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Ist es herzlos, wenn das Jobcenter eine Familie aus dem eigenen Haus schmeißt? Die Frage zu beantworten obliegt dem eigenen Empfinden für Gerechtigkeit. Fakt ist, dass genau dies passiert ist.

Übersicht

  • Der Fall
  • Die Begründung
  • Die Klage
  • Die Sachlage
  • Das kleine ABC der Werte
  • Schlussendlich

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Der Fall

Eine Familie mit vier Kindern hat in Raum Aurich ein Einfamilienhaus mit 144 qm Wohnfläche bewohnt. Mittlerweile sind drei ihrer Kinder aus der elterlichen Immobilie ausgezogen.

Da die Eltern im Bezug von Hartz IV stehen, hat das Jobcenter den Verkauf der Immobilie angeordnet.

Die Begründung

Die Begründung des Jobcenters, das Haus zu verkaufen, liegt darin, dass der Wohnraum jetzt mit drei Personen als nicht angemessen gilt.

Wo das Haus zuerst als Schonvermögen behandelt worden ist, weil die Familie die Immobilie mit sechs Personen bewohnte, wird es jetzt zum schutzlosen verwertbaren Vermögen.

Das Jobcenter schmeißt die Familie aus dem eigenen Haus raus.

Die Klage

Die Eltern sahen diesen Schritt des Jobcenters als völlig unverständlich an und reichten die Klage ein.

Sie hatten das Haus schon vor dem Bezug von Hartz IV besessen und auch während des Hartz-IV-Bezuges konnten sie es weiterhin bewohnen und behalten.

Sie wehrten sich mit der Klage gegen den Schritt, vom Jobcenter aus dem Haus geschmissen zu werden, doch die Klage wurde abgewiesen

Die Sachlage

Das Gericht gab dem Jobcenter Recht und hat die Klage abgewiesen. Drei Personen mit eigenem Wohnraum stehen 110 qm zu, die Immobilie hat aber 144 qm Wohnraum.

Durch den Auszug der Kinder kann also die Immobilie als verwertbares Vermögen eingestuft werden und somit kann das Jobcenter, die Familie sozusagen aus dem Haus schmeißen.

Der Auszug ist zwar nicht gerichtlich angeordnet, aber das Jobcenter gewährt die Bezüge von Hartz IV nur noch als Darlehen, das aus dem Hausverkauf getilgt werden muss.

Das kleine ABC der Werte

Damit die Begrifflichkeiten, wie verwertbares Vermögen verständlicher werden, um Einblick in den Fall zu erhalten, hier das kleine ABC der Werte:

Einkommen

Einkommen sind die Werte, die erst während des Bezuges von Hartz IV hinzukommen.

Vermögen

Vermögen sind die Werte, die schon zum Zeitpunkt des Antrages oder des Folgeantrages von Hartz IV vorhanden waren.

Verwertbares Vermögen

Verwertbares Vermögen ist das Vermögen, das für den Lebensunterhalt eingesetzt werden kann oder auch der Geldwert, der durch den Verkauf, die Vermietung, die Verpachtung oder die Beleihung für den Lebensunterhalt benutzt werden kann.

Schonvermögen

Schonvermögen ist das Vermögen, das nicht für den Lebensunterhalt anrechenbar ist.

Schlussendlich

Schlussendlich kann so aus einem Schonvermögen, wie es das Haus ursprünglich gewesen ist, durch den Auszug der Kinder verwertbares Vermögen werden.

Diese Tatsache nimmt das Jobcenter auf, um nun das anrechenbare Vermögen durch den Verkauf des Hauses für den Lebensunterhalt zu verwerten.

Das Jobcenter schmeißt die Familie aus dem Haus.

Bildquelle: © JenkoAtaman – Fotolia.com

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