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Halle (Saale): In der Stadt Halle wird immer konsequenter gegen die GEZ-Schuldner vorgegangen. Die Zahl der Zwangsvollstreckungen ist aufgrund der nicht gezahlten Rundfunkgebühren immer weiter angestiegen. Im letzten Jahr hatte sich die Zahl sogar verdreifacht! Sie stieg von 2.779 auf 6.834. Dies teilte die Stadtverwaltung auf Anfrage hin mit.

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Besonders beliebt: Konto- und Lohnpfändungen

Im Zuge der Amtshilfe sei das Rathaus dazu verpflichtet, die geschuldeten Rundfunkgebühren einzutreiben. Hierzu muss die Stadt auf unterschiedliche Maßnahmen zurückgreifen: Besonders beliebt sind dabei die Konto- und Lohnpfändungen. Allerdings bleiben auch persönliche Hausbesuche der Beamten nicht aus. Sie können dann beim Schuldner Wertgegenstände pfänden. Die Einnahmen aus der Vollstreckung wegen geschuldeter Rundfunkgebühren steigen ebenfalls an: Von 345.000 auf 700.000 Euro.

Immer mehr Zwangsvollstreckungen

Ein wichtiger Grund für die höhere Anzahl der Zwangsvollstreckungen ist vor allem die Neugestaltung des Rundfunkbeitrags. Dieser wurde zum Jahr 2013 eingeführt und löste den bis dahin geltenden GEZ-Beitrag ab. Nach dem neunen Beitragssystem wird jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet – unabhängig davon, ob dort ein Fernseh- oder Radiogerät steht.

Durch einen Abgleich mit den Melderegistern der Einwohnermeldeämter sind auch die einmaligen Schwarzseher deutlich einfacher zu entlarven. Insgesamt ist in Deutschland die Zahl der Beitragskonten bereits im Jahr 2014 um 2,1 Millionen auf 44,5 Millionen angestiegen. Das bedeutet natürlich ein gewaltiges Einnahmen-Plus für die öffentlich-rechtlichen Sender. Insgesamt nimmt der MDR in seinem Rundfunkgebiet aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen rund 630 Millionen Euro ein.

Gründe der Schuldner

Die Gründe der GEZ-Nichtzahler in Deutschland sind extrem vielseitig. Manchmal fehlt einfach das Geld – doch oftmals ist es einfach auch der Trotz. Mittlerweile stehen Mahnverfahren gegenüber mehr als 5 Millionen Menschen.

Viele wissen jedoch auch nicht, dass sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen können. So müssen Hartz-IV-Empfänger oder Studenten, die Bafög beziehen, nicht zahlen. Allerdings muss hierzu stets ein Antrag auf Befreiung, gegebenenfalls auch nur auf eine Teilbefreiung, gestellt werden. Wer den Antrag nicht stellt, kann auch nicht befreit werden.

Bildquelle: © BillionPhotos.com – Fotolia.com

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