HAUSHALTSHILFE STEUER

Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen möchten, können Sie diese von der Steuer absetzen. Seit einigen Jahren gibt der Gesetzgeber Privatpersonen die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen und aus dem privaten Einkommen zu bezahlen. Wer sich dafür entscheidet, kann die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie die Rechnungen, welche Sie von Ihrer Haushaltshilfe bekommen, bei der Steuererklärung einreichen können. Um den entsprechenden Betrag wird Ihr steuerpflichtiges Einkommen gemindert, und wenn Sie darauf bereits Einkommenssteuern gezahlt haben, bekommen sie diese vom Finanzamt zurückerstattet.

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe, die nur einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgeht, und wollen Sie diese auf Minijobbasis einstellen, müssen Sie über den Verdienst Ihrer Haushaltshilfe hinaus pauschal Lohnsteuern und Sozialabgaben abführen. Auch diese können Sie als Ausgaben bei der Steuererklärung geltend machen. Sie müssen sie jedoch in jedem Fall belegen, ansonsten werden sie vom Finanzamt nicht anerkannt.

Wenn Sie ein mittleres oder hohes Einkommen haben, lohnt sich die Beschäftigung einer Haushalthilfe für Sie doppelt. Sie werden bei der Hausarbeit entlastet und können zudem noch Ihre Steuerlast mindern. Natürlich verursacht eine Haushaltshilfe regelmäßige Kosten, jedoch sollten Sie sich in jedem Fall von Ihrem Steuerberater ausrechnen lassen, wie viel Geld Sie vom Finanzamt an Steuern erlassen oder zurückerstattet bekommen, wenn Sie sich entscheiden, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen.

Vereinbaren Sie mit Ihrer Haushaltshilfe in jedem Fall einen Vertrag und legen Sie darin den Verdienst und die Stundenzahl fest. Weiterhin müssen Sie vereinbaren, wer für die Anschaffung der Pflegemittel zuständig ist. Eine schriftliche Vereinbarung ist wichtig, falls es zu Missverständnissen kommt. In diesem Fall kann ein Vertrag sehr hilfreich sein.

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