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Im vergangenen Jahr beantragten fast 800.000 Menschen Asyl in Deutschland. Damit ist die Zahl der Einwanderer fast doppelt so hoch wie im Jahr 2015. Der immense Anstieg der Flüchtlingszahlen schlägt sich auch in die Hartz-IV-Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nieder.

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Faktencheck:

  • Die Zahl der Flüchtlinge, die Hartz IV beziehen, ist um 113 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen
  • Von den Flüchtlingen beziehen vor allem Syrer Hartz IV, gefolgt von Irakern und Afghanen
  • Die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit bleiben voraussichtlich praktisch unverändert

Laut der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Hartz-IV-Empfänger aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern um 300.000 gestiegen – das sind rund 113 Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr. Somit erhielten im September rund 560.000 Menschen aus dieser Gruppe Hartz IV – das bedeutet 404 Euro Regelsatz in 2016 und seit Januar nun 409 Euro.

Ihr Anteil würde sich somit gemessen an allen Leistungsempfängern im SGB II von 4,5 auf 9,5 Prozent erhöhen. Hier ist allerdings zu beachten, dass es sich nicht nur um Flüchtlinge handelt, sondern auch andere Personen dazu gezählt werden, die über andere Migrationswege nach Deutschland gekommen sind. Zum Beispiel über eine reguläre Arbeitsmigration oder als Familiennachzug.

In Summe erhielten im letzten Jahr fast 6 Millionen Menschen Hartz IV. Hiervor waren etwa 4,5 Millionen Bürger deutscher Herkunft.

Zahl der Syrer hat sich versechsfacht

Unter der Gruppe der Hartz-IV-Bezieher aus Asylherkunftsländern sind Syrer mittlerweile die größte Gruppe. Ihre Zahl hatte sich zuletzt auf fast 370.000 erhöht. Verglichen mit dem Januar 2015 hat sich ihre Zahl somit versechsfacht.

Auch bei den Irakern gab es einen deutlichen Anstieg. Hier lag das Plus im Vergleich zum Vorjahr bei 36 Prozent. Trotz einer so heftigen Steigerung blieb die absolut betrachtete Anzahl der Hartz-IV-Empfänger aus dem Irak mit unter 80.000 noch relativ niedrig. Dasselbe gilt auch für Leistungsberechtigte aus Afghanistan. Von ihnen bezogen im September 2016 rund 40.000 Hartz IV.

Wichtig: Bei diesen Angaben sollte beachtet werden, dass Flüchtlinge erst dann einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II haben, wenn sie bleibeberechtigt sind. Dies geschieht über einen Asylantrag. Bis entsprechend entschieden wird, zahlen die Kommunen entsprechend des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Kaum Arbeit für Flüchtlinge

In die reguläre Arbeitswelt haben es bislang nur wenige Flüchtlinge geschafft. Die Zahlen der Arbeitsagentur zeigen, dass die Beschäftigungsquote für Staatsangehörige nichteuropäische Asylherkunftsländer bei knapp 12 Prozent lag.

Wesentlich höhere Ausgaben haben die Jobcenter durch die Flüchtlingskrise jedoch noch nicht. Fast 34 Milliarden Euro für SGB-II-Leistungen waren im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2016 vorgesehen.

Etwas weniger also, als für 2015. Der Grund hierfür ist, dass sich die Gesamtzahl der Hartz-IV-Empfänger aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation kaum verändert hat.

Eine Planzahl für das Jahr 2017 konnte die Bundesagentur für Arbeit jedoch noch nicht nennen.

Bildquelle: © Photocreatief – Fotolia.com

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