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Eine Mutter aus Berlin klaut, um ihren Kindern Wünsche und Erwartungen zu erfüllen. Und sie hört nicht auf: Sechs Wochen nach der vierten Verurteilung wird sie wieder in einem Geschäft erwischt. Vor dem Richter rollen die Tränen!

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Kein Geld für Wünsche der Kinder

Die 44-jährige Mutter Silke J. lebt mit ihren Kindern in Berlin-Hellersdorf. Weil aber das Hartz-IV-Geld vom Amt nicht ausreichend, geht die Berlinerin immer wieder in Geschäften klauen, um den Kindern ihre Wünsche zu erfüllen. Dass sie mittlerweile unter Ladendetektiven und Richtern bekannt ist und immer wieder erwischt wird, hinter die Mutter nicht an ihrem Vorgehen. „Es war kurz vor Ostern, die Kinder hatten doch Erwartungen, aber ich kein Geld“, sagte sie vor Gericht.

Spielzeug und Süßigkeiten im Wert von 77,68 Euro geklaut

In einem Drogeriegeschäft packte die 44-Jährige Spielzeug und Süßigkeiten im Wert von 77,68 Euro ein. Am Ladendetektiv vorbei ins Freie schaffte sie es allerdings nicht. Nachdem die Hartz-IV-Empfängern zur Täuschung eine Kleinigkeit für fünf Euro kaufte und anschließend aus dem Geschäft verschwinden wollte, hielt sie der Detektiv auf. „Mir war es so peinlich“, sagt Silke J. weiter.

Geldstrafen bringen keine Besserung

Und dazu hatte sie allen Grund, denn nicht einmal sechs Wochen zuvor wurde die Mutter zum vierten Mal verurteilt. Eine Strafe von 1.000 Euro hatte keine Besserung bei der Berlinerin herbeigeführt. Das musste jetzt auch der Richter feststellen. „Geldstrafen haben bei Ihnen ja rein gar nichts bewirkt“, so der Richter.

Letzte Chance: Drei Monate Haft auf Bewährung

Und dennoch lässt der Richter die Hartz-IV-Mutter noch einmal mit Bewährung davon kommen. „Ich kann doch nicht ins Gefängnis, meine Kinder“, gab sie unter Tränen zu bedenken. Drei Monate Haft auf Bewährung, so lautet das Urteil, das hoffentlich das letzte für die Dreifachmutter sein wird. „Es passiert nie wieder! Ich habe eine Arbeit ins Aussicht, möchte ein neues Leben anfangen“, beteuert sie.

Hartz-IV begünstigt Kriminalität?

Leider ist die klauende Hartz-IV-Mutter aus Berlin-Hellersdorf kein Einzelfall. Vielfach wird beklagt und darauf hingewiesen, dass die knappen Hartz-IV-Regelsätze kriminelles Vorgehen begünstigen würde. Insbesondere dann, wenn die Leistungsempfänger auch noch Sanktionen hinnehmen müssten. Teilweise verzichten junge Menschen sogar auf die Leistungen vom Jobcenter, weil sie sich alleine besser durchschlagen können.

Dann eben auf illegalem Weg. Laut einer Studie sollen rund 20.000 junge Erwachsene durch das System gerutscht sein. Über ihren Verbleib würde man nichts wissen. Man kann aber davon ausgehen, dass viele von ihnen obdachlos sind.

Immer wieder empfehlen Sozialverbände und Experten daher die Sanktionen für unter 25-Jährige zu streichen oder zu entschärfen. Aktuell können die Leistungen von jungen Hartz-IV-Empfängern schon nach der zweiten Pflichtverletzung vollständig gestrichen werden. Im letzten Jahr betraf dies 4.000 unter 25-Jährige.

Bildquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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