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Die Grundsicherung in Deutschland sorgt immerhin dafür, dass man nicht verhungern muss. Um aber ein entspanntes Leben führen zu können, bedarf es allerdings schon etwas mehr. Darum sind viele Empfänger von Hartz IV auf der Suche nach einem passenden Nebenjobs – hier gibt es allerdings ein paar wichtige Dinge zu beachten. Welche Dinge das sind, erfahren Sie in den folgenden Absätzen. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Übersicht:

  • Hartz IV und Nebenverdienst
  • So viel dürfen Sie neben Hartz IV verdienen
  • Ausnahmen wie Ehrenamt oder Ferienjobs
  • Nachbarschaftshilfe
  • Geld- und Sachgeschenke
  • Hartz IV und Nebenverdienst

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Wer in Deutschland Hartz IV bezieht und einen oder mehrere Nebenverdienste erzielt, muss ein Paar wichtige Dinge beachten. So gibt es beispielsweise Freibeträge, bis zu denen man verdienen kann, dann aber auch bestimmte Regelungen mit Nebenjobs im Ehrenamt, Ferienjobs, Geldgeschenke oder Sachgeschenke.

Wer Hartz IV bezieht und nebenbei etwas Geld dazu verdienen will, der sollte auf jeden Fall über die folgenden Regeln bescheid wissen!

Woher kommt eigentlich der Name Hartz IV?

Eigentlich heißt die „Hartz IV“-Leistung nicht Hatz IV, sondern Arbeitslosengeld II. Den allgemein häufig verwendeten Begriff Hartz IV verdankt die Leistung Peter Hartz, der die Hartz-Kommission leitete. Und diese Kommission unterbreitete der Bundesregierung im Jahr 2002 verschiedene Vorschläge, wie man die Arbeitspolitik in Deutschland besser und wirkungsvoller gestalten könnte.

Die Maßnahmen wurden dann schrittweise in Einzelgesetzen festgelegt, die Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV genannt wurden. „Hartz IV“ war zu Beginn also eigentlich nur der Name für ein Gesetz. Doch schnell verbreitete sich die Bezeichnung als ein Synonym für das Arbeitslosengeld II.

Hartz IV: Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Hartz IV haben Personen, die sowohl hilfsbedürftig als auch erwerbsfähig sind. Das bedeutet, sie müssen im Prinzip arbeitsfähig sein. Wer allgemein nicht mehr arbeiten kann – zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen – der hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Nicht erwerbsfähige Personen, die Hilfe bedürfen, erhalten stattdessen eine andere Sozialleistung.

Darf man neben Hartz IV noch einen Nebenjob haben?

Heute bekommen schon fast 5 Millionen Menschen in Deutschland Hartz IV. Und natürlich darf man als Empfänger von Hartz IV etwas Geld dazu verdienen. Allerdings ist ein Hinzuverdienst hier an strenge Vorschriften geknüpft?

Warum? Ganz einfach – stellen Sie sich vor, jemand bezieht Hartz IV, weil er es aus finanzieller Sicht dringend benötigt. Das Geld kommt vom Staat, oder für das Beispiel sogar von Ihnen. Eigentlich dient das Hartz IV nur der zeitweiligen Versorgung, solange Sie einen Job finden und finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen können. Das Hartz IV ist eben nicht als eine Art „Grundgehalt“ gedacht.

Wäre ein Nebenverdienst nicht gedeckelt, würden viele wohl auf die Idee kommen, beim Hartz IV zu bleiben und sich langfristig einfach nur etwas dazuzuverdienen. Das wäre natürlich viel zu teuer für den deutschen Staat.

So viel dürfen Sie neben Hartz IV verdienen

Wer sich neben dem Hartz IV etwas dazu verdienen möchte, der hat mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich steht jedem Empfänger von Hartz IV ein sogenannte Freibetrag offen, bis zu dem man verdienen kann, ohne Konsequenzen tragen zu müssen.

Der Hartz-IV-Freibetrag: Pauschal dürfen Sie als Empfänger von Hartz IV 100 Euro pro Monat verdienen, ohne dass dieser angerechnet oder geschmälert wird. Dieser Betrag wird Freibetrag genannt und gilt für jeden Empfänger von Hartz IV.

In Minijobs zum Beispiel gilt eine Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat. Darüber ist es ein Teilzeitjob. Und bei mehr als 850 Euro pro Monat ist es ein Vollzeitjob. Wenn Sie nun als Empfänger von Hartz IV nebenbei arbeiten und Geld verdienen, dann können Sie abgabenfrei nur bis zu 100 Euro monatlich verdienen.

Möglich ist das unter anderem im 450-Euro-Jobs. Hier kann die Arbeitszeit nach Absprache mit dem Arbeitgeber nämlich teilweise so weit reduziert werden, dass man auf 100 Euro im Monat kommt.

Mehr als 100 Euro verdienen: Wenn Sie mehr als 100 Euro monatlich verdienen, dann rutschen Sie sozusagen über den Freibetrag. Die 100 Euro als Freibetrag dürfen Sie immer voll und ganz behalten – nur der Verdienst, der hierüber hinaus geht, wird anders verrechnet.

Wenn Sie beispielsweise nebenbei in einen 450-Euro-Job tätig sind, in dem Sie mehr als 100 Euro pro Monat verdienen, dann wird wie folgt gehandhabt:

100 Euro vom Verdienst können Sie pro Monat ohne Abzüge behalten. Der Rest vom Verdienst (zum Beispiel 350 Euro) wird angerechnet. Von den 350 Euro dürfen Sie dann 20 Prozent behalten, was 70 Euro beträgt. In Summe kommen Sie dann die 100 Euro und 70 Euro behalten, was dann 170 Euro macht. Der Rest vom Verdienst, also die 280 Euro, werden vom Hartz IV abgezogen.

Diese Regelung gilt bis zu einem Verdienst von 1.000 Euro monatlich. Wer im Monat mehr als 1.000 Euro neben seinem Hartz IV dazu verdienen will, der muss vom Mehrverdienst 90 Prozent abgeben. Es bleiben also nur 10 Prozent von dem Geld über 1.000 Euro, das man verdient hat.

Lohnt sich ein Nebenjob trotz der Anrechnungen?

Auch wenn gerade bei hohen Verdiensten die Abzüge recht hoch sind, kann sich ein Nebenjob für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II doch lohnen. Zwar sind die Verdienste recht wenig, wenn man es auf einen Stundenlohn berechnet, doch dafür erhöht man damit seine Einnahmen. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass man für das Arbeitslosengeld II an sich nicht arbeiten muss. Eine Person, die einen Teilzeit- oder Vollzeitjob hat, verdient in Summe auch nicht unbedingt viel mehr.

Außerdem kann der Nebenjob eine gute Möglichkeit sein, um wieder Fuß ins Berufsleben zu fassen. Wer sich gut anstellt kann vom Arbeitgeber gefördert werden und möglicherweise so den Sprung in eine Vollzeit-Anstellung erreichen.

Ausnahmen wie Ehrenamt oder Ferienjobs

Nun gibt es noch einige Ausnahmen, die man als Bezieher von Hartz IV unbedingt kennen sollte. Man weiß schließlich nie, wann einem diese zugute kommen können…

Ehrenamtliche Tätigkeiten: Wenn Sie als Empfänger von Hartz IV einen ehrenamtlichen Nebenjob ausüben, dürfen Sie mehr vom Verdienst behalten.

Hier bleiben 200 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Wenn Sie parallel einen Minijob ausüben, können Sie allerdings nicht noch zusätzlich 100 Euro als Freibetrag nutzen – es gelten weiterhin als Grenze die 200 Euro.

Ferienjobs für Kinder: Für Kinder in Hartz-IV-Familien gilt die Regel, dass sie als Schüler einer allgemeinbindenden oder berufsbildenden Schule während der Ferienzeiten jobben dürfen.

Insgesamt dürfen Kinder bei solchen Ferienjobs bis zu 1.200 Euro verdienen. Allerdings darf der Ferienjob nicht länger als 4 Wochen im Kalenderjahr andauern und die Kinder müssen unter 25 Jahre alt sein.

Außerdem darf jedes Kind monatlich bis zu 100 Euro dazuverdienen, ohne dass Leistungen gekürzt werden.

Nachbarschaftshilfe

Wenn Sie für Ihren Nachbarn zum Beispiel den Rasen mähen oder ähnliches, darf der Geldbetrag, der als Dankeschön gedacht ist, nicht über 10 Euro pro Monat liegen. Auch Trinkgeld aus einem Nebenjob darf man nur bis zu 10 Euro pro Monat behalten.

Geld- und Sachgeschenke

Schenkungen gelten im Allgemeinen als ein Einkommen, wenn sie ohne Anlass geschehen. Wen nKinder zum Beispiel zum Geburtstag oder zu Weihnachten Geldgeschenke bekommen, dann müssen diese dem Jobcenter nicht mitgeteilt werden, solange diese im Rahmen des Üblichen liegen. Wenn allerdings größere Summen geschenkt werden, zum Beispiel für den Erwerb eines Führerscheins, dann muss dem Jobcenter dies mit dem zugehörigen Grund mitgeteilt werden.

Bildquelle: © racamani – Fotolia.com

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