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Kreis Lippe: Seit dem Jahr 2013 sind die Kommunen verpflichtet, für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bei säumigen Zahlern das Geld einzutreiben. Das ist auch der Grund dafür, weshalb der Beitragsservice selbst oft nur wenig mit diversen Verhaftungen zu tun hat – es ist eben mittlerweile die Aufgabe der Kommunen selbst.

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Immer mehr Nichtzahler

Der Aufwand wächst und wächst. Immer mehr Menschen stellen sich gegen den Beitragsservice. Experten gehen mittlerweile von rund 5 Millionen Beitragspflichtigen aus, die nicht zahlen wollen, ihre Zahlungen hinauszögern oder im Mahnverfahren stecken. Die Kommunen bekommen damit immer mehr zu tun.

Während es vor einigen Jahren noch möglich war, dem Beitragsservice oder ehemals GEZ vorzutäuschen, nicht zu existieren, schauen die Verantwortlichen heute in die Melderegister. Die Mitarbeiter des Beitragsservice wissen damit ganz genau, wer sich versteckt hält und nicht entdeckt werden möchte…

Da nun auch an diese entsprechenden Haushalte Mahnungen verschickt und Pfändungen vorgenommen werden, haben die Kommunen noch mehr zu tun.

So ist es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Laut Erlass des NRW-Innenministeriums sind dort die Kommunen für die Vollstreckung zuständig. Das Ganze funktioniert dann so, dass der WDR zwar weiterhin die Briefe wie Zahlungserinnerungen und Mahnungen an die säumigen Beitragszahler schickt, die letzte Stufe (die Vollstreckungsgesuche) jedoch von der Kommune selbst in Angriff genommen wird.

Der Beitragsservice kann auf diese Weise selbst die Pfändungsbescheide ausstellen und dann an die Kommunen weiterreichen. Früher mussten sich damit noch die Gerichte beschäftigen.

Verbraucherschützer befürworten neues Verfahren

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das neue Verfahren sogar besser. Es soll die Privatsphäre schützen, indem niemand mehr kommt und nachschaut, ob „beitragspflichtige Geräte“ im Haushalt vorhanden sind. Allerdings gibt es auch einen Nachteil. Denn auch Personen, die kein Empfangsgerät besitzen, müssen den Beitrag entrichten.

Für die Kommunen bedeutet die Umstellung allerdings einen erheblichen Mehraufwand. Für ihre Amtshilfe werden die Kommunen immerhin entschädigt. Pro bearbeiteten Fall bezahlt der Beitragsservice 23 Euro – auch die Auslagen werden erstattet.

Nicht alle müssen zahlen

Grundsätzlich muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Hier ist es egal, ob es sich um eine Ferienwohnung oder um einen Dauerwohnsitz handelt. Ausnahmen gibt es nur wenige: So bleiben Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und auch Studenten, die Bafög erhalten, vom Rundfunkbeitrag befreit.

Viele Arme müssen jeden Monat zahlen

Allerdings nützt die Beitragsbefreiung längst nicht allen etwas. Viele Haushalte, die nicht unter die streng eingegrenzten Gruppen fallen, haben ebenfalls ein recht niedriges Einkommen. Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr gibt es für sie nicht – sie werden zur Beitragszahlung verpflichtet. Dadurch werden von den GEZ-Zahlungen auch viele ärmere Haushalte ziemlich hart getroffen.

Ungerechte Beitrags-Regelung?

Pro Haushalt werden derzeit 17,50 Euro fällig. Zwischen Geringverdiener und Reich wird allerdings keine besondere Grenze gezogen. Alle zahlen gleich. Damit trifft es diejenigen, die ohnehin ein niedriges Einkommen beziehen, besonders hart.

Bildquelle: © Andreas Gruhl – Fotolia.com

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