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Die Arbeitnehmersparzulage, kurz ANSpZ, ist eine Geldzulage, die der Staat Arbeitnehmern unter gewissen Umständen gewährt und mit Hilfe von Lohnsteuereinnahmen finanziert.
Diese staatliche Subvention gilt für vermögenswirksame Leistungen und betrifft damit die Geldleistungen, die vom Arbeitnehmer selbst oder vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eingezahlt werden.
Von daher dient sie der Förderung der Arbeitnehmer-Vermögensbildung.

Übersicht:

  • Die Grundlage: Vermögenswirksame Leistungen
  • Wann können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen?
  • Wie beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage?
  • Wie läuft die Anlage ab?
  • Anlageformen
  • Anlagebedingungen und-schritte
  • So wird die Arbeitnehmer-Sparzulage ausgezahlt

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Die Grundlage: Vermögenswirksame Leistungen

Bei vermögenswirksamen Leistungen (kurz: VL) handelt es sich um Geldzahlungen des Staats und / oder des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die dieser dafür bekommt, dass er sein Geld in geförderte Anlageformen investiert.

Prinzipiell ist der Arbeitgeber nicht per Gesetz zu entsprechenden Zahlungen verpflichtet; diverse Unternehmen bieten eine entsprechende Zahlung jedoch von sich aus oder auf Nachfrage an.

Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie einen Teil Ihres Lohns oder Gehalts selbst abzweigen und als vermögenswirksame Leistung angeben oder sogar vom Arbeitgeber einen entsprechenden Extra-Betrag zu Ihrem eigentlichen Einkommen erhalten.

Nachhaken lohnt sich also auf alle Fälle – denn Förderungen wie die Arbeitnehmer-Sparzulage schaden nicht, sondern sind eine risikolose Gelegenheit, die Spardepots weiter aufzufüllen!

Einen wichtigen Anteil macht dabei der staatliche Part aus, der Ihre und / oder die Einzahlungen Ihres Arbeitgebers mit weiteren finanziellen Mitteln ergänzt.

Wann können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen?

Generell kommen sie als Empfänger immer dann infrage, wenn Sie:

  • Auszubildender der Arbeitnehmer,
  • Richter,
  • Beamter,
  • Zeit- oder Berufssoldat und
  • jeweils 16 Jahre oder älter sind.

Sofern ihr Arbeitgeber Ihnen eine Zahlung bewilligt oder Sie selbst einen bestimmten Betrag von Ihrem Lohn oder Gehalt abzweigen möchten, ist dies jederzeit denkbar.

Für eine staatliche Förderung im Rahmen der Arbeitnehmer-Sparzulage dürfen Sie allerdings eine bestimmte Grenze des jährlichen versteuerten Einkommens nicht überschreiten:

Diese liegt bei der Investition in Bausparverträge bei 17.900 € pro Jahr (bei Partnerschaften bei 35.800 Euro Gesamteinkommen) und bei Wertpapier-Anlagen bei 20.000 Euro jährlich (40.000 Euro in Partnerschaften).

Klingt nicht besonders hoch? Mag sein – Sie sollten allerdings berücksichtigen, dass diese Grenze nicht für Ihr Brutto-, sondern für Ihr Netto-Einkommen gilt.

Rechnen Sie also zunächst alle Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und weitere Posten heraus, bevor Sie voreilige Schlüsse ziehen und eine potenzielle Förderung zu früh verwerfen.

Wie beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Beantragung funktioniert mit Hilfe von zwei Schritten:

Zunächst einigen Sie sich mit einem entsprechenden Anbieter-Institut auf eine spezielle Anlageform und lassen such die Anlage VL für Ihre Einkommenssteuer-Erklärung ausstellen.

Dann geben Sie im Mantelbogen der Einkommenssteuererklärung per Kreuz in Zeile 1 an, dass sie einen „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ stellen.

Sollte Ihr Bankinstitut die Anlage VL nicht fertig gestellt haben, bevor sie Ihre Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen, können Sie die Anlage zwei Jahre lang nachreichen.

Ein entsprechender Antrag stellen Sie dabei spätestens vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres, also für 2014 spätestens Ende 2018. Nur so kann eine reibungslose Abwicklung gewährleistet werden.

Wie läuft die Anlage ab?

Anlageformen

Als mögliche Anlagemodelle kommen neben:

  • Investmentfonds,
  • Bausparverträgen,
  • Darlehenstilgungen (sofern Sie die betroffenen Immobilien selbst nutzen),
  • Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften (eG) auch
  • betriebliche Sparformen wie Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen infrage.

Das Konten- oder Lebensversicherungssparen hingegen sind nicht mit der Arbeitnehmer-Sparzulage kompatibel.

Anlagebedingungen und -schritte

Sie selbst zahlen so viel ein, wie sie wollen und bewerkstelligen können; von Ihrem Arbeitgeber kommen maximal 40 Euro pro Monat dazu.
Wie hoch die staatlichen Zuschüsse ausfallen, hängt von der Höhe Ihrer vermögenswirksamen Leistungen ab – der Bund bezuschusst jedoch bestenfalls 400 beziehungsweise 470 Euro.

Zunächst entscheiden Sie sich nach einer kompetenten Beratung für die von Ihnen präferierte Anlageform und durchlaufen den Anmeldeprozess.

Beachten Sie dabei, dass verschiedene Anlageformen unterschiedlich bezuschusst werden:

  • Anlagen, die im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau stehen, werden mit maximal 9% gefördert. Dabei bezieht sich die Prozentangabe auf eine Höchstsumme von 470 Euro.
  • Wertpapiere (400 Euro oder weniger) erhalten eine 20 %-ige Förderung.

Daraus ergibt sich folgendes Bild:

Wertpapiere

  • 1.Einkommensgrenze: 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro pro Jahr
  • 2.maximal begünstigte Sparrate: 400 Euro
  • 3.Zulagensatz: 20%
  • 4.maximale jährliche Förderung: 80 Euro

Bausparen

  • 1.Einkommensgrenze: 17.900 Euro beziehungsweise 35.800 Euro pro Jahr
  • 2.maximal begünstigte Sparrate: 470 Euro
  • 3.Zulagensatz: 9%
  • 4.maximale jährliche Förderung: 42,30 Euro

Selbstverständlich gibt es mehrere Tricks und Kniffe, wie Sie aus den bestehenden Fördermitteln das Optimum heraus holen können:

Definitiv vorteilhaft ist es, wenn nicht nur Sie, sondern auch Ihr(e) Partner(in) die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen und bedienen Sie selbst, sofern Sie dazu in der Lage sind, beide Modelle.

Die Dopplung einer Variante ist nicht vorgesehen; Sie können aber sowohl in Wertpapiere als auch in einen Bausparvertrag investieren. In diesem Fall liegt die maximale Sparrate bei 870 Euro, aus der sich eine Förderung von 122,30 Euro pro Jahr ableitet.

Die Dauer dieser Anlageform beträgt mindestens sieben Jahre. Während dieser Zeit ist das eingezahlte und bezuschusste Geld fest gelegt – eine Kündigung und Auszahlung innerhalb dieses Zeitraums ist nicht möglich.

So wird die Arbeitnehmer-Sparzulage ausgezahlt

Nachdem Sie die zur Beantragung relevanten Unterlagen an Ihr Finanzamt gesendet haben, wird dieses Ihren Anspruch prüfen. Sofern es ihm stattgibt, setzt es Ihre individuelle Arbeitnehmer-Sparzulage fest und zahlt sie am Ende jedes Jahres an Ihre Bausparkasse oder Ihr Kreditinstitut aus.

Bildquelle: © Joachim Lechner – Fotolia.com

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