Ein weiterer GEZ-Irrsinn: Ein Landwirt aus Bayern zahlt für einen Kuhstall die Rundfunkgebühren an ARD und ZDF. Dabei hat der Stall nicht einmal einen Stromanschluss. Der Landwirt hofft nun auf die Klage von GEZ-Gegnern.
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GEZ für Kuhstall ohne Steckdose
Ein Kuhstall, in dem weder Fernseher noch Radio vorhanden ist, nicht einmal eine Steckdose installiert ist, gilt in den Augen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Betriebsstätte und daher muss ein Landwirt aus Bayern Rundfunkgebühren zahlen. Der „Merkur“ titelt zurecht: „Öffentlich-knechtlich.“
Kuh-GEZ: Rund 70 Euro pro Jahr
„Das Licht muss man von außen einschalten“, so Landwirt Helmuth Demmel aus Wiesham beim Grafing. Das stört den Beitragsservice, früher die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), nicht wirklich. Schon mehrmals habe der Landwirt aus Bayern dort angerufen. Doch „die Auskunft war immer die gleiche. Ich muss bezahlen“, so der Bauer.
Und Demmel zahlt, schließlich möchte er nicht irgendwann zwangsvollstreckt werden. Zumal der Betrag von 69,96 Euro pro Jahr überschaubar ist. Dennoch: „Das ist nur eine Kleinigkeit, aber es ärgert mich“, so Demmel weiter.
Landwirt hofft auf laufende Klagen
Wie viele andere GEZ-Kritiker geht es dem Landwirt „ums Prinzip“. Warum Rundfunkgebühren für einen Kuhstall zahlen, in dem es keine Steckdose gibt und die „Beschäftigten“ Kühe sind? Vorerst hat der Landwirt, der seit 2013 nicht nur für seinen Haushalt Rundfunkgebühren zahlt, sondern auch für seine Kühe, resigniert und bezahlt. Doch er hofft auf die Klagen mehrerer GEZ-Gegner, die die Art der öffentlich-rechtlichen Haushaltsabgabe für verfassungswidrig halten.
Kritiker klagen gegen zwanghafte Abgabe
Bis 2013 zahlte man Rundfunkgebühren, wenn Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden waren. Da dies für die GEZ jedoch schwer zu kontrollieren ist, zumal die Mitarbeiter nicht in Haushalte gelassen werden müssen, führte man die Haushaltsabgabe ein. Sie gilt für jeden Haushalt – ungeachtet des Vorhandenseins von Fernseher- und Radioempfangsgeräten.
Eine solch zwanghafte Abgabe ist für viele Kritiker aber nicht mit der Verfassung vereinbar, unter anderem da sie einer Steuer gleicht und Steuern dürfe nur der Staat erheben. Bislang hatten die Klagen der GEZ-Gegner keinen Erfolg vor Gericht. Bei einer der Klagen erwartet man zum Ende des Jahres eine Entscheidung.
Befreiung nur in Ausnahmefällen möglich
Immerhin zahlt Demmel nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags für seine Betriebsstätte, da er – wie auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag anerkennt – eine Betriebsstätte ohne „Beschäftigte“ führt. Befreien lassen kann es sich aber nicht, weil seine Wohnhaus und das Gebäude, in dem sich der Kuhstall befindet, getrennt von einander auf dem Bauernhof stehen.
Wäre dem nicht so, könnte Demmel noch argumentieren, dass er mit seinen Kühen in einer Art „Kommune“ lebt. Schließlich kann man sich unter anderem dann befreien lassen, wenn man mit einer anderen Person zusammenzieht. Man zahlt dann nur noch für den Haushalt.
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