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Sanktionen sind ursprünglich angedacht, den Betroffenen aufzurütteln und eines Besseren zu belehren. Zielgerichtet sind aber Sanktionen nur, wenn sie denjenigen treffen, der aus Selbstverschulden die Verantwortung für sein Handeln übernehmen muss. Unsinnige Hartz-IV Regeln aber führen vollkommen unverständlich zu Sanktionierungen.

Als schlimmste Hartz-IV-Sanktionsbehörde hat sich das Jobcenter Rosenheim herausgestellt.

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Übersicht

  • Die Sinnhaftigkeit einer Regel
  • Das Meinungsbild
  • Die Rechtslage
  • Die Sanktionen
  • Maßnahmen und Co
  • Bewerbungsbemühungen
  • Die schlimmste Hartz-IV-Sanktionsbehörde

Die Sinnhaftigkeit einer Regel

Wer eine Regel aufstellt, sollte sich Gedanken über ihre Sinnhaftigkeit machen. Wenn ein Hartz-IV-Empfänger gegen eine Regelung verstößt, heißt es nicht gleichzeitig, dass diese Regel in der Umsetzung Sinn macht.

Die Spreu vom Weizen ließe sich also nur trennen, wenn es einen neuen Denkansatz gäbe, der sich von den unsinnigen Regeln bei Hartz-IV verabschieden würde.

Das Meinungsbild

Laut einem Meinungsbild sind 43 Prozent der deutschen Bevölkerung der Auffassung, dass die Sanktionen umstritten sind. 39 Prozent der Bürger bundesweit meinen, dass die Sanktionen abgeschafft werden müssen. Dieses Meinungsbild widerspricht somit den Gebaren der schlimmsten Harz-IV-Sanktionsbehörde in Rosenheim.

Die Rechtslage

Die Rechtslage ist nicht immer Grundlage, auf der die Jobcenter ihre Sanktionen verhängen oder durchdrücken.

Die Situation auf den Gerichten spiegelt es wieder. In mehr als 30 Prozent der verhandelten Fälle, hat das Gericht gegen die Jobcenter entschieden, die Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen bestraft hatte, gegen die sie gerichtlich vorgegangen waren.

Die Sanktionen

Ein Hartz-IV-Empfänger sollte in der Verantwortung stehen, den sozialen Leistungsbezug nur so lange, wie nötig zu beanspruchen.
Mit den Geldern der Steuerzahler stützt die Gemeinschaft die in Not geratenen. Doch die Meinung, wer sich nicht redlich bemühe, ruhe sich auf Kosten der Gemeinschaft aus, ist die Triebfeder der unsinnigen Regeln, die bei Hartz-IV zu Sanktionen führen.

Die Schlendriane wissen die Regeln geschickt zu umgehen und die Betroffenen werden teilweise sanktioniert, wo es nicht nötig täte. Da gibt es bei der schlimmsten Hartz-IV-Sanktionsbehörde sicherlich zahleiche Beispiele.

Maßnahmen und Co

Maßnahmen sollten helfen, den Rückweg in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Oftmals aber sitzen in Maßnahmen Hartz-IV-Empfänger, die jene zu erlernenden Fähigkeiten perfekt abrufbar haben. Diese Leistungsempfänger sind nicht zu Unrecht verwundert, warum sie eine von staatlichen Geldern finanzierte Maßnahme besuchen müssen.

Das Unverständnis macht sich breit, dass drohende Sanktionen die Teilnahme an einer Maßnahme erzwingen, deren Inhalt bereits zu den Fähigkeiten des Betroffenen gehört.

Bewerbungsbemühungen

Laut der Regeln bei Hartz-IV ist eine bestimmte Anzahl an Bewerbungsschreiben vorgeschrieben, die ein Betroffener zu erfüllen hat.

Wenn diese allerdings nur der Anzahl geschuldet sind und nicht zielgerichtet sind, können die Bewerbungen keinen Erfolg versprechen.
Da sind auch Sanktionen kein Mittel, dem Hartz-IV-Empfänger zu Einsicht zu verhelfen.

Die schlimmste Hartz-IV-Sanktionsbehörde

Die Hoffnung hängt sehr hoch, dass wenigsten einige der Sanktionen, einem einzusehenden Vergehen gefolgt sind, wenn sich das Jobcenter in Rosenberg den Titel der schlimmsten Hartz-IV-Sanktionsbehörde holt.

Die Mitarbeiter verhängten hier im Durchschnitt über jeden 15. Hartz-IV-Empfänger Strafen.

Bildquelle: © Andrey Popov – Fotolia.com

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