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Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor dem Weihnachtsfest einige wichtige Neuerungen für die kommenden Jahre beschlossen. Unter anderem wurde die Erhöhung des Kindergeldes nun festgelegt. Insgesamt soll der Bürger um kapp 6,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Zudem werden neben dem Kindergeld auch die Kinderfreibeträge sowie die Kinderzuschläge geringfügig erhöht. Was sich noch alles im kommenden Jahr erhöht, erfahren Sie hier…

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Erhöhung des Grundfreibetrags

Der neue Gesetzesbeschluss sieht nur, dass der steuerliche Grundfreibetrag (also der Betrag pro Jahr, zu dem das jährliche Einkommen steuerfrei bleibt) steigt. Er soll von derzeit 8.652 Euro auf 8.820 Euro (2017) steigen. Die nächste Erhöhung folgt dann schon im Jahr 2018. Hier soll der Steuerfreibetrag bei 9.000 Euro liegen.

Erhöhung Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag soll im kommenden Jahr von aktuell 4.608 Euro auf 4.716 Euro (2017) steigen. Auch hier gibt es eine weitere Erhöhung für das Jahr 2018 auf 4.788 Euro. Analog zum Grundfreibetrag erhöht sich auch der Höchstbetrag für den Unterhalt.

Mehr Kindergeld

Diese Änderung steht bereits seit etwas längerer Zeit im Raum: Das Kindergeld soll in den kommenden beiden Jahren um jeweils 2 Euro je Kind und je Monat steigen. Damit erhöht sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind im Jahr 2017 zunächst auf jeweils 192 Euro monatlich und im Jahr 2018 auf 194 Euro monatlich.

Auch für das dritte Kind soll das Kindergeld bis zum Jahr 2018 in zwei Schritten auf 200 Euro monatlich steigen. Für das vierte und jedes weitere Kind steigt das Kindergeld auf 225 Euro monatlich.

Kinderzuschlag für Geringverdiener

Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird im kommenden Jahr um 10 Euro auf 170 Euro pro Monat angehoben.

Bildquelle: © stockpics – Fotolia.com

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