Selbstständigkeit am

Der eigene Chef sein, ist für viele ein Traum. Manche gehen den Schritt in die Selbstständigkeit tatsächlich und wagen das Abenteuer. Vor der Existenzgründung tauchen eine Menge Fragen auf, die geklärt werden müssen. Was genau sind die Voraussetzungen für ein Einzelunternehmen? Wer gehört zu den Freiberuflern? Wann und warum wählen Sie eine gesonderte Rechtsform? Diese und andere Informationen erhalten Sie in dem hier verfassten Artikel über das Einzelunternehmen.

Übersicht

  • Wie definiert sich ein Einzelunternehmen?
  • Das Einzelunternehmen
  • Die Bezeichnung für das Unternehmen
  • Die Unternehmensführung
  • Die Haftung in einem Einzelunternehmen
  • Zu welchen Steuern Sie verpflichtet sind
  • Die Buchführung
  • Wer ist als Freiberufler Einzelunternehmer?
  • Welche Berufe können den Status als Freiberufler erhalten?
  • Was Sie sonst noch wissen sollten

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Wie definiert sich ein Einzelunternehmen?

Wer in Eigenregie in die Gründung geht, ist ein Einzelunternehmen. Das beutet, wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung allein anbieten, sind Sie somit ein Einzelunternehmer. Unterschieden wird bei Einzelunternehmen, unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, in Kleingewerbetreibende oder den Kaufmann – als vollkaufmännischen Einzelunternehmer.

Auch Freiberufler erfüllen die Voraussetzunge für ein Einzelunternehmen, obwohl Sie kein Gewerbe anmelden müssen, sondern Ihre Tätigkeitsaufnahme dem Finanzamt anzeigen. Die Freiberufler, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Journalisten, Apotheker, Designer und viele mehr, werden hingegen nicht als Kaufmann eingestuft.

Das Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen entsteht also, wenn Sie als Kleingewerbetreibender Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Selbstständige Kaufleute, die Ihr Gewerbe anmelden, gelten dann als gewerbetreibende Kaufleute. Sie müssen Ihr Unternehmen durch einen Notar beim Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichtes eintragen lassen.

Lässt ein Kleingewerbetreibender sein Unternehmen beim Handelsregister eintragen, unterliegt er auch den Rechten und Pflichten der Kaufleute. Freiberufler zeigen Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt an und gelten somit auch Einzelunternehmer.Die Bezeichnung für das Unternehmen

Die Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen Ihren Vor- und Nachnamen im Geschäftsleben angeben. Das sind demzufolge Kleingewerbetreibende und Freiberufler. Die Namenszusätze, die einer Sach- oder Branchenbezeichnung angeben, können frei gewählt werden oder obliegen der Fantasie.

Kaufleute sind im Handelsregister eingetragen und können mit Ihrem vollen Vor- und Nachnamen im Geschäftsleben auftreten, sie müssen es aber nicht. Sie können den Firmennamen auch nur aus dem Nachnamen, eventuell mit Branchenbezeichnung oder anderem, wählen, wie zum Beispiel Mustermanns Tierbedarf.

Die Unternehmensführung

Sowohl Freiberufler, Kleingewerbetreibende, wie auch Kaufleute sind Inhaber von Einzelunternehmen und für alle Entscheidungen und Belange des Unternehmens vollumfänglich verantwortlich. Sie haben, je nachdem ob Sie der Regelung des Kaufmann unterliegen oder denen des Kleinunternehmers und Freiberuflers, verschiedene Pflichten zu erfüllen und müssen in unterschiedlicher Form Ihre Buchführung tätigen.

Die Grundlagen sind mit dem Eintrag in das Handelsregister verbunden. Was die Unterschiede im Einzelnen ausmachen, lesen Sie in den nachstehenden Kapiteln.

Die Haftung in einem Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen haften Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen. Sie müssen kein Startkapital zur Gründung nachweisen, unterliegen aber keinem Haftungsausschluss. Es gibt mehrere Optionen, die Haftung als alleinige Person durch die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu beschränken Sie können die Haftung durch ein Unternehmensgesellschaft, auch UG genannt, einschränken oder die ein Personen GmbH wählen.

Eine weitere Möglichkeit, die Ihnen offen steht, ist die kleine AG. . In speziellen Fällen lohnt sich der Weg zu einem Fachmann, um das Unternehmen auf ein gutes Fundament zu stellen. Bei Gründung dieser Kapitalgesellschaften haben Sie den Vorteil der beschränkten Haftung. Die Gründung hingegen ist mit wesentlich mehr Formalitäten verbunden und die Kapitalgesellschaft unterliegt verschiedenen Faktoren, die Sie beachten müssen.

Zu welchen Steuern Sie verpflichtet sind

Als Einzelunternehmen sind Sie Gewerbetreibender oder freiberuflich tätig. Steuerrechtlich müssen Sie folgende Steuern an das Finanzamt abführen:

  • Die Gewerbesteuer
  • Die Einkommensteuer
  • Die Lohnsteuer
  • Die Umsatzsteuer
  • Den Solidaritätszuschlag

Wer den Status des Freiberuflers erhalten hat, ist von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Ein Vorteil, der diesem Berufstand vorbehalten ist. Wenn Sie Schulden im Geschäftsablauf entstehen, müssen Sie für diese mit Ihrem gesamten privaten Vermögen einstehen. Eine Überlegung, die auf alle Fälle gut durchdacht werden muss.

Die Buchführung

Für viele ein leidiges Thema; die Buchführung. Hier unterscheiden sich die unterschiedlichen Formen der Einzelunternehmen und die Verpflichtungen sind klar getrennt. Während die Kaufleute der aufwändigen doppelten Buchführung oder auch der Bilanzierung unterliegen, haben es Kleingewerbetreibende und Freiberufler mit dem Einzelunternehmen leichter.

Sie sind zur einfachen Buchführung verpflichtet und müssen dem Finanzamt mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung Rechenschaft über den Geschäftsablauf ablegen.

Wer ist als Freiberufler Einzelunternehmer?

Die freien Berufe sind sogenannte Katalogberufe. Sie müssen für eine freiberufliche Tätigkeit vorgegeben Kriterien erfüllen. Die Einstufung nimmt das Finanzamt vor und erkennt dann entsprechend Ihre Freiberuflichkeit an.

Die Voraussetzungen zur Anerkennung der Status als Freiberufler sind Ihre Kompetenzen, Ihre Ausbildung oder Ihre schöpferisches Talent, das Sie nachweisen müssen. Berufsbezogen erbringen Sie diesen Nachweis bei einer Standeskammer oder bei der zuständigen Behörde, wie beispielsweise dem Gesundheitsamt.

Welche Berufe können den Status des Freiberuflers erhalten?

Wenn Sie als Freiberufler ein Einzelunternehmen gründen, müssen Sie einer wissenschaftlichen, schriftstellerischen, erzieherischen oder künstlerischen Tätigkeit nachgehen.

Folgende Berufe sind Beispiele für den Freiberuf:

  • Zahnärzte, Ärzte, Tierärzte, Heilmasseur und Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen oder Diplom Psychologen.
  • Steuerbevollmächtigte, Steuerberater, Rechtsanwälte jeder Art, Wirtschaft- und Buchprüfer, Volkswirte und Betriebswirte, die beratenden Tätigkeiten ausüben
  • Wissenschaftler, Ingenieure, Architekten und Handelschemiker
  • Sachverständige im Hauptberuf
  • Journalisten jeglicher Art, Schriftsteller und Dolmetscher
  • Designer, Web-Designer, Musiker und EDV-Berater

Was Sie sonst noch wissen sollten

Alle Tätigkeiten, die auf Dauer Geld erzielen sind anzumelden. Sie müssen entweder beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt als Freiberufler Ihre Selbstständigkeit anzeigen. Voraussetzungen dafür sind, die Tätigkeit muss im Inland ausgeübt und in Selbstständigkeit erwirkt werden. Wenn Sie nicht als Einzelunternehmen gründen, müssen Sie eine Rechtsform wählen, da Sie sonst mit empfindlichen Geldstrafen und Weiterungen rechnen müssen.

Bildquelle:© Thomas Reimer – Fotolia.com

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