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Geringverdiener und Sozialhilfeempfänger sind von Altersarmut bedroht. Die von der Bundesagentur für Arbeit veranlasste Zwangsverrentung älterer Langzeitarbeitsloser erhöht die Zahl der von Altersarmut Betroffenen. Was geschieht da? Was hat es für Folgen?

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Vorzeitige Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen

Bezieher von Arbeitslosengeld II werden ab einem Alter von 63 Jahren vom Jobcenter aufgefordert, ihre Altersrente zu beantragen. Die Aufforderung bedeutet gleichzeitig einen Zwang. Weigert sich ein Bezieher von Harz IV, wie Arbeitslosengeld II meistens genannt wird, der Aufforderung nachzukommen, kann das Jobcenter für ihn den Rentenantrag stellen.

Diese Vorgehensweise hat in den letzten Jahren zugenommen. Während 2008 noch circa 10.000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher vorzeitig aus dem Bezug ausstiegen, waren es 2015 fast 39.000.

Einige Langzeitarbeitslose stellen freiwillig einen vorzeitigen Rentenantrag, um dem Druck durchs Jobcenter endlich zu entrinnen.
In beiden Fällen – unter Zwang oder aus eigenem Antrieb – ist ein vorzeitiger Renteneintritt von Nachteil.

Vorzeitiger Renteneintritt: Was ist die Folge?

Bei einem Rentenbezug vor dem üblichen Renteneintrittsalter reduziert sich für jeden vorausgehenden Monat Rentenbezug der monatliche Rentenanspruch um 0,3 %. Das hört sich zunächst gering an.

Es bedeutet jedoch, dass ein Rentner mit einem regulären Renteneintrittsalter von 65 Jahren und 7 Monaten, der bereits ab dem 63. Geburtstag im Jahr 2016 in Rente geht, damit 31 Monate vorzeitig Rente bezieht. 0,3 % mit 31 malgenommen ergeben für den Zeitraum einen monatlichen Rentenabschlag von 9,3 %!

Die Monatsrente wird praktisch um 10 % reduziert. Die Kürzung ist dauerhaft, nicht etwa nur vorübergehend für den Zeitraum bis Erreichen des normalen Renteneintrittsalters, wie manche Antragsteller glauben.

Kleine Rente plus Grundsicherung

Langzeitarbeitslose haben ohnehin oft geringere Rentenansprüche aufgebaut als regelmäßig zu durchschnittlichen bis guten Vergütungen Beschäftigte. Waren sie vor ihrer Arbeitslosigkeit Geringverdiener, bedeutet dies einen zusätzlichen Nachteil in ihrer Renteneinzahlungsbilanz. Viele kleine Renten liegen unter dem Grundsicherungssatz, sodass diese Rentner ergänzende Sozialleistungen beantragen.

Vorzeitige Zwangsverrentung schafft zusätzlichen Grundsicherungsbedarf für all jene Rentner, welche mit ihren regulären Renten oberhalb des Grundsicherungssatzes gelegen hätten, nun aber unter den Satz rutschen.

Geplant: Keine Zwangsverrentung bei drohendem Grundsicherungsbedarf

Lösen die mit einer vorzeitigen Zwangsverrentung verbundenen Rentenabschläge einen Grundsicherungsbedarf aus, darf die Bundesagentur für Arbeit in Zukunft Langzeitarbeitslose nicht mehr zum vorzeitigen Rentenantrag auffordern. Dies hat eine Arbeitsgruppe für „flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ angeregt.

Zurückgenommen wurde der Vorschlag, dass Jobcenter finanzielle Leistungen kürzen oder einstellen, wenn sich ein Aufgeforderter weigert, seinen Rentenantrag vorzeitig zu stellen.

Arbeitsmarkt 63+

Hauptaufgabe der Jobcenter ist schließlich, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und sie gegebenenfalls dabei zu fördern. Dies gilt auch für Ältere.

Fakt ist allerdings, dass es in den meisten Branchen schwierig ist, im rentennahen Alter eine Anstellung zu erhalten. 2015 schafften es 1745 Arbeitslosengeld-II-Bezieher in ein Arbeitsverhältnis. Ihnen stehen 50.000 von mehr als 90.000 Leistungsbeziehern gegenüber, denen das Jobcenter innerhalb eines Jahres kein einziges Arbeitsangebot unterbreitete.

Die Frage bleibt, ob Jobcenter mit intensiverer Bemühung hier nicht mehr erreichen würden. Vorzeitige Berentung kann keine Lösung sein.

Bildquelle: © pololia – Fotolia.com

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