Meldung: Kürzlich wurde ein Hartz-IV-Fall öffentlich, der durchaus stutzig macht. Das zuständige Jobcenter einer jungen zweifachen Mutter erwartete von ihr eine Bestätigung, dass ein Bekannter/Freund der Vater ihres jüngeren Kindes sei, um von ihr angestrebte Folgezahlungen im Arbeitslosengeld zu veranlassen. Dies wäre jedoch – laut Aussagen beider Beteiligten – eine Falschaussage. Sie weigerte sich, eine solche zu machen. Das Jobcenter stellte daraufhin die entsprechenden Zahlungen an die Frau ein. Begründet wurde das Ganze mit einer mangelnden Beteiligung ihrerseits in dem angegebenen Prozess. Sobald die Ablehnung vollständig ist, kann die Betroffene Widerspruch einlegen.
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