Familien werden in Deutschland mit der Zahlung von Kindergeld unterstützt. Kindergeld gilt dabei als wichtigste familienpolitische Leistung, wenn es um die finanzielle Entlastung von Familien geht. Beim Kindergeld handelt es sich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung.
Wer einkommenssteuerpflichtig ist, hat nach dem Einkommensteuergesetz ein Recht auf Kindergeld. Doch wie hoch ist das Kindergeld und gibt es Einkommensgrenzen, die zu beachten sind? Wir sagen Ihnen, was Sie hierzu wissen müssen!
Übersicht:
- Was ist Kindergeld?
- Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
- Wie hoch ist das Kindergeld?
- Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden?
- Keine Einkommensgrenze mehr beim Kindergeld
- Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
- Woher weiß ich, was vorteilhafter für mich ist?
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Was ist das Kindergeld?
Das Kindergeld ist die Unterstützung der Bundesregierung von Familien mit Kindern. Es trägt zur finanziellen Entlastung der Familien bei und wird somit als wichtigste familienpolitische Leistung in Deutschland erachtet.
Es wird einkommensunabhängig zur Steuerfreistellung in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Dieses umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes.
Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich sein sollte, gilt es als allgemeine Förderung der Familie.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Wer einkommenssteuerpflichtig ist, hat nach dem Einkommensteuergesetz ein Recht auf Kindergeld. Deutsche können nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich dann Kindergeld erhalten, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Grundsätzlich besteht für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld. Für Kinder in Berufsausbildung oder Studium besteht ein Anspruch in der Regel bis zur Vollendung des 25., für arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Mehr erfahren
Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit dem 01. Januar 2009 wird das Kindergeld bereits ab dem dritten Kind gestaffelt und zum 01. Januar 2010 nochmals erhöht. Seitdem gelten folgende Auszahlungen:
- 184 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind
- 190 Euro pro Monat für das dritte Kind und
- 215 Euro pro Monat für das vierte und für jedes weitere Kind
Die neue Staffelung soll besonders Familien unterstützen, die mehrere Kinder in ihrem Haushalt unterhalten. Diese haben eine besondere finanzielle Last, da die Eltern nicht mehr im gleichen Maß arbeiten können und sich nach der längeren Kinderbetreuungszeit auch die Rückkehr in den Beruf oft schwierig gestaltet. Mehr erfahren
Müssen Einkommensgrenzen beachtet werden?
Bei volljährigen Kindern war neben der Voraussetzung der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit das Einkommen des Kindes immer ein wesentlicher Faktor beim Bezug von Kindergeld.
Seit Anfang 2012 hat sich das jedoch geändert. Nun gilt: Die Einkommensgrenze wurde beim Kindergeld ersatzlos abgeschafft.
Keine Einkommensgrenze mehr beim Kindergeld
Durch die Reform zum Jahreswechsel von 2011 auf 2012 wurde die Einkommensgrenze beim Kindergeld ersatzlos abgeschafft.
Früher mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse noch nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind von 8.004 Euro pro Jahr einhalten.
Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen.
Künftig muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Volljährige Kinder können seit der Refomr unabhängig von der Höhe ihres Einkommens weiter Leistungen beziehen, sofern sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Diese sind:
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist.
In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 21. bzw. 25. Lebensjahres weiter gezahlt.
Dabei gilt:
Sollte das volljährige Kind auf Arbeitsplatzsuche und arbeitslos gemeldet sein, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Befinden sich die volljährigen Kinder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, so kann das Kindergeld sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.
Hier muss jedoch stetig die Erfolglosigkeit der Bemühungen, einen Ausbildungsplatz zu finden, nachgewiesen werden. Mehr erfahren
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Grundsätzlich gilt: Das Kindergeld steht Familien in Deutschland einkommensunabhängig zu und wird monatlich an diese ausgezahlt.
Besonders bei Familien mit höherem Einkommen kann sich ein Kinderfreibetrag jedoch finanziell eher lohnen als das Kindergeld.
Bei höherem Einkommen kann der Kinderfreibetrag eine attraktive Alternative zum Kindergeld sein. Als grobe Richtung gilt, dass der Kinderfreibetrag günstiger ausfällt als das Kindergeld bei einem zu versteuernden Einkommen von
- ca. 33.500 Euro bei Alleinstehenden
- ca. 63.500 Euro bei Verheirateten
Für Eltern mit einem hohen Einkommen kann es also sinnvoll sein, auf Kindergeld zu verzichten und dafür den Kinderfreibetrag zu beanspruchen.
Die steuerliche Entlastung kann hier höher sein als die Zahlung des Kindergeldes. Doch auch wenn das persönliche Einkommen die Beträge übersteigt, muss dennoch ein Kindergeldantrag gestellt werden.
In einem solchen Fall kommt es dann am Jahresende eventuell zu einer Verrechnung und das Kindergeld wird als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Woher weiß ich, was vorteilhafter für mich ist?
Die gute Nachricht: Sie selbst müssen nichts berechnen oder nachweisen.
Bei der jährlichen Steuerprüfung rechnet das Finanzamt automatisch aus, ob der Vorteil des Kinderfreibetrages für einzelne Familien zutrifft, also diese Steuererleichterung auf die Einkommensteuer vorteilhafter ist als die Auszahlung des monatlichen Kindergeldes. Ist dies der Fall, können Familien davon profitieren.
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