350 Euro) – 70 Euro

Anzurechnendes Einkommen 280 Euro

Verdient man also in einem 450-Euro-Job volle 450 Euro, so hat man der Berechnung nach 170 Euro (450 Euro Verdienst – 280 Euro anzurechnendes Einkommen = 170 Euro anrechnungsfreies Einkommen) des Verdienstes, die anrechnungsfrei bleiben. Die verbleibenden beziehungsweise anzurechnenden 280 Euro würden mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden, sodass man im Prinzip für 450 Euro gearbeitet, jedoch tatsächlich nur 170 Euro verdient hätte.


Diese Variante der Arbeit scheint sich demnach nicht wirklich zu lohnen – schließlich müssen Sie für nur 70 Euro mehr (über den Grundfreibetrag hinaus) ganze 3,5mal so viel arbeiten wie nur für die 100 Euro, die anrechnungsfrei bleiben würden.

Sonderregelung für sogenannte Aufstocker

Derzeit gibt es unter den Hartz IV Empfängern etwa 1,3 Millionen Aufstocker. Aufstocker arbeiten zwar in einem Vollzeitjob, sind aufgrund des geringen Verdienstes dennoch auf die staatliche Unterstützung angewiesen.

Zusätzlich zu ihrem Gehalt werden diese dann auf Hartz IV Niveau „aufgestockt“. Aufstocker verfügen über einen Hartz IV Grundfreibetrag von 200 Euro pro Monat.

Sonderregelung für 1-Euro-Jobs

Die erzielten Einnahmen aus 1-Euro-Jobs werden nicht auf Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II angerechnet.

So können Sie sich nebenbei Geld dazu verdienen

Bis zu einem Freibetrag von 100 Euro monatlich können Sie also ungehindert Geld dazu verdienen. Erst über dem Betrag von 100 Euro beginnt sich ein Nebenjob nicht mehr wirklich zu rentieren.

Eine bevorzugte Variante hierbei ist das Geldverdienen mit der Teilnahme an Onlineumfragen. Das geht von zuhause aus – also in Heimarbeit – ist einfach und unkompliziert und reicht für einen netten Zuverdienst. Wie viel man damit verdienen möchte ist im Grunde genommen jedem selbst überlassen. Hat man die 100 Euro erreicht, so nimmt man einfach erst im nächsten Monat wieder an weiteren Umfragen teil. Alle Anbieter finden Sie hier.

Über den Hartz IV Grundfreibetrag hinaus: Produkte und Gutscheine bekommen anstelle von Geld

Wenn Sie in einem Monat bereits die 100 Euro verdient haben, dann gibt es noch eine äußerst schlaue Möglichkeit, um weiterarbeiten zu können. Anstelle von Geld können Sie bei einigen Onlineumfragen auch Gutscheine für zahlreiche Onlineshops oder sogar Geschenke und Produkte bekommen. Diese werden natürlich nicht mit Ihrem Verdienst verrechnet. In unserem Vergleich erfahren Sie, welche Umfrage Institute diese Möglichkeit anbieten: https://www.heimarbeit.de/heimarbeit/heimarbeit-geld-verdienen/

Bildquelle: © racamani – Fotolia.com

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