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Wer hilfebedürftig und erwerbsfähig ist, kann nach SGB II Arbeitslosengeld II beantragen. Diese Leistung ermöglicht Arbeitslosen und Geringverdienern, ihre Grundbedürfnisse zu decken. Wie Sie erfolgreich einen Hartz 4-Antrag stellen, welche Unterlagen Sie benötigen und was es sonst noch zu beachten gilt, erfahren Sie hier!

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet 

Übersicht

  • Wer hat Anspruch auf Hartz 4?
  • Das sollten Sie beim Beantragen von Hartz 4 beachten
  • Leistungen schnellstmöglich beantragen
  • Leistungszahlung erst bei vollständig eingereichtem Antrag
  • Den Antrag richtig ausfüllen
  • Falsche Angaben ziehen Sanktionen nach sich
  • Diese Unterlagen müssen Sie einreichen
  • Kopieren Sie Ihren Antrag
  • Persönlicher Beistand
  • Bearbeitungszeit des Hartz 4-Antrags
  • Der Hartz 4-Vorschuss
  • Wer keinen Hartz 4-Antrag stellen kann
  • Diese Leistungen werden bei positivem Bescheid gezahlt

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So gehts!

Hartz 4 beantragen

Wer hat Anspruch auf Hartz 4?

Wer seinen eigenen Lebensunterhalt nicht ohne Hilfe bestreiten kann, ist auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angewiesen. Anspruch auf dieses haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Sie müssen volljährig sein und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, und ihre Erwerbslosigkeit darf nicht in einer Krankheit oder Behinderung begründet sein. Als Altersgrenze gilt das Renteneintrittsalter.

Das sollten Sie beim Beantragen von Hartz 4 beachten

Leistungen schnellstmöglich beantragen

Sobald Sie hilfebedürftig sind, sollten Sie unverzüglich den Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Denn die Hartz 4-Leistungen werden erst ab Beginn des Monats gewährt, in dem diese beantragt wurden. Eine weitere rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Üblich ist der Bewilligungszeitraum von sechs Monaten, anschließend muss ein Folgeantrag die weitere Hilfebedürftigkeit nachweisen.

Leistungszahlung erst bei vollständig eingereichtem Antrag

Der Antrag kann im ersten Schritt übrigens formlos auf schriftlichem, telefonischem und persönlichem Weg erfolgen, um die Frist zu wahren. Erforderliche Unterlagen können Sie zusammen mit dem Antragsformular nachreichen. Allerdings gilt: Die Leistungen werden erst gezahlt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Insofern sollte jeder Antragsteller sich bemühen, schnellstmöglich die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen. Eine Ablehnung der Leistungen ist jedoch nicht erlaubt, nur weil sie die Unterlagen verspätet eingereicht haben. Zwei Mal muss Sie der Sachbearbeiter verwarnen, bevor aus diesem Grund Leistungen nicht bewilligt werden.

Den Antrag richtig ausfüllen

Der Antrag ist recht umfangreich, ebenso wie die Ausfüllhilfe. Wer sich unsicher ist, wie er die Angaben korrekt einträgt, sollte im Jobcenter um Unterstützung bitten. Außerdem können Hilfebedürftige auch die Beratungsdienstleistungen von ehrenamtlichen Beratungsstellen in Anspruch nehmen.

Falsche Angaben ziehen Sanktionen nach sich

Vor falschen Angaben im Hartz 4-Antrag sollten sich Hilfebedürftige hüten: Sie können unangenehme Folgen haben. Dazu zählen nicht nur Rückzahlungen, auch eine Strafanzeige ist bei vorsätzlichem Betrug möglich.

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen

Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Personalausweis
  • Kopie des Mietvertrages
  • letzte Nebenkostenabrechnungen
  • Lebensversicherungsverträge
  • Kraftfahrzeugschein Kfz und Versicherungsnachweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
  • Versicherungsnachweise
  • Freistellungsaufträge
  • Steuerbescheid
  • Kindergeldnachweis
  • Schulbescheinigung
  • Erziehungsgeldbescheid
  • Unterhaltungsregelungen bei Scheidung
  • Behindertenausweis

Kopieren Sie Ihren Antrag

Das Antragsformular liegt im Jobcenter aus und kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Kopieren Sie den ausgefüllten Antrag und die anderen Dokumente für Ihre Unterlagen. Geben Sie diesen dann nach Möglichkeit persönlich im Jobcenter ab und lassen Sie sich die Abgabe des Antrages bestätigen. Sichern Sie sich also bestmöglich ab, wenn es darum geht nachzuweisen, dass Sie Ihren Antrag vollständig und fristgerecht abgegeben haben.

Persönlicher Beistand

Eine gute Möglichkeit bietet dazu auch der persönliche Beistand, den Sie nach §13 Abs.4 SGB X mitnehmen können. Beim persönlichen Termin mit dem Sachbearbeiter dient er als Zeuge. Im Rahmen dieses Termins werden nicht nur die Antragsunterlagen eingereicht und weitere Antragsmodalitäten besprochen, sondern es wird auch ein Bewerberprofil erstellt. Denn das Bestreben des Jobcenters besteht darin, den Hilfebedürftigen schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Bearbeitungszeit des Hartz 4-Antrags

Die Bearbeitung eines Hartz 4-Antrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen oder sich sogar einige Monate hinziehen. Je nach Jobcenter und Auslastung der Mitarbeiter kann diese jedoch auch schneller vonstatten gehen. In der Regel werden Erstanträge weniger schnell bearbeitet als Folgeanträge.

Rechtlich hat das Jobcenter zur Bearbeitung von Hartz 4-Anträgen einen zeitlichen Rahmen von sechs Monaten zur Verfügung. Für Hilfebedürftige, die auf eine zügige Zahlung von Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind, bietet die Soforthilfe eine wichtige Hilfestellung.

Der Hartz 4-Vorschuss

Wer Hartz 4 beantragt, muss womöglich mehrere Monate auf den Geldfluss warten, ist aber auf die Leistungen angewiesen, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Für diesen Fall kann ein Hilfebedürftiger einen Hartz 4-Vorschuss beantragen. Sofern der grundsätzliche Anspruch besteht und nachgewiesen werden kann, erhält der Hilfebedürftige spätestens einen Monat nach Eingang seines Antrags eine Zahlung, die im Ermessen des Sachbearbeiters liegt.

Wer keinen Hartz 4-Antrag stellen kann

Ausgenommen vom Anspruch auf Hartz 4 sind nicht erwerbsfähige Personen. Wer also unter 15 oder über 65 Jahre alt oder unter 65 Jahren bereits Rentner ist, kann kein Arbeitslosengeld II beantragen. Sofern diese Personen hilfebedürftig sind, stehen ihnen gegebenenfalls andere Sozialleistungen zu. Dazu können Sozialhilfe, Sozialgeld oder Kinderzuschlag zählen.

Diese Leistungen werden bei positivem Bescheid gezahlt

Der Regelbedarf um die wichtigsten Bedürfnisse wie Ernährung und Kleidung zu decken, liegt aktuell bei 399 Euro für Einzelpersonen und bei Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft bei 360 Euro. Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn diese als angemessen gelten.

Einkommen und Vermögen wird angerechnet, wenn es über bestimmte Freibeträge hinausgeht. Bargeld, Bankguthaben, Immobilien, Aktien und Schenkungen werden dabei als verwertbares Vermögen angesehen. Das Schonvermögen liegt je nach Alter zwischen 3.100 und 9.750 Euro.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

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