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Erfahren Sie hier, wie man zum Gerichtsvollzieher wird, wie lange die Ausbildung dauert, was der Beruf mit sich bringt und wie viel man dabei verdienen kann. Wenn Sie die richtigen Voraussetzungen mitbringen, dann finden Sie im Beruf des Gerichtsvollziehers eine abwechslungsreiche und erfüllende Tätigkeit.

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Überblick:

  • Aufgaben
  • Voraussetzungen
  • Ausbildung
  • Fachtheoretische Ausbildung
  • Praktische Ausbildung
  • Arbeitsweise
  • Fingerspitzengefühl
  • Karriere
  • Bei einem Gerichtsvollzieher arbeiten
  • Gehalt
  • Wer kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen?
  • Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen?

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Aufgaben eines Gerichtsvollziehers

Wer noch nie mit einem Gerichtsvollzieher zu tun hatte, stellt sich dabei vielleicht einen unhöflichen Grobian vor, der alles Wertvolle aus der Wohnung eines Schuldners mitnimmt, was er tragen kann und auf den Rest seine Pfandmarke, den „Kuckuck“, klebt.

Im offiziellen Sprachgebrauch ist der Gerichtsvollzieher ein Beamter der Justiz, der dafür zuständig ist, Urteile und andere Vollstreckungstitel zu vollstrecken und bestimmte Schriftstücke zuzustellen. Außerdem holt er Auskünfte zu den Vermögensverhältnissen ein und setzt den Entzug des Sorgerechtes für ein Kind durch.

Ihm stehen noch mehr Möglichkeiten zur Verfügung seine Aufgaben zu erfüllen als Wertgegenstände zu pfänden. Idealerweise kann er den Schuldner dazu bewegen, sich mit seinen Gläubigern gütlich zu einigen. Wenn das nicht möglich ist, ist er auch dafür verantwortlich, dass die Wertgegenstände verkauft und der Erlös an die Gläubiger überwiesen wird.

Voraussetzungen

Die Ausbildung der Gerichtsvollzieher unterscheidet sich leicht je nach Bundesland. Grundsätzlich sollten Sie aber zwischen 24 und 40 Jahre alt sein und die Ausbildung zum Justizfachwirt abgeschlossen haben. Ab 2001 können sich auch Quereinsteiger für einen Posten als Gerichtsvollzieher bewerben.

Am meisten Chancen haben aber Menschen, die bereits Erfahrung im Justizdienst haben. Darüber hinaus müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft und ein sauberes Vorstrafenregister besitzen. Sie werden nicht als Gerichtsvollzieher zugelassen, wenn Sie finanzielle Probleme haben.

Ausbildung

Die Justizschulen (Justizakademien) der Länder sind für die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher zuständig. Wenn Sie sich extern dafür bewerben und angenommen werden, durchlaufen Sie zunächst einmal für ein halbes Jahr lang die Ausbildung zum Justizfachwirt. Daran schließt sich die eigentliche Ausbildung an, die 1,5 Jahre dauert und sich in drei Bereiche gliedert: Theorie, Praxis und Prüfung.

Fachtheoretische Ausbildung

Die Fachtheorie gliedert sich in drei Lehrgänge:

  • Lehrgang A mit 5 ½ Monaten,
  • Lehrgang B mit 2 Monaten und 1 Woche und
  • Lehrgang C mit 2 Wochen

Die Bewerber lernen dabei den Umgang mit speziellen Computerprogrammen und den Umgang mit Schuldnern kennen. Dabei wohnen sie für die Zeit des Unterrichts gewöhnlich in der zuständigen Ausbildungsstätte.

Praktische Ausbildung

Der zweite Teil der Ausbildung findet direkt bei einem Gerichtsvollzieher statt. Dafür haben die Anwärter bereits zuvor während des Unterrichts Vorschriften und Handlungsweisen eingeübt, die jetzt vertieft werden. Schon sobald der fachtheoretische Lehrgang B erfolgreich abgeschlossen wurde, können Gerichtsvollzieher selbstständig mit Aufgaben betraut werden.

Eine Prüfung mit sechs Klausuren, die insgesamt 15 Stunden dauern und ein mündlicher Test schließen die Ausbildung ab.

Arbeitsweise

Viele Gerichtsvollzieher teilen sich entweder ein Büro mit Kollegen oder arbeiten von zu Hause aus. Durch ihre große Selbstständigkeit in der Arbeitsweise unterscheiden sie sich von vielen anderen Beamtenberufen. Unter anderem stellen sie Hilfspersonal ein, um die Arbeit bewältigen zu können.

Ein Gerichtsvollzieher muss sich zunächst einmal ein Bild von der Lage machen. Meist können Schuldner ihre Zahlungen aus gutem Grund nicht mehr erfüllen und eine Pfändung würde mehr Kosten verursachen als Einnahmen. Deshalb suchen Gerichtsvollzieher das Gespräch und weisen auf Lösungen hin.

Andererseits hat ein Gerichtsvollzieher kaum genug Zeit, um zu recherchieren, warum ein bestimmtes Urteil vollstreckt werden muss. Er hat nur dafür zu sorgen, dass es vollstreckt wird. Dafür kann er sich wenn nötig Amtshilfe durch die Polizei holen.

Fingerspitzengefühl

Während der Ausbildung lernt ein Gerichtsvollzieher, wie er auftreten muss, damit die belastende Situation bei einem Schuldner nicht eskaliert. In vielen Fällen sind es widrige Umstände, die dazu führen, dass ein Schuldner nicht zahlen kann. Sie sind damit überfordert und entwickeln Aggressionen gegen alle, die sie mit der Zahlungsunfähigkeit in Verbindung bringen. Deshalb muss ein Gerichtsvollzieher die richtige Mischung aus Einfühlungsvermögen und Distanz an den Tag legen.

Besonders emotional ist die Wegnahme von Kindern, vor allem weil dem Gerichtsvollzieher selten klar ist, welche Gründe dazu geführt haben.

Karriere

Je nach Werdegang werden Gerichtsvollzieher anfangs mit einem Gehalt der Besoldungsstufe A6 bis A8 entlohnt. Wenn die Leistung entsprechend ist und geeignete Stellen zur Verfügung stehen, erfolgt die Beförderung zum Obergerichtsvollzieher und danach zum Hauptgerichtsvollzieher.

Bei einem Gerichtsvollzieher arbeiten

Gerichtsvollzieher sind selbst dafür verantwortlich, dass sie das passende Personal haben, um all ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dafür greifen sie entweder auf fertig ausgebildete Gerichtsvollzieher zurück, die auf eine Stelle warten oder auf Rechtsanwaltsgehilfen, Notargehilfen oder Arbeitnehmer mit vergleichbaren Kenntnissen.

Gehalt

Gerichtsvollzieher werden nach einer bestimmten Besoldungsstufe für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bezahlt. Darüber hinaus bekommen Sie eine Bürokostenentschädigung und eine Vollstreckungsvergütung. Die Vollstreckungsvergütungsverordnung legt fest, dass einem Gerichtsvollzieher 15 % der vereinnahmten Gebühren zustehen.

Wer kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen?

Es gibt zwei Wege, wie ein Gerichtsvollzieher aktiv wird: Entweder er wird von der für ihn zuständigen Verteilstelle beauftragt oder ein Gläubiger wendet sich an ihn. In beiden Fällen muss ein so genannter Vollstreckungstitel vorliegen.

Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen?

An Gerichtsvollzieher können sich auch Gläubiger wenden, aber nur wenn ein vollstreckbares Urteil oder ein anderes Rechtsmittel vorliegt.

Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung oder einem anderen juristischen Mittel kommt, kann sich der Gläubiger nur selbst an den Schuldner wenden oder ein Inkassounternehmen einschalten. Üblicherweise wird ein dreistufiges Mahnverfahren verwendet, in dem die juristischen Konsequenzen bei anhaltendem Zahlungsverzug klargemacht werden.

Bildquelle: © stockWERK – Fotolia.com

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