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	<title>Versicherung &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<description>Heimarbeit.de - Das Portal für Heimarbeit</description>
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	<title>Versicherung &#8211; Heimarbeit.de √</title>
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	<item>
		<title>Unfall während Schulprojekts außerhalb der Schule: Schülerunfallversicherung greift dennoch!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/unfall-waehrend-schulprojekt-ausserhalb-der-schule-schuelerunfallversicherung-greift-dennoch/</link>
				<pubDate>Wed, 24 Jan 2018 14:02:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsprozess]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsurteil]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>

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				<description><![CDATA[Meldung: Einem jüngst gesprochenen Urteil des Bundessozialgerichtes Kassen zufolge &#8211; gesprochen anhand eines Urteils des Landessozialgerichtes Stuttgarts &#8211; gilt der Unfall eines Schülers im Rahmen ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<div class="ce_text teaser lead block"> <p><strong>Meldung: Einem jüngst gesprochenen Urteil des Bundessozialgerichtes Kassen zufolge &#8211; gesprochen anhand eines Urteils des Landessozialgerichtes Stuttgarts &#8211; gilt der Unfall eines Schülers im Rahmen eines von der Schule organisierten und angesetzten Projektes als von der Schülerunfallversicherung abzudecken und finanziell zu übernehmen. Der Fall: Ein Schüler war auf dem Rückweg von einem (Schul-)Projekt gestürzt, schwer verunglückt und seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Landes-Unfallkasse wollte die Kosten dafür nicht übernehmen. Dieser Entscheidung widersprach das Bundessozialgericht im Rahmen des o.g. Urteils nun. </strong></p> <p>Bildquelle: © RioPatuca Images &#8211; Fotolia.com</p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> </div> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Cannabis als Medizin: Die Krankenkasse zahlt, wenn&#8230;</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/cannabis-als-medizin-die-krankenkasse-zahlt-wenn/</link>
				<pubDate>Thu, 11 Jan 2018 11:03:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Konsum]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>

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				<description><![CDATA[Cannabis wird schon seit langer Zeit bei einer Vielzahl an schweren Krankheiten zu medizinischen Zwecken genutzt. Folgerichtig stellt sich die Frage nach der Beteiligung der ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<div class="ce_text teaser lead block"> <p><strong>Cannabis wird schon seit langer Zeit bei einer Vielzahl an schweren Krankheiten zu medizinischen Zwecken genutzt. Folgerichtig stellt sich die Frage nach der Beteiligung der Krankenkassen von allein auf. Doch wann genau müssen diese zahlen?</strong></p> <p class="p1"><span class="s1"></span></p> <p>Seit dem 01.März des vergangenen Jahres 2017 dürfen Ärzte in Deutschland ihren Patienten bei Notwendigkeit Cannabis als Medizin per Rezept verschreiben. Zuvor war dies nur mit einer gesonderten Genehmigung möglich.</p> <p>Der Inhalts- und Wirkstoff THC kann Symptome vieler Krankheiten, wie beispielsweise Multipler Sklerose, mindern und den Zustand des Patienten deutlich verbessern. Da ab diesem Moment rechtlich ein Anspruch auf eine finanzielle Entlastung durch die Krankenkasse greift, wird dieser vermehrt genutzt.</p> <h2>Welche Voraussetzungen für eine Zahlung der Kasse sind notwendig?</h2> <p>Drei bis fünf Wochen vor der zu beginnenden Therapie muss der Patient einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Dieser wird schließlich individuell von Fall zu Fall bearbeitet. Mittlerweile ist es den Kassen nach der Verschreibung von Cannabis durch den behandelnden Arzt kaum mehr möglich, Patienten die Zahlung dieser wichtigen Therapie zu verweigern, da dieser für die Notwendigkeit einsteht. Es gäbe nur noch Ausnahmefälle, welchen die Kassen eine derartige Behandlung verwehrt&#8230;</p> <h2>Studienteilnahme für Cannabis-Patienten Pflicht</h2> <p>Im Rahmen einer Behandlung mit THC verpflichten sich betroffene Patienten, an einer entsprechenden begleitenden Studie teilzunehmen, welche die Wirkung des Stoffes und die Folgen für den Verlauf verschiedenster Krankheiten aufdecken soll. Vor allem Patienten, die unter starken Schmerzen leiden oder gegen die Nachfolgen einer Chemotherapie kämpfen, können mit Blick auf Linderung auf eine THC.-basierten Therapie hoffen.</p> <p>Bildquelle: © visivasnc &#8211; Fotolia.com</p> <p>&nbsp;</p> </div> <p>&nbsp;</p> <div class="ce_text teaser lead block"></div> <div class="ce_text block"> <div class="teads-inread xs-screen"> <div></div> </div> </div> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Krankschreibung: Was Sie wissen müssen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/krankschreibung-was-sie-wissen-muessen/</link>
				<pubDate>Fri, 11 Aug 2017 09:39:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/?p=75909</guid>
				<description><![CDATA[Natürlich, jeder von uns ist mal krank! Was folgt ist klar: Eine Krankschreibung vom Arzt. Doch was müssen Sie in dieser Phase eigentlich alles beachten? ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p class="p1"><strong><span class="s1">Natürlich, jeder von uns ist mal krank! Was folgt ist klar: Eine Krankschreibung vom Arzt. Doch was müssen Sie in dieser Phase eigentlich alles beachten? Wir verraten es Ihnen.</span></strong></p> <p class="p1"><span class="s1">                        <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                        </span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab drei Tagen Krankheit</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Angestellte müssen bei einer Erkrankung direkt am ersten Tag dieser ihren Arbeitgeber darüber informieren. Wichtig: Auch die ungefähre Ausfalldauer muss mit angegeben werden.</span></p> <p class="p1"><span class="s1">Dauert diese länger als drei Tage, ist der erkrankte Arbeitnehmer verpflichtet, sich eine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt attestieren zu lassen. Diese muss spätestens am vierten Tag der Erkrankung beim Chef eingereicht werden.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Wer zahlt das Gehalt während einer Erkrankung &#8211; und wieviel?</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Vom ersten Tag der Erkrankung an tritt eine sogenannte <a href="http://www.heimarbeit.de/lohnfortzahlung-das-muessen-sie-wissen/">Lohnfortzahlung</a> in Kraft. Diese beläuft sich in den ersten sechs Wochen des Fernbleibens des Angestellten auf 100 Prozent des festgelegten Lohnes. Zu entrichten ist diese vom Arbeitgeber selbst. </span></p> <p class="p1"><span class="s1">Übertritt der Zeitraum der Erkrankung die o.e. sechs Wochen, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Zahlungen im Rahmen des vorgegebenen Krankengeldes.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Ich bin krank &#8211; was darf ich in dieser Zeit eigentlich tun?</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Ist man krankgeschrieben, gilt dies generell nur für die Unfähigkeit, die eigentliche Arbeit ausführen zu können. Was man darüber hinaus im <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> tut, ist einem so weit selbst überlassen. Ist die Tätigkeit der Heilung gar förderlich &#8211; wie beispielsweise eine aktive sportliche Betätigung oder gar eine Reise zur Erholung &#8211; so ist diese nicht verboten. </span></p> <p class="p1"><span class="s1">Sie dürfen also grundsätzlich weiterhin außerhalb des Krankenbettes aktiv sein. Wie gern dies allerdings von ihrem Chef gesehen wird, ist eine andere Frage.</span></p> <h2 class="p1"><span class="s1">Zusatz: Rechte des Arbeitgebers</span></h2> <p class="p1"><span class="s1">Arbeitgeber können bei Zweifel über den medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse allerdings ein eigenes medizinisches Gutachten über den Zustand des Erkrankten einholen. Dies dient der Kontrolle, ob es sich eventuell um einen Betrug handeln könnte.</span></p> <p class="p1">Beitragsbildquelle: © Stockfotos-MG &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Thema Versicherung: Rauchen teurer als Risikosportarten!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/thema-versicherung-rauchen-teurer-als-risikosportarten/</link>
				<pubDate>Fri, 02 Jun 2017 19:42:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heimarbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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				<description><![CDATA[Wer raucht, muss bei einer Risikolebensversicherung bis zu drei Mal höhere Beiträge zahlen. Gefährliche Sportarten und Hobbys sind hingegen kein Problem. Neue Ergebnisse von Stiftung ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Wer raucht, muss bei einer Risikolebensversicherung bis zu drei Mal höhere Beiträge zahlen. Gefährliche Sportarten und Hobbys sind hingegen kein Problem.</strong></span></p> <h2>Neue Ergebnisse von Stiftung Warentest</h2> <p>Die Stiftung Warentest hat in der Zeitschrift „Finanztest“ die Beitragshöhen unterschiedlicher Risikolebensversicherung verglichen – für Raucher und Nichtraucher. Im Test waren 40 Versicherer. Im Durchschnitt müssen Raucher drei Mal so hohe Beiträge zahlen wie Nichtraucher.</p>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                         <h2>Rauchen ist Risikofaktor, gefährliches Hobby nicht</h2> <p>Damit betrachten die Versicherer Rauchen als Risikofaktor und dürfen dafür Aufschläge verlangen. Was jedoch kurios erscheint: Für gefährliche Hobbys und Freizeitaktivitäten wie etwa Fallschirmspringen erheben die Versicherungen keinen Aufschlag. Sie werden demnach nicht als Risikofaktor gewertet, obwohl sie ebenso lebensgefährlich sein können.</p> <p>Eine Erklärung könnte sein, dass Versicherungen anhand des Alters, des Gewichts und des Gesundheitszustands die Aufschläge berechnen. Und Rauchen wirkt sich wesentlich eher auf die Gesundheit aus als Fallschirmspringen.</p> <p>Lediglich vereinzelt kann es vorkommen, dass ein Versicherer nach dem Nikotinkonsum pro Tag fragt. Damit dürfte es für Gelegenheitsraucher günstiger werden.</p> <h2>Entwicklung gleich geblieben</h2> <p>Schon in 2000 hatte die Stiftung Warentest die Beitragshöhen von Rauchern bei Risikolebensversicherungen ermittelt und herausgefunden, das Nichtraucher deutlich günstiger weg kommen. Der Test kam zu dem Ergebnis, dass Raucher bei gleicher Versicherungssumme wie Nichtraucher und ähnlichen Voraussetzungen (z.B. Alter, Geschlecht) etwa das Doppelte der Beiträge zahlen müssen.</p> <h2>Was können Raucher tun?</h2> <p>Tatsächlich gibt es keine Möglichkeit, bei der Risikolebensversicherung zu <a href="http://www.heimarbeit.de/sparen-7-regeln-zum-geld-sparen-beim-waeschewaschen/">sparen</a>, wenn man raucht. Raucher haben lediglich die Option, das Laster aufzugeben, um so die Beiträge zu reduzieren. Zusätzlich spart man sich die Kosten für Zigaretten und Tabak – auch ein Vorteil!</p> <p>Neben Zigaretten und Tabak werden von den Versicherern auch Schnupf- und Kautabak sowie Zigarren und Pfeifen negativ bewertet.</p> <h2>Mitteilungspflicht gegenüber Versicherern</h2> <p>Falsche Angaben zum Tabakkonsum zu machen, ist keine Lösung. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags muss der Versicherungsnehmer eine Nichtrauchererklärung unterzeichnen und damit bestätigten, dass er nicht raucht.</p> <p>Versicherungsgesellschaften haben aber die Möglichkeit, dies gegebenenfalls zu kontrollieren – etwa durch eine Urinprobe. Nikotin ist im Urin durch den Cotininwert bestimmbar.</p> <p>Beginnt ein Versicherungsnehmer während der laufenden Versicherungszeit das Rauchen, muss er dies dem Versicherer mitteilen. Andernfalls droht die Kündigung der Risikolebensversicherung, und die ist meist mit Kosten verbunden.</p> <p>Gleiches gilt aber auch für Raucher, die das Qualmen aufgeben: Unbedingt dem Versicherer mitteilen, dann werden die Beiträge günstiger.</p> <h2>Teure Versicherungen sind nicht besser</h2> <p>Stiftung Warentest fand weiterhin heraus, dass es keinen Vorteil bringt, eine teure Risikolebensversicherung abzuschließen. Im Vergleich zu günstigen Versicherern macht dies kaum einen Unterschied. So kann man sich teure Beiträge sparen.</p> <p>Als Orientierung für die Beitragshöhe gilt die Faustregel: Die Versicherungssumme sollte das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens (brutto) ausmachen.</p> <p>Bildquelle: © BillionPhotos.com &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Krankenkassenzuschuss: Mehr staatliche Hilfe für Hartz-IV-Empfänger</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/krankenkassenzuschuss-mehr-staatliche-hilfe-fuer-hartz-iv-empfaenger/</link>
				<pubDate>Wed, 15 Mar 2017 19:23:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/krankenkassenzuschuss-mehr-staatliche-hilfe-fuer-hartz-iv-empfaenger/</guid>
				<description><![CDATA[Der Chef der Kaufmännischen Krankenkassen sieht Reformbedarf in Bezug auf die Beiträge der Langzeitarbeitslosen und fordert den Staat zu mehr Unterstützung auf. Möchten Sie von ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Der Chef der Kaufmännischen Krankenkassen sieht Reformbedarf in Bezug auf die Beiträge der Langzeitarbeitslosen und fordert den Staat zu mehr Unterstützung auf.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Höhere Zuschüsse für Hartz-IV-Bezieher gefordert</h2> <p>Laut Berliner „Tagesspiegel“ fordert der Vorstandschef der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, einen höheren Zuschuss für die Versicherung von Langzeitarbeitslosen.</p> <p>„Es ist nicht tragbar und auch nicht gerecht, dass für Hartz-IV-Empfänger nur 50 Prozent der Ausgaben erstattet werden – und der Rest von den anderen Versicherten aufzubringen ist“, so Kailuweit laut „Tagesspiegel“. Es sei erforderlich, dass der Staat endlich adäquate Beiträge für Langzeitarbeitslose zahle. Am besten „so schnell wie möglich.“</p> <h2>Reformbedarf auch bei Arbeitgeberbeteiligung</h2> <p>Hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitgeber an den Kassenbeiträgen müsse sich laut Kailuweit ebenfalls etwas ändern. „Alle Kostensteigerungen nur noch den Arbeitnehmern aufzubürden“, sei laut KKH-Chef unfair. Gleichzeitig verzichten die Arbeitgeber auf ein Mitwirken bei der Kostenentwicklung. „Wenn sie sich nicht ausgeklinkt hätten, hätte es der Gesundheitsminister mit manchen Zusatzausgaben deutlich schwerer gehabt“, sagte Ingo Kailuweit weiter.</p> <p>Momentan liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Einkommens eines Arbeitnehmers. Er wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer selber und vom Arbeitgeber gezahlt. Den restlichen Betrag finanziert jedes Kassenmitglied über den Zusatzbeitrag selber.</p> <h2>Krankenkassen droht hohes Defizit</h2> <p>Würden die Krankenkassen künftig nicht mehr Zuschüsse aus Steuergeldern erhalten, drohe ihnen ein hohes Defizit in den Kassen. Das geht aus einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ hervor, die sich auf eigene Recherchen beruft.</p> <p>Demnach sei von im vergangenen Jahr eine große Lücke entstanden, weil der Staat für Hartz-IV-Empfänger zu wenig Zuschuss überweise. Aber auch die hohe Zahl der Flüchtlinge spiele hier eine Rolle, da sie in der Regel auch auf Sozialleistungen angewiesen sind und die Krankenkassen für sie Zuschüsse vom Bund erhalten.</p> <p>Und auch in diesem Punkt könnte es vor allem die Arbeitnehmer treffen. Denn ändert der Bund – insbesondere Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble – seine Haltung nicht, keine weiteren Steuerzuschüsse zu zahlen, müssten am Ende die gesetzlich Versicherten die Lücke durch höhere Zusatzbeiträge ausgleichen.</p> <p>Wie die Zeitung berichtet überwies der Bund in 2016 rund 14 Milliarden Euro an die gesetzlichen Krankenkassen. Für 2017 seien 14,5 Milliarden Euro eingeplant. Jedoch sei auch mit dieser Summe der tatsächliche Kostenbedarf nicht gedeckt.</p> <h2>Steuerzuschuss vom Bund reicht nicht</h2> <p>Schon im vergangenen Jahr forderte unter anderem die AOK Rheinland/ Hamburg höhere Steuerzuschüsse vom Bund. Die Bundesagentur für Arbeit rechnete für 2016 mit 350.000 Flüchtlingen, die zusätzlich zu den übrigen Hartz-IV-Empfängern auf die staatliche Hilfe angewiesen sein würden.</p> <p>Tatsächlich hat sich die Zahl der Hartz-IV-Empfänger aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern im Vergleich zum Jahr 2015 jedoch verdoppelt. So haben im September 2016 rund 560.000 Flüchtlinge Hartz IV erhalten.</p> <p>Bildquelle: © Stockfotos-MG &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Steuern, Rente, Versicherung und Co.: Was 2017 mit Ihrem Geld macht!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/steuern-rente-versicherung-und-co-was-2017-mit-ihrem-geld-macht/</link>
				<pubDate>Mon, 16 Jan 2017 02:34:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/steuern-rente-versicherung-und-co-was-2017-mit-ihrem-geld-macht/</guid>
				<description><![CDATA[Geringfügige Entlastungen für Berufstätige und Familien bei der Steuer, Grantiezinssenkung für neue Lebensversicherungen und mehr Zuverdienst für Rentner: Was das Jahr 2017 für Ihr Geld ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Geringfügige Entlastungen für Berufstätige und Familien bei der Steuer, Grantiezinssenkung für neue Lebensversicherungen und mehr Zuverdienst für Rentner: Was das Jahr 2017 für Ihr Geld bringt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Steuern: Nur wenig Verbesserung für Steuerzahler</h2> <p>Damit Lohnerhöhungen nicht durch steigende Steuern aufgefressen werden, wird der Einkommensteuertarif um 0,73 % angehoben. Allerdings lag die Inflation im Jahr 2016 ungefähr bei diesem Wert, sodass die Veränderung nicht sonderlich ins Gewicht fallen wird. Ähnliches dürfte für den Kinderfreibetrag gelten, der um 108 Euro angehoben wurde und nun bei 4.716 Euro liegt. Im kommenden Jahr wird er dann auf 4.788 Euro erhöht.</p> <p>Das <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> wurde gleichzeitig um zwei Euro für das erste und zweite Kind erhöht (192 Euro). Für das dritte Kind bekommt man nun 198 Euro und für jedes weitere 223 Euro.</p> <p>Sofern keine abweichenden Regelungen zur Doppelbesteuerung vorliegen, muss eine Abfindungszahlung in 2017 im früheren Tätigkeitsland versteuert werden. Für die meisten Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis verlassen und auswandern, ist dies Deutschland.</p> <h2>Grundstück &#038; Immobilien</h2> <p>Wer nicht auswandert, sondern ein Grundstück erwirbt und bauen möchte, zahlt in Thüringen mehr Grunderwerbssteuer – seit 2017 6,5 %. Damit gleicht Thüringen den Satz den meisten anderen Bundesländern an. Ausnahmen sind lediglich Bayern und Sachsen mit 3,5 %. Gleichzeitig wird der Steuervorteil „besondere Abschreibung“ für Bauherren gestrichen.</p> <h2>Nachweise bei Behinderten-Pauschbetrag</h2> <p>Wird der Behinderten-Pauschbetrag beansprucht, müssen ab 2017 nur noch dann entsprechende Nachweise geliefert werden, wenn der Betrag erstmals genutzt wird, sich der Behinderungsgrad verändert oder das Finanzamt Belege anfordert.</p> <h2>Steuerbescheide, Steuererklärung, Spendenbelege</h2> <p>Elster-Nutzer können ab 2017 die Steuerbescheide auf elektronischem Weg übermittelt bekommen. Für Widerspruchsfristen gilt die Benachrichtigung durch die E-Mail, nicht wie üblich der Zustellungstermin auf postalischem Weg. Sind dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung der <a href="http://www.heimarbeit.de/steuererklaerung-wie-kann-ich-im-studium-steuern-sparen/">Steuererklärung</a> z.B. Rechen- oder Schreibfehler unterlaufen, muss das Finanzamt nun Steuerbescheide auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist aufheben bzw. ändern.</p> <p>Spendenbelege sind nur noch nach ausdrücklicher Anforderungen durch das Finanzamt vorzulegen. Das ist bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides möglich. Wer die Papiere nicht etxra aufbewahren möchte, kann künftig (vermutlich ab 2018) auf dem Spendenempfänger erlauben, die Belege direkt an den Fiskus zu übermitteln.</p> <h2>Umzugskosten und Umzugskostenpauschale</h2> <p>Erfolgt aus beruflichen Gründen ein Umzug, kann der Betroffene nicht nur ab Februar eine erhöhte Umzugskostenpauschale in Höhe von 1.528 Euro erhalten, sondern auch die Umzugskosten pauschal oder einzeln aufgelistet als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt muss die Kosten anerkennen, wenn sich die Fahrtzeit von und zur Arbeitsstelle durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt hat (Gesamtfahrtzeit).</p> <h2>Außergewöhnliche Belastung bei Unterhaltszahlungen</h2> <p>Werden Eltern oder Kinder ohne <a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldanspruch-pruefen-so-geht-es-richtig/">Kindergeldanspruch</a> finanziell unterstützt, können ab 2017 8.820 Euro als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung angegeben werden. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden nicht auf den Höchstbetrag angerechnet, dafür aber eigene Einkünfte des Unterstützen, die 624 Euro übersteigen.</p> <h2>Verbindliche Auskunft nach sechs Monaten</h2> <p>Das Finanzamt muss nach mindestens sechs Monaten eine Auskunft in Steuerfragen erteilen, wenn eine „verbindliche Auskunft“ beantragt wurde. So sieht es die neue Regelung vor. Gleichzeitig darf das Finanzamt für diesen Antrag nur einmalig Gebühren erheben.</p> <h2>Versicherungsbeiträge &#038; Zinsen</h2> <p>Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung soll in 2017 stabil bleiben – also wie im Vorjahr bei 1,1 % liegen. Allerdings gehen Experten davon aus, dass es sich hierbei nur um ein Wählergeschenk von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe handelt, da im September die Bundestageswahl ansteht. Aktuell schwankt er zwischen 0 und 1,9 % des Bruttoeinkommens. Aber schon im nächsten Jahr könnte der Zusatzbeitrag erhöht werden.</p> <p>Schlechte Zeiten für das Geld zeichnet sich auch bei Lebensversicherungen ab. Zwar müssen Versicherte hier nicht mehr zahlen, sie erhalten aber auch nicht mehr. Die Rendite wurde für 2017 höchstwahrscheinlich auf ein Rekordtief festgelegt. Durchschnittlich liegt er bei 2,5 %. Hinzukommt, dass ab Januar 2017 der Garantiezins für Neuverträge sinkt – von 1,25 auf 0,9 %. Unter Umständen – ohne Überschussbeteiligung – ist auch bei langer Laufzeit nur der Kapitalerhalt gesichert. In sehr schlechten Fällen wird das Vorhaben zum Minusgeschäft.</p> <h2>Immobilien in 2017 nur für Verkäufer ein lukratives Geschäft</h2> <p>Wer in diesem Jahr eine Immobilie erwerben will, muss erneut mit gestiegenen Preisen rechnen. Insbesondere in den beliebten Zuzugsregionen wie Berlin, München oder Stuttgart sind die Immobilienpreise um 12 bis 13 % gestiegen.</p> <p>Zwar sind die zweistelligen Preissteigerungen eine Ausnahme, das macht die Preise in Düsseldorf, Hamburg und Co. aber auch nicht günstiger. Wer hier verkaufen will, kann sich freuen. Käufer allerdings weniger, Mieter leider auch nicht. Zwar steigen die Mieten nicht so rasant, aber dennoch weiter an.</p> <h2>Mehr Zuverdienst für Rentner</h2> <p>Mit dem Jahr 2017 ist die Flexi-Rente gekommen, die Rentnern künftig einen höheren Zuverdienst erlaubt. So können sich alle Arbeitnehmer zwischen 63 und 67 Jahren ab dem 1. Juli für einen fließenden Übergang in die Rente entscheiden. Bis zu 6.300 Euro soll man jährlich ohne Rentenabzug hinzu verdienen können. Wer vollständig in Rente geht und nur geringfügig nebenher <br />weiterarbeitet, kann seine Renten sogar aufstocken.</p> <p>Vermutlich könnten arbeitende Rentner künftig auch attraktiver für Arbeitgeber werden, denn sie zahlen ab 2017 keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung des beschäftigten Rentners. </p> <p>Bildquelle: © stockpics &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>So teuer wird Ihre Krankenkasse 2017</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/so-teuer-wird-ihre-krankenkasse-2017/</link>
				<pubDate>Fri, 30 Dec 2016 22:46:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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				<description><![CDATA[Trotz einiger Erhöhungen gibt es für das kommende Jahr auch gute Nachrichten: Insgesamt ist die Zahl der Krankenkassen, die ihre Beiträge erneut erhöhen wollen, nämlich ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Trotz einiger Erhöhungen gibt es für das kommende Jahr auch gute Nachrichten: Insgesamt ist die Zahl der Krankenkassen, die ihre Beiträge erneut erhöhen wollen, nämlich gesunken. Die Zusatzbeiträge bleiben also überwiegend stabil. Dennoch gibt es einige Krankenkassen, die ihre Mitglieder noch weiter zur Kasse bitten wollen…</strong></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Wechselzeit ist angesagt</h2> <p>Am Jahresende ist immer Wechselzeit: In in den letzten Tagen des Jahres müssen die Krankenkassen ihren Mitgliedern die geplanten Veränderungen bei den Zusatzbeiträgen mitteilen. Eine glückliche Botschaft ist zumindest, dass die Zahl der Kassenmitglieder, die sich auf eine weitere Erhöhung des Zusatzbeitrags einstellen müssen, im Vergleich zum Vorjahr geringer geworden ist. Darauf deuten die Entscheidungen der ersten Verwaltungsräte der Krankenkassen hin.</p> <p>Der durchschnittliche Beitragssatz vieler Kassen soll weiterhin bei rund 15,7 Prozent liegen. Dies entspricht etwa einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent.</p> <p>Zudem hat auch das Bundesgesundheitsministerium gegen Ende Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf diesen Stand fixiert: Etwa 15,7 Prozent bilden den Durchschnitt der Gesetzlichen Krankenversicherungen &#8211; also so, wie schon im laufenden Jahr.</p> <p>Dabei hat der Bundesgesundheitsminister Hermann Größe (CDU) mit Sicherheit an der frohen Botschaft für viele Kassenpatienten fleißig mitgewirkt. Die Koalition verschiebt nämlich in einer umstrittenen Aktion im kommenden Jahr unglaubliche 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an die Gesetze Krankenversicherung.</p> <p>Trotz der vielen Kritik fiel die Begründung für die Aktion relativ mau aus: Zusätzliche Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen sowie Ausgaben für den Aufbau der Telematikinfrastruktur.</p> <h2>Krankenkassen profitieren durch Mehreinnahmen</h2> <p>Nicht nur der Zuschuss aus dem Gesundheitsfonds dürfte die Krankenkassen erfreuen. Auch der Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Jobs beschert den Krankenkassen nämlich gewaltige Mehreinnahmen.</p> <p>So hatten sie schon nach neun Monaten einen Überschuss von 1,55 Milliarden Euro verbucht. Im selben Vorjahreszeitraum war zum Vergleich ein Defizit von 359 Millionen gemessen worden. Hier geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass der Überschuss im vierten Quartal 2016 noch weiter ansteigen könnte.</p> <p>Zu dieser recht positiven Entwicklung hatte außerdem beitragen, dass die Ausgaben der Krankenkassen recht moderat wachsen. Im ersten Halbjahr legten sie um 3,2 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2015 zu. Allerdings fallen die Ausgabenzuwächse je nach Kassenart unterschiedlich aus. In der Familie der AOK-Kassen sind sie beispielsweise mit 2,1 Prozent recht unterschiedlich. Bei den Innungskrankenkassen fallen sie dagegen mit 4,8 Prozent mehr als doppelt so hoch aus.</p> <p>Auch in den Finanzergebnissen der Kassenarten spiegelte sich dies nach drei Quartalen wieder. Die Ortskrankenkassen (559 Millionen Euro) und Ersatzkassen (757 Millionen Euro) verweisen auf schwarze Zahlen. Anders sah es bei den Innungskassen aus &#8211; diese weisen ein geringfügiges Minus von sieben Millionen Euro vor.</p> <h2>Weitere Erhöhung des Zusatzbeitrages für die nächsten Jahre wahrscheinlich</h2> <p>Auch wenn die Finanzreserven der Gesetzlichen Krankenkassen auf mehr als 16 Milliarden Euro gestiegen sind, so wird der Druck auf einzelne Krankenkassen immer weiter zunehmen. Hierfür sorgen beispielsweise die Reformgesetze, die von der Koalition beschlossen wurden. Das könnte im Jahr 2017 für Mehrausgaben sorgen.</p> <p>Noch im Sommer hatte hier die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, ihre langfristige Prognose bekräftigt: Der Zusatzbeitrag könnte im Jahr 2019 schon bei bis zu 1,8 Prozent liegen.</p> <h2>Folgende Krankenkassen werden 2017 teurer</h2> <p>Die BKK Melitta Plus möchte die Zusatzbeiträge um lediglich 0,1 Prozent anheben. Ebenfalls minimal teurer werden die BKK Faber-Castell &#038; Partner (0,15 Prozent), die BKK Freudenberg (0,2 Prozent) sowie die <a href="http://www.heimarbeit.de/bertelsmann-gehalt-nebenjob-karriere-ausbildung/">Bertelsmann</a> BKK (0,23 Prozent). Schon etwas deutlicher heben die IKK Brandenburg und Berlin (0,29 Prozent), die Metzger BKK und die AOK PLUS (jeweils 0,3 Prozent) ihre Zusatzbeiträge an. Die größte Erhöhung steht den Krankenversicherten der BKK ProVita bevor. Hier wird der Zusatzbeitrag um weitere 0,4 Prozent steigen.</p> <p>Bildquelle: © Markus Mainka &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Kein Hartz-IV-Segen mit Ein-Euro-Schülerzusatzversicherung</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/kein-hartz-iv-segen-mit-ein-euro-schuelerzusatzversicherung/</link>
				<pubDate>Sun, 25 Dec 2016 18:46:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitslos]]></category>
		<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz 4]]></category>

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				<description><![CDATA[Höhere Hartz-IV-Leistungen im Monat und dafür nur einen Euro pro Jahr ausgeben? Der Spartrick, der Leistungsempfängern rund 30 Euro mehr im Monat einbrachte, ist nun ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Höhere Hartz-IV-Leistungen im Monat und dafür nur einen Euro pro Jahr ausgeben? Der Spartrick, der Leistungsempfängern rund 30 Euro mehr im Monat einbrachte, ist nun vom Bundessozialgericht gekippt worden.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                         <h2>1 Euro Versicherung, 30 Euro Versicherungspauschale</h2> <p>Wer nach § 6 der ALG II-Verordnung eine private Versicherung nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) abschließt, kann einen Beitrag in Höhe von 30 Euro pauschal monatlich vom Einkommen absetzen. Es werden Beiträge zur Versicherung von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Altersvorsorge berücksichtigt, wenn die Personen nicht in den gesetzlichen Versicherungen berücksichtigt werden.</p> <p>In Baden-Württemberg haben sich viele Hartz-IV-Bezieher diesen „Trick“ zunutze gemacht, um monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben. Denn in dem Bundesland gibt es eine Schülerversicherung, die für 1 Euro pro Jahr abgeschlossen werden kann.</p> <p>Während Leistungsempfänger also pro Monat etwa 8 Cent für die Versicherung ihres schulpflichtigen Kindes ausgeben, erhalten 30 Euro mehr vom <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a>. Die insgesamt 359 Euro mehr im Jahr dürften vielen Hartz-IV-Familien sicherlich sehr zugute kommen.</p> <p>Die Schülerversicherung bietet eine Haftpflichtversicherung und einen Unfallschutz, der über die gesetzliche <a href="http://www.heimarbeit.de/unfallversicherung-sinnvoll-das-sollten-sie-wissen/">Unfallversicherung</a> hinaus geht – also etwa auch für die Mittagspause in der Schule gilt. Die Schulen in Baden-Württemberg schließen die Versicherung als Gruppenversicherung mit dem Land, welches einen Zuschuss leistet. So reduziert sich der Betrag pro Schüler auf 1 Euro pro Schuljahr.</p> <h2>LSG bestätigt „Spartrick“, BSG nicht</h2> <p>Im November 2015 veröffentlichte das Landessozialgericht Baden-Württemberg ein Urteil zur Versicherungspauschale, die es Hartz-IV-Empfängern ermöglicht, das anrechenbare Einkommen um 30 Euro monatlich zu kürzen, wenn sie eine Versicherung abschließen, die nach „Grund und Höhe“ angemessen ist.</p> <p>Nach dem Urteil des LSG Baden-Württemberg war die Schülerversicherung und der damit verbundene Pauschalabzug zunächst rechtens und müsste vom Jobcenter gewährt werden.</p> <p>Die „Unangemessenheit“, die das Jobcenter in der Versicherung sah, konnte das Gericht nicht bestätigen. Im vorliegenden Fall klagte eine 16-jährige Schülerin aus einer Hartz-IV-Familie, die über die Schülerversicherung versichert war.</p> <p>Das Jobcenter gewährt den Abzug der Versicherungspauschale jedoch nicht, obwohl in der <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> II Verordnung kein Mindestbeitrag angegeben ist, der den Abzug der Versicherungspauschale bei privater Versicherung ermöglicht.</p> <p>Nun urteilte das Bundessozialgericht, dass die Versicherungspauschale nicht abzusetzen sei. Die Richter begründeten ihre Entscheidung so, dass der Jahresbeitrag von einem Euro einen symbolischen Charakter habe und keinesfalls im angemessenen Verhältnis zu den versicherten Risiken stehe. Betroffene Hartz-IV-Empfänger könnten die Pauschale daher nicht absetzen, da es sich nicht um eine Versicherung im Sinne der ALG II-Verordnung bzw. des SGB II handele.</p> <h2>Schülerversicherung dennoch sinnvoll</h2> <p>Hartz-IV-Familien müssen nach dem Urteil des Bundessozialgerichts auf 359 Euro im Jahr verzichten, da sie die Versicherungspauschale nicht angeben können. Allerdings verliert die Schülerversicherung dadurch nicht an Sinn und Wert, zumal der sehr geringe Beitrag von einem Euro für jeden Hartz-IV-Empfänger zu leisten ist. </p> <p>Bildquelle: © Stepan Popov &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Pflegebetrug kann Leistungskürzungen nach sich ziehen</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/pflegebetrug-kann-leistungskuerzungen-nach-sich-ziehen/</link>
				<pubDate>Sun, 18 Dec 2016 20:55:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/pflegebetrug-kann-leistungskuerzungen-nach-sich-ziehen/</guid>
				<description><![CDATA[Nicht nur Lügen haben kurze Beine auch Pflegebetrug rechnet sich nicht, weil die Folgen verheerend sein können. Wer sich im Leistungsbezug befindet und Pflegebetrug begeht, ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Nicht nur Lügen haben kurze Beine auch Pflegebetrug rechnet sich nicht, weil die Folgen verheerend sein können. Wer sich im Leistungsbezug befindet und Pflegebetrug begeht, muss damit rechnen, dass dieses Vorgehen allemal mit der Kürzung der Leistung geahndet wird.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Die Sachlage</li> <li>Der Fall vor Gericht</li> <li>Die Ermittlungen in dem Fall</li> <li>Das Urteil des Gerichts</li> <li>Sanktionen im Leistungsbezug</li> <li>Ein wichtiger Grund</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
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                         <h2>Die Sachlage</h2> <p>Eine Frau, die vom Sozialamt seit Jahren die Grundsicherung im Alter bezog, war Patientin eines Pflegedienstes. Für den gesamten Zeitraum von November 2014 bis zum Februar 2015 hat sie sich an einem Pflegebetrug beteiligt.</p> <p>Durch Ihr Mitwirken hat der Pflegdienst für den genannten Abrechnungszeitraum nicht gerechtfertigte Gelder bezogen und die Frau an dem Pflegebetrug finanziell teilhaben lassen. Aus sogenannten Kick-Back-Zahlungen erhielt die Betroffene ein zusätzliches Einkommen von etwa 245 Euro bis 336 Euro monatlich.</p> <p>Ein Fall der letztlich vor Gericht landetet und deutlich werden lässt, das Leistungskürzungen bei Pflegebetrug gerechtfertigt sind.</p> <h2>Der Fall vor Gericht</h2> <p>Das Amt forderte die Betroffene auf, die etwa 1.125 Euro von der <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-leistungen-fuer-alleinerziehende/">Sozialhilfe</a> zurück zu zahlen. Der Pflegebetrug zog die sofortige Kürzung ihrer laufenden Grundsicherung in Höhe von 73 Euro im Monat mit sich, um den entstandenen Geldschaden auszugleichen.</p> <p>Die Frau allerdings bestritt, jemals Zahlungen vom Pflegedienst erhalten zu haben.</p> <h2>Die Ermittlungen in dem Fall</h2> <p>Nach eingehender Klärung der Sachlage brachte das Gericht das Ausmaß und die Vorgehensweise in dem Pflegebetrug ans Licht.</p> <p>Die Betroffene habe laut der beschlagnahmten Kassenbücher über Jahre hinweg von dem Pflegedienst Geld erhalten. Insgesamt belaufe sich die Recherche auf rund 12.000 Euro, die sie erhalten haben.</p> <p>Dem Abschlussberichtes des Landeskriminalamtes zur Folge war die Frau gar nicht pflegebedürftig Sie habe aber Nachweise über die tägliche Pflege unterschrieben und bestätigt.</p> <h2>Das Urteil des Gerichts</h2> <p>Abgesehen davon, dass der Pflegedienst aufgrund einer Vielzahl weiterer Verfahren dem Gericht bereist bekannt war, wurden die Anrechnung der Beträge für rechtmäßig erachtet.</p> <p>Das Amt darf die überzahlte Grundsicherung, die durch den finanziellen Vorteil des Pflegebetruges für die Betroffenen entstanden ist, monatlich von der Grundsicherung abziehen.</p> <p>Die Leistungskürzungen wegen des Pflegebetruges wurden seitens des Gerichts anerkannt.</p> <h2>Sanktionen im Leistungsbezug</h2> <p>Es gibt eine Reihe von ausschlaggebenden Gründen warum Kürzungen oder sogar der Wegfall der Leistungen angewendet werden können.</p> <p>Doch wenn Verstöße sanktioniert werden, muss das Amt oder das <a href="http://www.heimarbeit.de/falsche-hartz-iv-aufstocker-richten-millionenschaden-an-wie-werden-sie-bestraft/">Jobcenter</a> sich an feste Vorgaben halten. Die Verstöße belaufen sich meistens auf die Melde- und Mitwirkungspflichten.</p> <p>Die Leistungskürzung im Falle eines Pflegebetruges ist da wohl eher eine Seltenheit. Nicht, dass der Pflegebetrug nicht stattfindet, ihn aufzudecken ist wohl eher die Königsklasse.</p> <h2>Ein wichtiger Grund</h2> <p>Lediglich ein wichtiger Grund, der ein pflichtwidriges Verhalten entschuldigt, kann vor Leistungskürzungen schützen. In dem Fall der Betroffenen allerdings, war wohl eher die Berechnung der Grund, ihr nichts nachweisen zu können.</p> <p>Bildquelle: © oneinchpunch &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Lohnt sich eine Garantieverlängerung für Handys, Waschmaschine &#038; Co.?</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/lohnt-sich-eine-garantieverlaengerung-fuer-handys-waschmaschine-co/</link>
				<pubDate>Tue, 29 Nov 2016 09:56:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/lohnt-sich-eine-garantieverlaengerung-fuer-handys-waschmaschine-co/</guid>
				<description><![CDATA[Es klingt doch verlockend und einleuchtend: Der hoch auflösende Fernseher oder das brandneue Smartphone erhalten ihre Gewährleistung auch ab dem dritten Jahr nach Kauf. Elektromärkte ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Es klingt doch verlockend und einleuchtend: Der hoch auflösende Fernseher oder das brandneue Smartphone erhalten ihre Gewährleistung auch ab dem dritten Jahr nach Kauf. Elektromärkte und Onlineshops versprechen mit einer Garantieverlängerung längeren Schutz im Falle eines Schadens oder Diebstahls. Doch halten die Händler, was sie versprechen? Und wann macht eine Zusatzversicherung Sinn? Das Redaktionsteam von Heimarbeit.de hat es für Sie herausgefunden.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Welche Garantien gelten ohne eine abgeschlossene Verlängerung?</h2> <p>Weist ein Produkt einen Mangel auf oder ist gar defekt, so ist der Händler oder der Hersteller verpflichtet, das defekte Gerät &#8211; ohne Zusatzkosten &#8211; auszutauschen oder es auf seine Kosten reparieren zu lassen. Diese gesetzliche Gewährleistung gilt für Neuware in den ersten 24 Monaten ab Kauf.</p> <p>Spätestens eine Sekunde nach Ablauf der 24 Monate nach Kauf haben Kunden keinen Schutz mehr. Das ist bei teuren Smartphones und Notebooks, die unmittelbar nach dieser Zeit kaputt gehen, besonders ärgerlich und kann ordentlich ins Geld gehen. Wer jetzt keine Garantieverlängerung hat, muss selber ins Portmonee greifen. Aber lohnt sich das?</p> <h2>Welche Arten der Garantieverlängerung gibt es?</h2> <p>Viele Händler bieten ihren Kunden diesen Extraschutz gegen eine Aufpreis an. Garantieverlängerungen sind nichts anderes als Versicherungen. Man unterscheidet sich einer einfachen und der erweiterten Garantieverlängerung.</p> <p>Bei ersteren wird die Elektronik nach Ablauf der Herstellergarantie vor hohen Reparaturkosten geschützt. Wobei die Versicherung nur bei Produktmängeln, also Defekten greift. Beschädigungen wie ein gerissenes Display zählen beispielsweise nicht dazu. Mit der erweiterten Garantieverlängerung schützen Sie Ihre Elektronik auch gegen Sturz- oder Feuchtigkeitsschäden. Viele Anbieter sichern zudem gegen Diebstahl ab.</p> <h2>Achtung, Kleingedrucktes!</h2> <p>Gerade bei teuren Geräten wäre eine zusätzliche Sicherheit sicherlich ganz gut, oder? Zusatzgarantien versprechen, neben der Übernahme von Reparaturen nach zwei Jahren Reparaturen, Zeitwerte auszuzahlen oder Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen. Doch Garantie ist nicht gleich Garantie.</p> <p>Wenn Sie den Abschluss einer Garantieverlängerung erwägen, lassen Sie sich nicht nur ausführlich beraten, sondern lesen Sie sich auch das Kleingedruckte der Garantievereinbarungen ganz genau durch. Hier finden sich wichtige Informationen, zum Beispiel in welchen Fällen die Garantie nicht greift.</p> <h2>Garantieleistungen</h2> <p>Oft wird bei den Verbrauchern falsche Erwartungen an eine Garantieverlängerung geweckt. Die Zusatzgarantie ist nicht dafür da, sich ein neues Gerät der Wahl auszusuchen, sobald das alte defekt ist. Der Garantiegeber übernimmt in erster Linie bei Mängeln die Reparatur. <br />Oft erfolgt auch nur der Ersatz des Zeitwerts, etwa, wenn die Reparatur teurer ist als der Zeitwert des Geräts bei Eintritt des Schadens.</p> <h2>Wann lohnt sich der Abschluss einer Garantieverlängerung?</h2> <p>Wann sich eine Garantieverlängerung rentiert, ist abhängig vom Einzelfall. Generell lohnt sich eine Zusatz-Schutz eher bei teuren Geräten. Hier kommt es auf Ihren Anspruch und den Leistungen an.<br />Da Handys heute in der Regel nach 24 Monaten ausgetauscht werden, wäre eine Versicherung an dieser Stelle zu teuer.</p> <p>Sollten Zweifel am Ende bestehen bleiben, lohnt sich ein Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale.</p> <p>Bildquelle: © 5second &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Autobesitzer aufgepasst: Wechsel der Kfz-Versicherung noch möglich bis 30. November</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/autobesitzer-aufgepasst-wechsel-der-kfz-versicherung-noch-moeglich-bis-30-november/</link>
				<pubDate>Sat, 19 Nov 2016 13:45:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/autobesitzer-aufgepasst-wechsel-der-kfz-versicherung-noch-moeglich-bis-30-november/</guid>
				<description><![CDATA[Alle Jahre wieder – nämlich jeden Herbst – können Autobesitzer kräftig Geld sparen: mit dem Wechseln ihrer Kfz-Versicherung. Doch Vorsicht und Augen auf: Nicht immer ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Alle Jahre wieder – nämlich jeden Herbst – können Autobesitzer kräftig Geld <a href="http://www.heimarbeit.de/sparen-7-regeln-zum-geld-sparen-beim-waeschewaschen/">sparen</a>: mit dem Wechseln ihrer Kfz-Versicherung. Doch Vorsicht und Augen auf: Nicht immer hält ein günstiger Tarif, was er verspricht!</strong></span></p> <h2> </h2> <h2>Wichtiger Stichtag in der Kfz-Versicherung: der 30. November</h2> <p>Kfz-Versicherungsverträge, die nicht spätestens bis zum 30. November gekündigt werden, verlängern sich fast immer automatisch um ein Jahr. Das Sonderkündigungsrecht greift nur, wenn das Versicherungsunternehmen den Beitrag erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert, der Fahrzeugbesitzer sein Auto wechselt oder sich die Typ- oder Regionalklasse ändert.</p> <h2>Warum sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung oft lohnt</h2> <p>Neukunden erhalten bei Versicherungsunternehmen meistens bessere Bedingungen in den Verträgen als Bestandskunden. Allein dadurch kann sich schon ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnen.</p> <p>Für Wechselwillige heißt es jetzt, verschiedene Kfz-Versicherungsangebote einzuholen und genau zu vergleichen. Die Frist „Ende November“ im Blick, besteht dennoch kein Grund zur übereilten Hektik. Oft werden nämlich erst um Mitte November herum die niedrigsten Prämien angeboten, wie vor 2 Jahren das Vergleichsportal Check24 in einer Stichprobe herausfand. Es ist zu erwarten, dass es 2016 wieder so sein wird.</p> <h2>Darauf sollten Wechselwillige unbedingt achten</h2> <p>Besonders günstige Prämien allein sollten noch kein Kriterium zum Wechseln der Kfz-Versicherung sein. Genauso wichtig ist auch hier das Kleingedruckte.</p> <p>Auf dem Versicherungssektor herrscht ein knallharter Wettbewerb um Neukunden. Entsprechend richten viele Versicherungsgesellschaften ihre Angebote aus. Außer den bekannten Standard- und Premiumtarifen werfen sie nun auch auf den ersten Blick besonders preisattraktive Einsteigertarife auf den Markt. Letztere enthalten jedoch oft stark abgespeckte Leistungen.</p> <p>Es fehlt zum Beispiel eine Entschädigung zum Neupreis eines Wagens oder der Schutz gegen Wildschaden. Mag sein, dass ein solcher Basistarif reicht, wenn jemand ein altes Auto fährt und dieses ohnehin nur für Stadtfahrten nutzt. Neuwagenbesitzer, die dazu oft weite Strecken über Land fahren, sind damit allerdings unterversichert.</p> <h2>Auf der Suche nach dem günstigsten und passendsten Tarif</h2> <p>Für Neuwagen sowie Gebrauchtwagen jüngeren Baujahrs empfiehlt sich eine Kfz-Versicherung mit Vollkaskoschutz. Für Leasingfahrzeuge wiederum kann der Abschluss einer GAP-Deckung sinnvoll sein. Bei einem Totalschaden schließt sie die Lücke zwischen der Leasingablöse und dem Wiederbeschaffungswert des Autos.</p> <p>Wer viel im Ausland mit einem Kfz unterwegs ist, ist mit einer Mallorca-Police gut beraten. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Deckungssumme für einen Leihwagen im Ausland auf die gesetzlich in Deutschland geforderte Höhe von mindestens 2,5 Millionen Euro Versicherungssumme pro Person und Unfall beziehungsweise 500.000 Euro bei Sachschaden pro Unfall erweitert. Ohne zusätzliche Mallorca-Police haben schon zahlreiche Autofahrer eine böse Überraschung erlebt.</p> <h2>Worauf Autobesitzer bei ihrer Kfz-Versicherung außerdem achten sollen</h2> <p>Auch wer nicht zwingend nach dem günstigsten Versicherungsangebot Ausschau hält, sondern leistungsstarken Tarifen den Vorzug gibt, kann durchaus sparen. Gerade bei den Angeboten mit umfassendem Leistungsgehalt gibt es nämlich bemerkenswerte Preisspannen unter den Angeboten der Versicherungen. Somit sind auch in diesem Versicherungssegment attraktive Schnäppchen drin.</p> <p>Bildquelle: © Jakub Jirsák &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Minijob? Rentenversicherung zahlt sich aus</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/minijob-rentenversicherung-zahlt-sich-aus/</link>
				<pubDate>Wed, 19 Oct 2016 13:39:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/minijob-rentenversicherung-zahlt-sich-aus/</guid>
				<description><![CDATA[Von mageren 450 Euro noch in die Rentenkasse einzahlen, wer sollte sich denn davon überzeugen lassen?Das sind vielleicht Sie! Denn es ist gar nicht so ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Von mageren 450 Euro noch in die Rentenkasse einzahlen, wer sollte sich denn davon überzeugen lassen?</strong></span><br /><span style="color: #000000;"><strong>Das sind vielleicht Sie! Denn es ist gar nicht so verkehrt die Vorteile der Rentenbeitragszahlung bei einem <a href="http://www.heimarbeit.de/minijob-rechner-rechner-alle-infos/">Minijob</a> zu hinterfragen und abzuwägen. Lesen Sie selbst.</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Der Minijob, überall vertreten</li> <li>Was heißt jetzt Minijob genau?</li> <li>Der Minijob und die Rentenversicherung</li> <li>Die Ausgangslage</li> <li>Der Vorteil für Studenten</li> <li>Der Vorteil für Alleinerziehende</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Der Minijob, überall vertreten</h2> <p>Minijobber sind Bestandteil der heutigen Arbeitswelt. Ob als Kellner, in den Fabriken oder auch in den Regalen im Supermarkt, der Minijob wird überall genutzt.</p> <p>Wo sich Studenten das Studium ermöglicht, versuchen Arbeitslose den Geldbeutel aufzubessern und nutzen Alleinerziehende die meist einzige Möglichkeit das Budget aufzubessern.</p> <p>Sie alle sind als Minijobber unterwegs und müssen nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Doch ist es als Minijobber vielleicht auch von Vorteil, seinen Rentenbeitrag zu leisten? Zahlt sich für manche vielleicht die Rentenversicherung sogar aus?</p> <h2>Was heißt jetzt Minijob genau?</h2> <p>Ein Minijob wird auch geringfügige Beschäftigung genannt. Bezeichnend für den Minijob ist, dass das regelmäßige Arbeitsentgelt einen Höchstbetrag, der gesetzlich definiert ist, nicht übersteigen darf. Das sind derzeit 450 Euro.</p> <p>Weiterhin sind die Minijobber in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.</p> <p>Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen.</p> <h2>Der Minijob und die Rentenversicherung</h2> <p>Wer in einem Minijob arbeitet, benötigt erfahrungsgemäß jeden Cent. Da lockt das Angebot, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen viele. Immerhin 80 Prozent der Befragten lehnen die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge ab. Eine Entscheidung, die überlegt und hinterfragt werden sollte.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Was viele nicht wissen:</strong></span> Wer sich von der Rentenversicherung befreien lässt, geht eine bindenden Entscheidung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses ein.</p> <p>Doch für manche unter Ihnen zahlt sich die Rentenversicherung im Minijob aus.</p> <h2>Die Ausgangslage</h2> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Zunächst gibt es folgende Ausgangslage:</strong> </span></p> <p>Sie müssen von 450 Euro 16,55 Euro aufbringen, um in die Rentenkasse einzuzahlen. Davon erhöht sich nach einem Jahr Minijob Ihre Rente um ganze 4,50 Euro monatlich.</p> <p>Das ist nicht grade ein überzeugendes Argumente und wahrscheinlich die Grundlage auf der die meisten Menschen, die Zahlung der Rentenversicherung ablehnen.</p> <p>Doch neben der Rentenauszahlung sind die Pflichtbeitragszeiten ein wichtiges Kriterium, das oft übersehen wird.</p> <h2>Der Vorteil für Studenten</h2> <p>Sie müssen Pflichtbeitragszeiten sammeln, um ohne Kürzung die Rente anzutreten. Wer jetzt in jungen Jahren studiert, kann die Zeit des Studiums aber nicht als Beitragsjahre geltend machen. Die Zeit, in der die Studenten als Minijobber arbeiten hingegen schon.</p> <p>Hier zahlt sich der Minijob für die Rentenversicherung aus. Die Pflichtbeitragszeiten werden damit erfüllt.</p> <h2>Der Vorteile für Erziehende oder Arbeitslose</h2> <p>Genau wie Studenten können auch Erziehende und Arbeitslose die Beitragsjahre mittels eines Minijobs aufstocken. Bei Erziehenden können so die fehlenden zwei Jahre bei einem Minijob wettgemacht werden.</p> <p>So macht eine Entscheidung Sinn, die mit Bedacht und informiert getroffen wird.</p> <p>Bildquelle: © marcus_hofmann &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Ab 2017: Autoversicherung wird teurer!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/ab-2017-autoversicherung-wird-teurer/</link>
				<pubDate>Fri, 16 Sep 2016 13:47:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenswertes]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/ab-2017-autoversicherung-wird-teurer/</guid>
				<description><![CDATA[2017 ist es so weit: In der Autoversicherung gelten ab dann neue Regionalklassen. Für einige Autofahrer wird dies Veränderungen mit sich bringen – positive wie ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>2017 ist es so weit: In der Autoversicherung gelten ab dann neue Regionalklassen. Für einige Autofahrer wird dies Veränderungen mit sich bringen – positive wie negative.</strong></span></p> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Wonach die Einstufung in Regionalklassen erfolgt</h2> <p>Die einzelnen Stufen der Regionalklassen von Autoversicherungen richten sich nach den einzelnen Schadensbilanzen der Städte und Regionen. Je günstiger also eine Schadensbilanz ausfällt, umso besser wirkt sich dies auf die Regionalklasseneinstufung der betreffenden Stadt beziehungsweise Region aus.</p> <p>Pauschal lässt sich feststellen, dass die Einstufungen im Norden Deutschlands meistens günstiger ausfallen als im Süden. Auch schneiden Großstädte im Einstufungsranking meistens ungünstiger ab als ländliche Regionen.</p> <p>Zum 1. Januar 2017 erfolgt eine neue Einstufung zahlreicher Städte und Regionen. Voraussichtlich kommen die Fahrzeughalter der Bundesländer Schleswig Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg besonders günstig dabei weg. Eine schlechtere Schadensbilanz zeigt sich erneut für die Großstädte sowie Bereiche in Bayern.</p> <h2>Wie Regionalklassen berechnet werden</h2> <p>Zur Neuberechnung der Regionalklassen für die Fahrzeugversicherungen wurden Schadensbilanzen aus 415 Kfz-Zulassungsbezirken herangezogen. Entscheidend für die Einstufung eines Fahrzeugeigentümers ist sein Wohnsitz.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Den Autoversicherungen werden verschiedene sogenannte Indexwerte zugeteilt. Daraus ergeben sich folgende Regionalklassen für die Autoversicherungen:</strong></span></p> <ul> <li><span style="color: #000000;"><strong>Haftpflichtversicherung:</strong> </span>12</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>Vollkaskoversicherung:</strong></span> 9</li> <li><span style="color: #000000;"><strong>Teilkaskoversicherung:</strong></span> 16</li> </ul> <h2>Gewinner und Verlierer der neuen Einstufungen in der Haftpflichtversicherung</h2> <p>Bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen ist Schwerin mit der günstigsten Regionalklasse 1 am besten aufgestellt, gefolgt von Erfurt mit 3 sowie Bremen und Kiel mit jeweils 5. Auch in Baden-Württemberg profitieren demnächst mehrere Regionen von günstigeren Versicherungstarifen, zum Beispiel Lörrach, Rastatt, Göppingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis.</p> <p>Besonders ungünstig fallen die Einstufungen für Kraftfahrzeuge in den Großstädten und mehreren Regionen Bayerns aus. So werden sich Halter in Bamberg und Ansbach bei ihrer Haftpflichtversicherung über eine Höherstufung um gleich 2 Regionalklassen ärgern.</p> <p>Münchner Autohalter erhalten hierfür die höchste Klasse 12. Offenbach am Main erhält ebenfalls diese hohe Einstufung, denn es weist hier die schlechteste Schadensbilanz auf. Gegen den Trend in Baden-Württemberg verschlechterten sich hier nur 4 Zulassungsbezirke, darunter die Städte <a href="http://www.heimarbeit.de/uni-freiburg/">Freiburg</a> und Ulm.</p> <p>Obwohl in Norddeutschland gelegen, geht es für die Kreise Wolfsburg und Cloppenburg sowie Gütersloh bei den Haftpflichtversicherungen ebenfalls um 2 Stufen aufwärts.</p> <h2>Neue Einstufungen auch bei Voll- und Teilkaskoversicherungen</h2> <p>Spitzenreiter der besten Schadensbilanzen sind der Kreis Wesermarsch bei der Vollkaskoversicherung und der Bezirk Bamberg bei der Teilkaskoversicherung. Am schlechtesten schneidet bei beiden Versicherungen der Landkreis Ostallgäu ab.</p> <h2>Gesamtauswirkungen der Neueinstufungen in die Regionalklassen</h2> <p>Schon heute lässt sich die Einschätzung wagen, dass ab 2017 knapp dreiviertel der Fahrzeughalter ihre bisherigen Einstufungen behalten werden. Circa 12 % werden künftig höhere Versicherungsbeiträge leisten müssen. Gut 16 % werden sich über niedrigere Beitragszahlungen freuen können.</p> <h2>Verbindlichkeit der Prognose</h2> <p>Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, dass die Einstufungsprognosen auf einer für die Versicherungsunternehmen unverbindlichen Statistik basieren. Da jedoch die neuen Einstufungsberechnungen hiernach vorgenommen werden, ist kaum mit nennenswerten Korrekturen zum 1. Januar 2017 zu rechnen.</p> <p>Bildquelle: © stadtratte &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Krankengeld nach 6 Wochen: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/krankengeld-nach-6-wochen-das-muessen-sie-wissen-2/</link>
				<pubDate>Fri, 26 Aug 2016 11:56:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Job]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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				<description><![CDATA[Ein komplizierter Beinbruch, eine schwere Erkrankung: Kann die gewöhnliche Erwerbstätigkeit für einen längeren Zeitraum nicht ausgeführt werden, haben Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Ein komplizierter Beinbruch, eine schwere Erkrankung: Kann die gewöhnliche Erwerbstätigkeit für einen längeren Zeitraum nicht ausgeführt werden, haben Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf <a href="http://www.heimarbeit.de/krankengeld-so-viel-geld-steht-ihnen-zu/">Krankengeld</a> nach 6 Wochen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Anspruch, zur Berechnung sowie zur Beantragung. Lesen Sie einfach weiter!</strong></span></p> <h2>Übersicht</h2> <ul> <li>Einleitung</li> <li>Anspruch auf Krankengeld</li> <li>&#8211; Wer ist ausgeschlossen?</li> <li>&#8211; Sonderfall: Freiwillig Versicherte in der GKV</li> <li>Krankengeld nach 6 Wochen</li> <li>&#8211; Krankengeld von der Krankenkasse erhalten</li> <li>Dauer &amp; Berechnung des Krankengeldes</li> </ul> <h2> </h2> <h2>Einleitung</h2> <p>Ob man einen Autounfall hatte oder eine schwierige Operation hinter sich hat: Erkrankungen können schnell zu einem längeren Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation oder Genesung im häuslichen Umfeld führen. Als Arbeitnehmer muss man sich zunächst nicht um seine Finanzen sorgen, denn der Arbeitgeber zahlt den Lohn zunächst weiter. Für sechs Wochen bekommt der Arbeitnehmer seinen vollen Lohn ausgezahlt. Anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Aber unter welchen Bedingungen?</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Anspruch auf Krankengeld</h2> <p>Krankengeld ist eine Form der Lohnersatzleistung. Anspruch auf Krankengeld haben daher insbesondere Arbeitnehmer, die von einem Arzt krank geschrieben wurden. Da Krankengeld von der Krankenkasse geleistet wird und nicht vom Arbeitgeber müssen die Betroffenen außerdem in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Krankengeld betrifft folglich in erster Linie pflichtversichterte Arbeitnehmer, die für längeren Zeitraum aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind.</p> <p>Wichtig: Krankengeld wird nur dann gezahlt, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht. Der Anspruch entsteht, wenn sich an die erste Erkrankung eine weitere, andere anschließt. In diesem Fall wäre der Arbeitgeber in der Pflicht, den Lohn weiterzuzahlen. Die Krankenkasse springt hier nicht ein, auch wenn der Arbeitnehmer insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Die Voraussetzungen in Überblick:</strong></span></p> <ul> <li>Sie müssen in einem Arbeitsverhältnis sein (ob Vollzeit, Teilzeit, <a href="http://www.heimarbeit.de/minijob-rechner-rechner-alle-infos/">Minijob</a> ist unerheblich)</li> <li>oder Sie sind Bezieher von <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> I </li> <li>Sie müssen pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sein </li> <li>Ihre Arbeitsunfähigkeit bzw. ein stationärer Aufenthalt muss ärztlich festgestellt werden </li> <li>Krankengeld wird nur gezahlt, wenn es sich um dieselbe Erkrankung handelt oder Folgeerkrankungen daraus entstanden sind. Bei anderen Erkrankungen gilt § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.</li> </ul> <h2>Wer ist ausgeschlossen?</h2> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Kein Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit haben folgende Personen:</strong></span></p> <ul> <li>Ehegatten und Kinder, die über die <a href="http://www.heimarbeit.de/familienversicherung-das-muessen-sie-wissen/">Familienversicherung</a> versichert sind </li> <li>Studenten (entweder bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs) und Praktikanten </li> <li>Bezieher von Arbeitslosengeld II, <a href="http://www.heimarbeit.de/sozialgeld-das-muessen-sie-wissen-2/">Sozialgeld</a> oder einer vollen Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Vollrente wegen Alters, Ruhegehalts / Vorruhestandsgehalt </li> <li>Versicherungspflichtige in Einrichtungen der Jugendhilfe </li> <li>Personen, die 2007 in die sogenannte Auffangversicherung übernommen wurden (mit Ausnahme bei abhängiger Beschäftigung sofern nicht geringfühig beschäftigt)</li> </ul> <h2>Sonderfall: Freiwillig Versicherte in der GKV</h2> <p>Wer als Selbstständiger tätig ist und sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, muss sich eigenständig um eine „Versorgung“ mit Krankengeld kümmern. Hierzu können Betroffene den normalen Beitragssatz durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ergänzen und erhalten dann wie Arbeitnehmer Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit. Alternativ können Selbstständige eine Wahltarif bei ihrer GKV oder eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, um im Krankheitsfalls abgesichert zu sein.</p> <p>Ausnahme selbstständige Künstler und Publizisten: Wenn Sie freiberuflich in einem künstlerischen Beruf hauptberuflich tätig sind, können Sie sich über die <a href="http://www.heimarbeit.de/kuenstlersozialkasse-das-muessen-sie-wissen-2/">Künstlersozialkasse</a> (KSK) versichern. Sie stellt eine Art Arbeitgeber-Ersatz für selbstständige Künstler dar, zahlt einen „Arbeitgeberanteil“ an die Sozialversicherung und übernimmt im Krankheitsfall auch die Zahlung von Krankengeld.</p> <h2>Krankengeld nach 6 Wochen</h2> <p>Ihr Anspruch auf Krankengeld beginnt mit dem Tag der Krankschreibung durch einen Arzt oder dem Krankenhausaufenthalt bzw. der Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung u.ä. gemäß § 46 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Es gilt eine Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung. Nachfolgende Krankschreibungen müssen daher spätestens am Tag nach dem Ende der vorherigen Krankschreibung erfolgen und für mindestens sechs Wochen dauern.</p> <p>Damit eine Anspruchslücke ausgeschlossen wird, müssen Sie daher am Donnerstag eine erneute Krankschreibung vom Arzt erhalten, wenn die vorherige am Mittwoch endete und derselbe Grund für die Arbeitsunfähigkeit besteht. Zur Erinnerung: Bei unterschiedlichen Erkrankungen gilt die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Krankengeld von der Krankenkasse erhalten</h2> <p>Um Krankengeld von der Krankenkasse zu bekommen, muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit nimmt die Krankenkasse mit dem Betroffenen Kontakt auf und übersende entsprechende Unterlagen, die auszufüllen sind. Hier ist vor allem die Krankschreibung durch den Arzt wichtig sowie die Einschätzung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.</p> <p>Gleichzeitig fordert die Krankenkasse beim Arbeitgeber eine <a href="http://www.heimarbeit.de/verdienstbescheinigung-das-muessen-sie-wissen/">Verdienstbescheinigung</a> an, da diese als Grundlage zur Berechnung der Höhe des Krankengeldes dient. Der Arbeitgeber ist zur korrekten Ausfüllung und Übersendung an die Krankenkasse verpflichtet. Nach einer Prüfung erfolgt die Auszahlung durch die Krankenkasse. Das Krankengeld wird rückwirkend zum ersten Tag der Krankschreibung gezahlt.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Tipp:</strong></span> Schicken Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unbedingt per Einschreiben mit Rückschein an die Krankenkasse. So kann diese nicht „verloren“ gehen und Sie können belegen, dass die Krankschreibung abgeschickt wurde.</p> <h2>Dauer &amp; Berechnung des Krankengeldes</h2> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Zur Berechnung des Krankengeldes wird der Verdienst herangezogen. Es gilt:</strong></span></p> <ul> <li>70 % des Bruttoverdienstes</li> <li>max. 90 % des Nettogehalts </li> <li>höchstens aber 98,88 Euro pro Tag (gesetzlicher Wert von 2016)</li> </ul> <p>Man rechnet 70 % des monatlichen Bruttogehalts pro Tag und anschließend die 90 % des Nettogehalts pro Tag. Hiervon werden Sozialversicherungsbeträge abgezogen. Das Ergebnis ist die Höhe des Krankentagegeldes.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro gilt folgende Berechnung:</strong></span></p> <ul> <li>117 Euro brutto pro Tag (3.500 Euro / 30 Kalendertage) </li> <li>81 Euro sind 70 % des Bruttotageslohns </li> <li>2.122 Euro Nettogehalt = 71 Euro <a href="http://www.heimarbeit.de/netto-gehalt-nebenjob-karriere-und-ausbildung/">netto</a> pro Tag </li> <li>90 % vom Nettogehalt sind 63 Euro pro Tag </li> <li>davon abzuziehend sind Sozialversicherungsbeiträge (Versicherte mit Kind) 12,03 %</li> </ul> <p>Rund 56 Euro werden als Krankentagegeld gezahlt. Der Höchstbetrag wird nicht überschritten.</p> <p>Krankengeld zahlt die Krankenkasse für maximal 18 Monate für jeden Kalendertag, den Sie krank geschrieben sind. Allerdings wird bei Anspruch auf einen ganzen Monat lediglich Krankengeld für 30 Kalendertage ausgezahlt, nicht für 28, 29 oder 31 Tage, die der Monat eventuell hat. Die Dauer von 18 Monaten gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Erfolgt innerhalb der drei Jahre eine weitere Arbeitsunfähigkeit, wird der Anspruch nicht verlängert. </p> <p>Bildquelle: © M. Schuppich &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Arzneimittel Zuzahlung: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/arzneimittel-zuzahlung-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Mon, 25 Jul 2016 15:26:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/arzneimittel-zuzahlung-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Für gesetzlich Krankenversicherte gilt eine besondere Regelung: Sie müssen bei einigen Leistungen sogenannte Zuzahlungen leisten &#8211; unter anderem auch bei der Anschaffung von Medikamenten. Hier ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Für gesetzlich Krankenversicherte gilt eine besondere Regelung: Sie müssen bei einigen Leistungen sogenannte Zuzahlungen leisten &#8211; unter anderem auch bei der Anschaffung von Medikamenten. Hier zeigen wir Ihnen, wovon die Zuzahlung von Medikamenten abhängig ist und bei welchen Medikamenten Sie eine Menge Geld <a href="http://www.heimarbeit.de/sparen-7-regeln-zum-geld-sparen-beim-waeschewaschen/">sparen</a> können. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!</strong></span></p> <h2>In diesem Artikel:</h2> <ul> <li>Zahlungspflichtige Medikamente: Das müssen Sie wissen!</li> <li>Keine Zuzahlung bei Kindern und Jugendlichen</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/zuzahlungsbefreiung-haben-sie-anspruch/">Zuzahlungsbefreiung</a> </li> <li>Zuzahlungsbefreiung für günstige Medikamente </li> <li>Festbeträge für Medikamente</li> <li>Zuzahlungsbefreite Medikamente </li> <li>Gegen Aufpreis haben Sie freie Medikamentenwahl </li> <li>Rabattverträge von Arzneimittelherstellern und Krankenkassen </li> <li>Wahl zwischen Vertragsmedikament und Wunschmedikament </li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Zahlungspflichtige Medikamente: Das müssen Sie wissen!</h2> <p>Im Regelfall werden rezeptfreie Medikamente nicht von der Krankenkasse erstattet. Wer also zum Beispiel einfach nur ein Erkältungsmittel bei der Apotheke einkaufen möchte oder auf homöopathische <a href="http://www.heimarbeit.de/welche-arzneimittel-sind-fuer-kranke-kinder-die-richtigen/">Arzneimittel</a> vertraut, muss diese aus eigener Tasche zahlen.</p> <p>Für verschreibungspflichtige Medikamente und solche, die nicht verschreibungspflichtig sind und die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, stellt der Arzt ein Rezept aus. Der Patient kann sich die Medikamente dann in der Apotheke abholen. Hier übernimmt die Krankenkasse dann die Kosten &#8211; zumindest zum größten Teil. Der Patient muss lediglich eine sogenannte Zuzahlung leisten.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Wie hoch ist die Zuzahlung bei Arzneimitteln?</h3> <p>Die Zuzahlung bei Arzneimitteln beläuft sich auf 10 Prozent des Arzneimittelpreises. Mindestens muss der Kassenpatient allerdings 5 Euro an Zuzahlungen pro Medikament leisten und maximal 10 Euro. Wenn das Medikament allerdings weniger als 5 Euro kosten, dann trägt der patient die Kosten selbst.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Wichtig:</strong></span> Auch für Internet-Apotheken gelten diese Richtlinien.</p> <h3>Beispielsfälle für die Zuzahlung von Medikamenten</h3> <p>Wenn ein Medikament 10 Euro kosten, muss der Patient 5 Euro an Zuzahlung leisten, denn das ist der Mindestbetrag an Zuzahlungen. Kostet ein Medikament 80 Euro, so hat der Patient eine Zuzahlung von 8 Euro zu leisten. Kostet ein Medikament sogar 400 Euro, so muss der Patient nur 10 Euro an Zuzahlung leisten. Dies ist nämlich der maximale Betrag an Zuzahlungen.</p> <h2>Keine Zuzahlung bei Kindern und Jugendlichen</h2> <p>Für Kinder unter 18 Jahren gibt es eine besondere Regelung. Sie müssen keine Zuzahlungen für Arzneimittel leisten. Darüber hinaus gibt es eine besondere Regelung für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche unter 18 Jahren, die an Entwicklungsstörungen leiden &#8211; sie müssen auch für rezeptfreie Medikamente keine Zuzahlungen leisten.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Ausnahme:</strong></span> Eine Ausnahme gilt allerdings für traditionell angewendete milde Arzneimittel ohne Indikationsbezug. Sie werden aus Unwirtschaftlichkeit nur in begründeten Fällen erstattet.</p> <h2>Zuzahlungsbefreiung</h2> <p>Gerade bei Personen, die häufiger behandlungsbedürftig sind oder öfters Medikamente benötigen, könnte die Zuzahlung schnell ein finanzielles Problem werden. Insbesondere dann, wenn die Person finanziell nicht so gut aufgestellt ist. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Belastungsgrenze.</p> <p>Um die Belastungsgrenze für alle Versicherten gerecht zu gestalten und vor allem <a href="http://www.heimarbeit.de/geringverdiener-das-muessen-sie-wissen-2/">Geringverdiener</a> nicht finanziell zu überfordern, ist die Belastungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung eine individuelle Grenze.</p> <p>Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat somit eine eigene Belastungsgrenze. Sie errechnet sich aus seinem Bruttoeinkommen. Oder genauer gesagt: Aus dem Familienbruttoeinkommen. Immerhin gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannte <a href="http://www.heimarbeit.de/familienversicherung-das-muessen-sie-wissen/">Familienversicherung</a>, über die man Familienangehörige mitversichern kann.</p> <h3>Wie hoch ist die individuelle Belastungsgrenze?</h3> <p>Die individuelle Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens. Bei chronisch kranken Personen liegt sie sogar bei nur 1 Prozent. Wenn Sie diese Belastungsgrenze innerhalb eines Jahres erreichen, muss Ihnen die Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung hierfür ausstellen. Für den Rest des Kalenderjahres müssen Sie dann keine Zuzahlungen mehr leisten. Arzneimittel, Eigenanteile für stationäre Behandlungen sowie Zuzahlungen für Heilmittel und häusliche Krankenpflege werden dann komplett von der Krankenkasse komplett übernommen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Zuzahlungsbefreiung für günstige Medikamente</h2> <p>Mittelweile gibt es besonders viele Medikamente, für die sogar Erwachsene nichts zuzahlen müssen. Der Grund hierfür ist, dass durch diese Zuzahlungsbefreiung ein Anreiz für Ärzte und Patienten geschaffen werden soll, sich für ein günstigeres Medikament zu entscheiden. Immerhin gibt es bei den Medikamenten selbst bei gleiche Wirkstoff enorme preisliche Unterschiede.</p> <p>Gerade in Deutschland gibt es nämlich viele Arzneimittel, die in ihrer Wirkung und Qualität nahezu identisch sind &#8211; die Preise lassen allerdings häufig etwas ganz anderes vermuten.</p> <p>Nun machen es vor allem gesetzliche Regelungen möglich, dass mehrere tausend Medikamente sogar zuzahlungsfrei sein können. Als Grundlage dienen hier die sogenannten Festbeträge und die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern der Arzneimittel.</p> <h3>Tipp: Geld sparen durch günstigere Medikamente</h3> <p>Nicht immer ist auch wirklich das teuerste Medikament das beste. Und sehr häufig ist es auch nicht das Medikament, für das die beste Werbung gemacht wird. Die Wahrheit ist tatsächlich, dass gerade die im TV umworbenen Medikamente die teureren sind. Doch wirklich besser als die günstigeren Konkurrenzprodukte müssen sie nicht wirklich sein. Hier entsteht somit gewaltiges Sparpotenzial für Sie. Bevor Sie nach einem ganz bestimmten Medikament bei der Apotheke verlangen, können Sie sich erkundigen, ob es nicht ein vergleichbares Medikament zu einem besseren Preis gibt. Dadurch lässt sich jede Menge Geld sparen.</p> <h2>Festbeträge für Medikamente</h2> <p>Nun gibt es auch noch die Festbeträge für Medikamente. Die Festbeträge sind Höchstbeträge, die für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Krankenkassen übernehmen also nicht automatisch jeden Preis, sondern nur bestimmte Festbeträge. Die Preise werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt.</p> <h2>Zuzahlungsbefreite Medikamente</h2> <p>Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preisangeboten werden, der 30 Prozent oder weiter unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. Hierfür gibt es eine spezielle Liste, auf der mittlerweile rund 3.700 Arzneimittel vermerkt sind, für die eine solche Zuzahlungsbefreiung gilt. </p> <h2>Gegen Aufpreis haben Sie freie Medikamentenwahl</h2> <p>Einige der Festbetragsarzneimittel werden mit einem Preis angeboten, der über dem Festbetrag liegt. Wenn Ihnen der Arzt ein solches Medikament verschreibt, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss er Sie auch hierauf hinweisen. Sie können sich dann nämlich über mögliche Alternativen informieren lassen, die keine Aufzahlung erfordern. Sollten sich ein Patient allerdings für das teurere Medikament entscheiden, muss der Patient in der Apotheke den Differenzbetrag plus die normale Zuzahlung aus eigener Tasche leisten, die die günstigere Alternative vorgesehen hätte.</p> <h2>Rabattverträge von Arzneimittelherstellern und Krankenkassen</h2> <p>Allgemein ist es üblich, dass Krankenkassen mit bestimmten Arzneimittelherstellern auch Rabattverträge schließen. Durch derartige Rabattverträge können zum Beispiel Arzneimittel für den Versicherten günstiger oder sogar kostenlos werden, indem man ihn für die entsprechenden Medikamente ganz oder auch nur teilweise von der Zuzahlungspflicht befreit.</p> <p>Interessant: Manche Krankenkassen haben Rabattverträge für über 100 verordnungsstarke Medikamente.</p> <p>Durch die Rabattverträge können die Medikamente für die Mitglieder der entsprechenden Krankenkasse teilweise vollständig, mindestens aber zur Hälfte von der Zuzahlung befreit werden.</p> <p>Und so geht’s: Die Krankenkassen handeln mit den Arzneimittelherstellern bestimmte Preise für die Medikamente aus, wovon die Versicherten der Krankenkasse dann anschließend profitieren können.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Wahl zwischen Vertragsmedikament und Wunschmedikament</h2> <p>Im Prinzip unterscheiden sich die Medikamente aus Rabattverträgen nur durch ihren Preis mit den Arzneimittel anderer Hersteller &#8211; Wirkstoffe und somit auch Wirkung sind in der Regel identisch. Trotzdem kann es für einen Patienten oftmals von Vorteil sein, sich bewusst für das teure Medikament zu entscheiden. Seit dem Jahr 2011 gibt es aus diesem Grund die Möglichkeit, sich als Versicherter frei für ein Wunschmedikament zu entscheiden.</p> <p>Zunächst zahlt man hierbei das Medikament aus eigener Tasche. Als nächstes reicht man die Kopie des Rezepts bei der Krankenkasse ein, um sich den Differenzbetrag erstatten zu lassen.</p> <p>Bildquelle: © denisismagilov &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
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		<title>Belastungsgrenze Krankenkasse: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/belastungsgrenze-krankenkasse-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Sun, 24 Jul 2016 16:29:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">https://www.heimarbeit.de/belastungsgrenze-krankenkasse-das-muessen-sie-wissen/</guid>
				<description><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherte müssen zu vielen Leistungen sogenannte Zuzahlungen leisten. Auf Dauer kann das natürlich ganz schön teuer werden. Allerdings gibt es hier eine Schutzgrenze &#8211; ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Gesetzliche Krankenversicherte müssen zu vielen Leistungen sogenannte Zuzahlungen leisten. Auf Dauer kann das natürlich ganz schön teuer werden. Allerdings gibt es hier eine Schutzgrenze &#8211; die sogenannte Belastungsgrenze. In den nächsten Abschnitten zeigen wir Ihnen, was die Belastungsgrenze ist und welchen Zweck sie erfüllt. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!</strong></span></p> <h2>In diesem Artikel:</h2> <ul> <li>Die Belastungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen </li> <li>Individuelle Belastungsgrenze </li> <li>Die eigene Belastungsgrenze berechnen </li> <li>Welche Zahlungen werden in die Belastungsgrenze nicht einberechnet?</li> <li>Kosten von der Steuer absetzen </li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                    <li>seriös & geprüft</li>
                                                                                                </ul>
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                         <h2>Die Belastungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen</h2> <p>Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss bei bestimmten Leistungen seiner Krankenkasse aus eigener Tasche etwas dazu zahlen. Das ist zum Beispiel bei einigen Medikamenten der Fall oder bei einer Behandlung im Krankenhaus.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Interessant:</strong></span> Im Jahr 2014 musste ein Patient lauf dem Deutschen Apothekenverband pro <a href="http://www.heimarbeit.de/welche-arzneimittel-sind-fuer-kranke-kinder-die-richtigen/">Arzneimittel</a> 2,70 Euro aus eigener Tasche dazu zahlen. Das kommt dadurch zustande, dass man als Patient einer gesetzlichen Krankenkasse bei einigen Medikamenten eine Zuzahlung leisten muss &#8211; bei anderen Medikamenten wiederum nicht. Aktuell sind rund 3.700 Medikamente zuzahlungfrei.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Wie viel Geld muss man zuzahlen?</h3> <p>Die Zuzahlung ist je nach Leistung unterschiedlich. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich 10 Prozent der Kosten selbst tragen. Allerdings sind es mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Rezeptfreie Medikamente muss man als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich selbst zahlen. Diese werden also nicht von der Krankenkasse bezahlt.</p> <p>Ausnahme Kinder: Kinder unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente leisten. Für Kinder, die unter 12 Jahre alt sind, und Jugendliche, die an Entwicklungsstörungen leiden (bis zum 18. Lebensjahr) gilt, dass die Krankenkasse sogar auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel erstattet.</p> <p>Die Zuzahlung bei stationären Behandlungen beträgt für den Patienten je Kalendertag 10 Euro. Für Heilmittel wie Physio-, Ergo- oder Sprachtherapie und häusliche Krankenpflege muss der Patient sogar 10 Prozent der Kosten tragen sowie 10 Euro je Verordnung beisteuern.</p> <h3>Was ist die Belastungsgrenze?</h3> <p>Gerade bei Personen, die sich öfters in Behandlung befinden oder häufiger auf Medikamente angewiesen sind, kann die Summe der Zuzahlungen rapide in die Höhe schnellen. Vor allem Personen mit geringem Einkommen hätten hier somit mit Sicherheit Probleme, die Kosten für Ihre notwendigen Behandlungen zu tragen.</p> <p>Aus diesem Grund gibt es die soggenante Belastungsgrenze der Krankenkasse. Die Belastungsgrenze ist somit eine Grenze, welche die Zuzahlungen eines Patienten decken soll. Ist diese Grenze einmal überschritten, hat der Patient für das entsprechende Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr zu leisten.</p> <h2>Individuelle Belastungsgrenze</h2> <p>Um die Belastungsgrenze für alle Versicherten gerecht zu gestalten und vor allem <a href="http://www.heimarbeit.de/geringverdiener-das-muessen-sie-wissen-2/">Geringverdiener</a> nicht finanziell zu überfordern, ist die Belastungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung eine individuelle Grenze. Jeder gesetzlich Krankenversicherte hat somit eine eigene Belastungsgrenze.</p> <p>Sie errechnet sich aus seinem Bruttoeinkommen. Oder genauer gesagt: Aus dem Familienbruttoeinkommen. Immerhin gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannte <a href="http://www.heimarbeit.de/familienversicherung-das-muessen-sie-wissen/">Familienversicherung</a>, über die man Familienangehörige mitversichern kann.</p> <h3>Wie hoch ist die individuelle Belastungsgrenze?</h3> <p>Die individuelle Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Familien-Bruttoeinkommens. Bei chronisch kranken Personen liegt sie sogar bei nur 1 Prozent. Wenn Sie diese Belastungsgrenze innerhalb eines Jahres erreichen, muss Ihnen die Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung hierfür ausstellen.</p> <p>Für den Rest des Kalenderjahres müssen Sie dann keine Zuzahlungen mehr leisten. Arzneimittel, Eigenanteile für stationäre Behandlungen sowie Zuzahlungen für Heilmittel und häusliche Krankenpflege werden dann komplett von der Krankenkasse komplett übernommen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Die eigene Belastungsgrenze berechnen</h2> <p>Wie Sie nun wissen, wird die individuelle Belastungsgrenze anhand Ihres jährlichen Familien-Bruttoeinkommens berechnet. Es kommt nun darauf an, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben und zu den relevanten Familienteilen gezählt werden können.</p> <h3>Studenten und Azubis</h3> <p>Wenn Sie Student oder Azubi sind und selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden Sie nicht einbezogen. Ihr Einkommen bleibt dann für die Berechnung des Familien-Bruttoeinkommens unberücksichtigt. Selbst dann, wenn Sie im Haushalt Ihrer Eltern leben.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Und so geht’s:</strong></span> Das Bruttoeinkommen des Versicherten wird mit dem Bruttoeinkommen der Angehörigen zusammengerechnet, die ebenfalls mit ihm gemeinsam in einem Haushalt leben. Als Angehörige zählen der Ehepartner, die Kinder bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie sonstige Angehörige nach § 7 Abs. 2 KVLG</p> <p>Nicht zu den Angehörigen des Versicherten zählen hingegen Partner einer eheähnlichen verschiedengeschlechtlichen oder nicht eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft.</p> <h3>Freibeträge</h3> <p>Von dem Bruttoeinkommen werden als nächsten einige Freibeträge abgezogen. Dadurch wird das zu berücksichtigende Jahresbruttoeinkommen gemindert, was wieder auch ihre jährlichen Zuzahlungen mindern kann. Freibeträge sind zum Beispiel 5.229 Euro für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (zum Beispiel der Ehegatte). Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen sowie eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner gibt es nochmals einen Freibetrag von 3.486 Euro.</p> <p>Für jedes weitere Kind eines verheirateten Versicherten sowie für jedes Kind eines eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartners gilt ebenfalls ein Freibetrag &#8211; und zwar in Höhe von 7.248 Euro. Allerdings auch nur dann, wenn es sich um ein Kind beider Ehegatten handelt. Andernfalls gilt hier ein Freibetrag von immerhin 3.624 Euro. Für Kinder eines alleinerziehenden Versicherten gilt ein Freibetrag von 7.248 Euro.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h3>Einnahmen zum Lebensunterhalt</h3> <p>Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einem gemeinsamen Rundschreiben festgelegt, was Sie als „Einnahmen zum Lebensunterhalt“ zählen können.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Das sind unter anderem:</strong></span></p> <ul> <li>Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit </li> <li>Krankengelder</li> <li>Arbeitslosengelder</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/elterngeld-das-muessen-sie-wissen/">Elterngeld</a> &#8211; allerdings nur der Betrag, der beim Basiselterngeld über 300 Euro liegt, beim ElterngeldPlus 150 Euro</li> <li>Einnahmen aus Kapitalvermögen </li> <li>Altersrenten</li> <li>Witwen-/Witwerrenten</li> <li>Annahmen von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt </li> <li>Grundrente für Hinterbliebene </li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/verletztenrente-das-muessen-sie-wissen/">Verletztenrente</a> aus der gesetzlichen <a href="http://www.heimarbeit.de/unfallversicherung-sinnvoll-das-sollten-sie-wissen/">Unfallversicherung</a></li> </ul> <p>Nicht zu den Einnahmen werden zweckgebundene Zuwendungen gezählt. Also Zuwendungen ,die einen Mehrbedarf abdecken sollen, der beispielsweise aus einer Behinderung oder einer Schädigung resultiert.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong> Dazu zählen:</strong></span></p> <ul> <li>Pflegegelder </li> <li>Blindenhilfe </li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/sozialhilfe-leistungen-fuer-alleinerziehende/">Sozialhilfe</a></li> <li>Elterngeld bis 300 Euro beziehungsweise 150 Euro beim ElterngeldPlus</li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/kindergeldantrag-das-muessen-sie-wissen/">Kindergeld</a> </li> <li><a href="http://www.heimarbeit.de/das-landeserziehungsgeld-das-muessen-sie-wissen/">Landeserziehungsgeld</a> </li> <li>Leistungen aus den Bundes- und Landesstiftungen „Mutter und Kind &#8211; Schutz des ungeborenen Lebens“</li> <li>Verletztenrente</li> <li>Ausbildungsförderung BAföG</li> </ul> <h2>Welche Zahlungen werden in die Belastungsgrenze nicht einberechnet?</h2> <p>Grundsätzlich werden bei der Belastungsgrenze alle Zuzahlungen zusammengerechnet &#8211; somit also auch Zuzahlungen, die bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen oder Zuzahlungen für eine stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistung. Aus diesem Grund sollte man wirklich sämtliche Belege sammeln, auf denen eine Zuzahlung vermerkt ist.</p> <p>Nun gibt es natürlich auch einige Kosten, die keine richtigen Zuzahlungen darstellen. Zum Beispiel kann man sich nicht anrechnen lassen, wenn der Arzt ein teures Medikament verschreibt, dass eine Krankenkasse grundsätzlich nicht übernehmen würde. Das ist wichtig zu wissen.</p> <p>Trotz des gleichen Wirkstoffs in verschiedenen Medikamenten können die Preise für diese nämlich sehr weit auseinandergehen. Besonders teure Medikamente werden daher logischerweise oft nicht von der Krankenkasse übernommen &#8211; schon gar nicht, wenn es eine vergleichbare günstigere Alternative gibt.</p> <p>Sollte es doch vorkommen, dass der Arzt Ihnen ausgerechnet ein teureres Medikament verschreibt, so müssen Sie als Patient den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Preis und Festbetrag zahlen. Ein Aufpreis wird allerdings nicht als Zuzahlung gewertet und fließt somit sich nicht in die Belastungsgrenze mit ein.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Weitere Aufwendungen, die nicht in die Belastungsgrenze mit hinein zählen, sind:</strong></span></p> <ul> <li>Kosten, die von Ihrer Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen werden &#8211; zum Beispiel die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung</li> <li>ohne eine vorherige Genehmigung</li> <li>Eigenanteile für Hilfsmittel,die auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind</li> <li>Eigenanteile für Zahnersatz </li> <li>Eigenanteile bei Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung</li> </ul> <h2>Kosten von der Steuer absetzen</h2> <p>Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten oder andere Krankheitskosten, die Sie übernehmen mussten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Allerdings gibt es auch hier eine zumutbare Eigenbelastung, die man überschreiten muss, damit die Zuzahlungen von der Steuer abgesetzt werden können.</p> <p>Bildquelle: © contrastwerkstatt &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Krankengeld Dauer: So lange erhalten Sie Krankengeld!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/krankengeld-dauer-so-lange-erhalten-sie-krankengeld-2/</link>
				<pubDate>Tue, 19 Jul 2016 16:45:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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				<description><![CDATA[Längere Krankheit muss in Deutschland zumindest finanziell kein Unglück bedeuten, existieren doch großzügige Regelungen für den Bezug von Krankengeld. Welche Krankengeld Dauer dabei vorgesehen ist ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Längere Krankheit muss in Deutschland zumindest finanziell kein Unglück bedeuten, existieren doch großzügige Regelungen für den Bezug von <a href="http://www.heimarbeit.de/krankengeld-so-viel-geld-steht-ihnen-zu/">Krankengeld</a>. Welche <a href="http://www.heimarbeit.de/krankengeld-dauer-so-lange-erhalten-sie-krankengeld/">Krankengeld Dauer</a> dabei vorgesehen ist und was es sonst noch dazu zu wissen gibt, erfahren Sie in diesem Artikel. Sind Sie bereits längerfristig erkrankt, lesen Sie am besten gleich weiter. Aber auch wenn Sie sich bester Gesundheit erfreuen, sollten Sie rechtzeitig gut informiert sein über das Thema Krankengeld Dauer: So lange erhalten Sie Krankengeld!</strong></p> <h2>Überblick</h2> <ul> <li>Was genau ist Krankengeld?</li> <li>Krankengeld: Anspruchsbeginn</li> <li>Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld</li> <li>Antrag auf Krankengeld</li> <li>Näheres zur Krankengeld Dauer</li> <li>Krankengeld Dauer: Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit</li> <li>Beratung zur Krankengeld Dauer</li> <li>Fazit</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Was genau ist Krankengeld?</h2> <p>Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, die in Deutschland die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind alle Bestimmungen rund ums Krankengeld erfasst.</p> <p>Krankengeld gibt es vor allem dann, wenn jemand länger als 6 Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und als Berufstätiger keine betriebliche <a href="http://www.heimarbeit.de/lohnfortzahlung-das-muessen-sie-wissen/">Lohnfortzahlung</a> mehr erhält. Außer für die zu Hause verbrachte Zeit während einer Krankschreibung steht einem Krankenversicherten Krankengeld auch dann zu, wenn er sich auf Kosten der Krankenkasse einer stationären Behandlung unterzieht oder sich in einer Vorsorgeeinrichtung oder Reha-Einrichtung befindet.</p> <p>Außerdem kann Krankengeld auch an Elternteile gezahlt werden, die sich um ein mitversichertes krankes Kind bis zu einem Alter von 12 Jahren kümmern, wofür sie ihre Berufstätigkeit unterbrechen müssen.</p> <h2>Krankengeld: Anspruchsbeginn</h2> <p>Wann Krankengeld gezahlt wird, hängt davon ab, ob derjenige berufstätig ist oder nicht. Anspruch auf Krankengeld beginnt bei Berufstätigen am Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt.</p> <p>Die meisten Berufstätigen erhalten bei Krankheit eine Lohnfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen. Anschließend springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dafür ist es wichtig, unmittelbar im Anschluss mit einer Krankschreibungsfolgebescheinigung fortzusetzen, um die Arbeitsunfähigkeit lückenlos zu dokumentieren und nicht die Ablehnung der Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld zu riskieren.</p> <p>Auch Selbstständige, sofern ihr Krankenversicherungsvertrag einen Krankengeldanspruch enthält, erhalten ab der 7. Woche ihrer fortgesetzten Krankschreibung Krankengeld. Je nach Krankenkasse kann es dafür verschiedene Tarifmodelle geben.</p> <p>Haben Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz angetreten und anfangs keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, erhalten sie im Bedarfsfall eher Krankengeld.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld</h2> <p>In bestimmten Situationen ruht ein Anspruch auf Krankengeld. Wie bereits erwähnt, ist dies bei Arbeitnehmern der Fall, solange sie noch ihre Lohnfortzahlung erhalten. Bei Arbeitslosen ruht der Anspruch auf Krankengeld ebenfalls. Darüber hinaus kommt es zur Ruhephase beim Krankengeldanspruch beim Beziehen von Entgeltersatzleistungen wie während der <a href="http://www.heimarbeit.de/elternzeit-das-muessen-sie-wissen/">Elternzeit</a> oder vergleichbaren Situationen.</p> <p>Auch bei Zahlung von Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger während einer Reha-Maßnahme ruht der Krankengeldanspruch.</p> <p>Krankenversicherte mit Anspruch auf Krankengeld sollten ihrer Krankenkasse ihre eingetretene Arbeitsunfähigkeit umgehend mitteilen, da sonst der Krankengeldanspruch bis zur erfolgten Meldung ruht.</p> <h2>Antrag auf Krankengeld</h2> <p>Der Antrag auf Krankengeld ist bei der Krankenkasse zu stellen. Da in den meisten Fällen bereits vorher eine Lohnfortzahlung bestand und die Krankenkasse über die Erkrankung informiert ist, schreibt sie von sich aus ihren Versicherten an, damit er seinen Krankengeldantrag bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig stellt.</p> <p>Verlassen sollte sich der Krankenversicherte darauf jedoch nicht. Post kann verloren gehen oder ein Krankenkassenmitarbeiter einen Fehler machen. Wer also in den Tagen kurz vor Ablauf der 6. Woche seiner Krankschreibung hierzu nichts von seiner Krankenkasse gehört hat, sollte sich zwecks Leistung von Krankengeld im eigenen Interesse unverzüglich mit ihr in Verbindung setzen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Näheres zur Krankengeld Dauer</h2> <p>Die Höchstbezugsdauer für Krankengeld beträgt 78 Wochen, gerechnet ab dem Tag der ersten Krankschreibung. Die 78 Wochen beziehen sich auf dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren. Tritt während dessen eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert dies nicht die Krankengeld Dauer.</p> <p>Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums entsteht ein neuer Krankengeldanspruch aufgrund derselben Erkrankung. Voraussetzung ist dabei, dass der Erkrankte weiterhin versichert ist mit einem Anspruch auf Krankengeld und außerdem zwischendurch mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit als arbeitsunfähig galt.</p> <h2>Krankengeld Dauer: Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit</h2> <p>Eine Arbeitsunfähigkeit steht neben dem medizinischen Sachverhalt immer auch im Zusammenhang mit juristischen und beruflichen Aspekten. Langfristige Arbeitsunfähigkeit kann in einen sozialen Abstieg münden.</p> <p>Eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vermeiden helfen. Nachdem die Krankenkasse ihren Versicherten zu seiner Situation befragt hat, entscheidet sie, ob sie eine sozialmedizinische Beratung über den MDK veranlasst.</p> <p>Der MDK begutachtet zunächst anhand der vorliegenden Unterlagen. Nur wenn diese nicht ausreichen, erfolgt eine persönliche Untersuchung durch einen Arzt des MDK. Dieser versucht zu ergründen, wie sich die Krankengeld Dauer im Einzelfall verkürzen oder beenden lässt oder ob mit einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist.</p> <p>Das Wiederherstellen und Erhalten der Arbeitsfähigkeit bis zum regulären Renteneintrittsalter steht dabei im Vordergrund. Dabei wird gegebenenfalls auch ein betriebsinterner Arbeitsplatzwechsel erörtert.</p> <h2>Beratung zur Krankengeld Dauer</h2> <p>Die Krankengeld Dauer hängt von der individuellen Situation des Erkrankten ab. Die maximal mögliche Bezugsdauer von 78 Wochen bedeutet nicht, dass es bei längeren Erkrankungen automatisch auf eine Krankengeld Dauer von 78 Wochen hinausläuft. Krankenkassen ziehen eigene Erfahrungswerte hinsichtlich einzelner Krankheitsverläufe heran und binden auch den MDK ein zur Beurteilung, ob und wie die Krankengeld Dauer verkürzt oder beendet werden kann.</p> <p>In Verbindung mit der Krankengeld Dauer können sich für Versicherte zahlreiche Fragen ergeben oder es kommt sogar zu Konflikten mit der Krankenkasse. Da ist eine neutrale Beratung Gold wert. Fragen zur Krankengeld Dauer und mehr beantwortet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, im Internet erreichbar unter der Webadresse patientenberatung.de.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Fazit</h2> <p>Der Deutsche Krankenversicherungsschutz schließt im Allgemeinen eine Krankengelddauer von bis zu 78 Wochen ein. Bei privaten Versicherungen sowie bei selbstständig Tätigen kann es Abweichungen geben.</p> <p>Die lange Phase der Krankengeld Dauer soll dazu beitragen, dass der Versicherte auch schwerwiegende Erkrankungen auskurieren kann und anschließend wieder seinen normalen <a href="http://www.heimarbeit.de/geld-sparen-im-alltag-die-10-besten-moeglichkeiten/">Alltag</a> leben einschließlich seiner Berufstätigkeit. Neben der ohnehin belastenden Sorge um die Gesundheit ist zumindest die finanzielle Versorgung über das Krankengeld gesichert, was dem Genesungsprozess zugutekommt.</p> <p>Bildquelle: © JSB31 &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
										</item>
		<item>
		<title>Krankenversicherungspflicht: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/krankenversicherungspflicht-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Wed, 06 Jul 2016 21:28:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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				<description><![CDATA[Erscheint Ihnen Ihr Krankenversicherungsbeitrag als zu hoch, vor allem, wenn Sie so gut wie nie krank sind? Oder ist es die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung, ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Erscheint Ihnen Ihr Krankenversicherungsbeitrag als zu hoch, vor allem, wenn Sie so gut wie nie krank sind? Oder ist es die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung, die Sie als Bevormundung empfinden? Wie sinnvoll die <a href="http://www.heimarbeit.de/krankenversicherungspflicht-das-muessen-sie-wissen/">Krankenversicherungspflicht</a> ist, erklären wir Ihnen gern ausführlich in diesem Artikel. Lesen Sie am besten gleich weiter über das wichtige Thema Krankenversicherungspflicht: Das müssen Sie wissen!</strong></span></p> <h2>Überblick</h2> <ul> <li>Krankenversicherungspflicht in Deutschland</li> <li>Krankenversicherungspflicht: Historisches</li> <li>Krankenversicherungspflicht: Gründe, Risiken und Folgen für Unversicherte</li> <li>Gründe</li> <li>Risiken</li> <li>Folgen</li> <li>Krankenversicherungspflicht: Beitragsschuldengesetz</li> <li>Krankenversicherungspflicht für alle</li> <li>Krankenversicherungspflicht: gesetzlich und privat</li> <li>Befreiung von der Krankenversicherungspflicht</li> <li>Fazit</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Krankenversicherungspflicht in Deutschland</h2> <p>In Deutschland existiert eine allgemeine Krankenversicherungspflicht: seit dem 1. April 2007 für die gesetzlichen Krankenkassen und seitdem 1. Januar 2009 für die privaten Krankenversicherungen. Bis dahin gab es nur für bestimmte Personengruppen eine Versicherungspflicht.</p> <h2>Krankenversicherungspflicht: Historisches</h2> <p>Beim deutschen Krankenversicherungssystem handelt es sich um das älteste soziale System dieser Art weltweit. 1883 erließ Otto von Bismarck ein Gesetz mit einer verpflichtenden Krankenversicherung, einer Pensions- und Invalidenversicherung sowie einer <a href="http://www.heimarbeit.de/unfallversicherung-sinnvoll-das-sollten-sie-wissen/">Unfallversicherung</a>.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Dabei setzte er auf drei Faktoren:</strong></span></p> <ul> <li>Solidarität: staatliche Verantwortungsübernahme für Hilfsbedürftige</li> <li>Subsidiarität: so wenig administrativer Aufwand und politischer Einfluss wie möglich</li> <li>Korporatismus: demokratisch gewählte Regierungsrepräsentanten der Beteiligten am Gesundheitssystem</li> </ul> <p>Anfangs bezog sich die Verpflichtung zur Krankenversicherung auf die Arbeiter unterer Einkommensschichten und einen festgelegten Kreis von Regierungsangestellten. Später wurde die Krankenversicherungspflicht auf weitere Personengruppen ausgedehnt, um möglichst viele Einwohner einzubeziehen.</p> <p>Die Krankenversicherung finanzierten Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie staatliche Zuschüsse. Dabei staffelten sich die Beitragshöhen nach den Einkommen. Personen mit höheren Einkommen entschieden sich schon damals häufig für private Krankenversicherungen, weil die Beiträge hierfür sich nicht am Einkommen orientierten, sondern am individuellen Gesundheitszustand eines Versicherten.</p> <p>Während abhängig Beschäftigte in einer der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen versichert waren, war dies bei Selbstständigen nicht unbedingt der Fall.</p> <p>Kapitalstarke Nichtversicherte erhielten als Selbstzahler ihre medizinischen Leistungen. Bei schwerwiegenden, langwierigen und somit besonders teuren Erkrankungen oder Unfällen und deren Behandlungen konnte dies jedoch zu Problemen führen. Personen mit niedrigeren Einkommen konnten sich solche selbst finanzierten ärztlichen Behandlungen nicht oder nur in geringem Umfang leisten.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Krankenversicherungspflicht: Gründe, Risiken und Folgen für Unversicherte</h2> <h3>Gründe</h3> <p>Es sind vor allem Kostengründe, wenn sich Menschen nicht krankenversichern. Zum einen handelt es sich dabei um Selbstständige mit geringem Einkommen, die sich ihren Krankenkassenbeitrag nicht leisten können oder wollen. Gerade junge und bisher gesunde Personen glauben oft, vorerst <a href="http://www.heimarbeit.de/keine-krankenversicherung-das-sind-die-folgen/">keine Krankenversicherung</a> zu benötigen.</p> <p>Zum anderen sind es Gutverdiener, die sich bewusst nicht krankenversichern. Sie sind bereit, im Krankheitsfall daraus entstehende Kosten selbst zu übernehmen und kalkulieren, dass dies für sie unterm Strich günstiger ist, als jeden Monat einen Krankenkassenbeitrag abzuführen.</p> <h3>Risiken</h3> <p>Auf eine Krankenversicherung zu verzichten, kann sich eines Tages bitter rächen. Wie wohl jeder schon im eigenen Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis erleben durfte, können auch bis dato kerngesunde oder junge Menschen plötzlich schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, wodurch ihr Leben eine komplett neue Wendung erfährt.</p> <p>Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen und medizinische Hilfsmittel können dabei leicht Höhen im sechsstelligen Euro-Bereich oder sogar höher erreichen.</p> <h3>Folgen</h3> <p>Die Folge einer nicht vorhandenen Krankenversicherung bei Erkrankung, Unfall oder <a href="http://www.heimarbeit.de/mutterschaft-mutterschutz-das-muessen-sie-wissen/">Mutterschaft</a> sind selbst aufzubringende Zahlungen der verschiedenen medizinischen Leistungen. Auch weitere Leistungen der Krankenkassen wie beispielsweise Krankengeldzahlungen oder Wiedereingliederungsmaßnahmen in das Berufsleben bei langfristigen Erkrankungen können Unversicherte nicht wahrnehmen.</p> <p>Nicht nur aufgrund der selbst zu tragenden Kosten durch Krankheit, Unfall oder Mutterschaft droht eine Überschuldung, sondern auch wegen der Nichtbeachtung der Krankenversicherungspflicht. Strafbar ist es zwar nicht, seiner Krankenversicherungspflicht nicht nachzukommen. Kommt jedoch diese Tatsache ans Licht, sind alle seit dem Bestehen der Krankenversicherungspflicht nie gezahlten Beiträge nachzuentrichten. Obendrein wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 60 % erhoben.</p> <h2>Krankenversicherungspflicht: Beitragsschuldengesetz</h2> <p>Das Nacherheben nicht gezahlter Beiträge von bisher Unversicherten seit Einführung der Krankenversicherungspflicht führte zu einem neuen Problem. Personen, die die Vorteile einer Krankenversicherung inzwischen einsahen und versicherungswillig waren, schreckten nun wegen der aufgelaufenen offenen Beitragsforderungen vor einem Versicherungsabschluss zurück, die bei ihrem Eintritt in eine Krankenversicherung fällig geworden wären.</p> <p>Die Bundesregierung erließ daher zum 1. August 2013 das Beitragsschuldengesetz zur finanziellen Entlastung bisher Unversicherter. Alle, die zwischen August 2013 und dem 31. Dezember 2013 ihrer Krankenversicherungspflicht nachkamen, erhielten ihre bis dahin aufgelaufenen Krankenkassenbeitragsschulden erlassen.</p> <p>Ab dem 1. Januar 2014 begann für bis dahin immer noch keiner Krankenkasse angehörenden Personen die Auflistung der offenen Beitragsforderungen wieder neu anzulaufen.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Krankenversicherungspflicht für alle</h2> <p>Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland erstreckt sich auf sämtliche Berufs- und Personengruppen. Es gibt hiervon keine Ausnahmen.</p> <h2>Krankenversicherungspflicht: gesetzlich und privat</h2> <p>Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Aktuell liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 56.250 Euro, was 4687,50 Euro monatlich entspricht. Wer darüber liegt, kann zur privaten Krankenversicherung wechseln, muss es aber nicht. Er ist dann sozusagen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert.</p> <p>Gesetzlich Krankenversicherte brauchen ihre Versicherung auch bei hohem Einkommen nicht aufzugeben. Umgekehrt stehen vor dem Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung hohe Hürden. Ab einem Alter von 55 Jahren aufwärts ist der Wechsel in eine GVK praktisch ausgeschlossen.</p> <p>Angestellte können von privat zu gesetzlich wechseln, wenn ihr Einkommen zumindest vorübergehend unterhalb der <a href="http://www.heimarbeit.de/versicherungspflichtgrenze-das-muessen-sie-wissen/">Versicherungspflichtgrenze</a> liegt. Selbstständige können sich nur gesetzlich krankenversichern, wenn sie sich in ein Angestelltenverhältnis begeben und ihr Gehalt sich ebenfalls unterhalb der Versicherungspflichtgrenze befindet. Es ist ein Rechenexempel, ob sich solche Vorgehensweisen wirklich lohnen.</p> <h2>Befreiung von der Krankenversicherungspflicht</h2> <p>Bestimmte Personengruppen wie Beschäftigte, Arbeitslose, Rentner und Studenten, die bisher privat versichert waren, nun aber mit einem niedrigeren Einkommen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, können sich hiervon befreien lassen, wenn sie weiterhin privat versichert sein möchten. Ansonsten müssten sie ihre private Krankenversicherung kündigen oder als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen.</p> <p>Hierfür müssen sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag stellen. Sofern sie seit diesem Versicherungspflichtbeginn keine Leistungen der Krankenkasse beansprucht haben, werden sie rückwirkend von der Krankenversicherungspflicht befreit. Haben sie bereits Leistungen beansprucht, werden sie ab dem Ersten des Folgemonats nach Antragstellung befreit.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Fazit</h2> <p>In Deutschland besteht seit einigen Jahren eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen beziehungsweise Berufsgruppen. Auch wenn die Versicherungsbeiträge niemandem schmecken, bewahren sie vor den unkalkulierbaren Risiken von schweren oder langen Erkrankungen und Unfällen. Außerdem deckt eine Krankenversicherung die bei einer Mutterschaft ebenfalls möglichen Komplikationen finanziell ab. Es wurde also höchste Zeit für eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung.</p> <p>Bildquelle: © lenetsnikolai &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>Familienversicherung: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/familienversicherung-das-muessen-sie-wissen/</link>
				<pubDate>Tue, 05 Jul 2016 04:05:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Familie]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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				<description><![CDATA[Die Familienversicherung ist eine kostenlose Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dank der Familienversicherung ist es möglich, seine Familien kostenfrei bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern. In ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Die <a href="http://www.heimarbeit.de/familienversicherung-das-muessen-sie-wissen/">Familienversicherung</a> ist eine kostenlose Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dank der Familienversicherung ist es möglich, seine Familien kostenfrei bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern. In diesem Artikel haben wir Innen dazu die wichtigsten Informationen zu diesem Thema aufgearbeitet. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!</strong></span></p> <h2>In diesem Artikel:</h2> <ul> <li>Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung </li> <li>Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung </li> <li>Voraussetzungen der Familienversicherung </li> <li>Familienversicherung und <a href="http://www.heimarbeit.de/arbeitslosengeld-so-viel-steht-ihnen-zu/">Arbeitslosengeld</a> I</li> <li>Wie wird die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt?</li> <li>Altersgrenzen für die Familienversicherung </li> <li>Studenten in der Familienversicherung </li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                         <h2>Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung</h2> <p>Wie der Titel dieses Teilabschnitts schon nahelegt, ist die Familienversicherung ein Teil oder besser gesagt eine Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse.</p> <p>Wer sich gesetzlich krankenversichert, hat durch diese Leistung auch die Möglichkeit, seine Kinder, seinen Ehegatten oder Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft kostenfrei mitzuversichern. Dies ist ein enorm großer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung in der es eine derartige Leistung nicht gibt.</p> <h3>Voraussetzungen</h3> <p>Voraussetzung für eine Mitversichern des Partners ist, dass dieser nicht mehr als 405 Euro oder aber in einem <a href="http://www.heimarbeit.de/minijob-rechner-rechner-alle-infos/">Minijob</a> nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Außerdem darf dieser kein Beamter sind und auch hauptberuflich nicht selbstständig und nicht privat versichert sein.</p> <p>Kinder können nur bis zu ihrem 23. Lebensjahr familienversichert sein, solange diese noch nicht selbst arbeiten. Wenn sich die Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.</p> <p>Kinder können im Übrigen nicht mitversichert werden, wenn ein Ehepartner privat krankenversichert ist und im Jahr 2016 mehr als 4.687,50 Euro brutto monatlich verdient hat.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung</h2> <p>Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung haben ihre jeweils ganz eigenen Vor- und Nachteile. In diesem Artikel soll es allerdings vor allem um die gesetzliche Krankenversicherung gehen.</p> <p>Ein besonders großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Mitversicherung von Familienangehörigen. Das Mitversichern von Familienangehörigen ist hierdurch nämlich kostenfrei.</p> <p>Das lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben und Kinder haben, die sich noch im entsprechenden Alter befinden.</p> <p>Auch Pflegekinder, Enkelkinder und Pflegekinder können in die Familienversicherung mit aufgenommen werden, wenn diese bei Ihnen wohnen und Sie diese unterhalten.</p> <p>Gegenüber einer privaten Krankenversicherung kann schon bei nur einem Kind deutlich günstiger sein, als eine private Krankenversicherung. Bis auf das <a href="http://www.heimarbeit.de/krankengeld-so-viel-geld-steht-ihnen-zu/">Krankengeld</a> erhalten alle Familienversicherten im Übrigen auch alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Interessant:</strong></span> Lauf einer statistischen Erhebung der gesetzlichen Krankenversicherung waren im Februar 2014 rund 17.230.000 Familienangehörige und 12.780.000 Kinder mitversichert.</p> <h2>Voraussetzungen der Familienversicherung</h2> <p>In diesem Abschnitt möchten wir noch einmal gesondert auf die Voraussetzungen eingehen, die man erfüllen muss, damit eine Familienversicherung möglich wird.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Damit man die eigene Familie beitragsfrei mitversichern kann, muss man die nachstehenden Kriterien einhalten:</strong></span></p> <ul> <li>das zu versichernde Familienmitglied muss in Deutschland wohnen</li> <li>das Familienmitglied darf selbst nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sein</li> <li>das Familienmitglied darf nicht mehr als 405 Euro monatlich verdienen &#8211; wenn das Mitglied einen Minijob ausübt, darf der Verdienst hieraus 450 Euro pro Monat nicht überschreiten </li> <li>das Familienmitglied darf auch nicht versicherungsfrei sein, also als gut verdienender Arbeitnehmer oder als Beamter </li> <li>das Familienmitglied sollte nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein &#8211; zumindest dann nicht, wenn es mehr als 18 Stunden pro Woche für die selbstständige Tätigkeit aufwendet</li> </ul> <p>Wenn der Ehegatte oder Partner nur einen dieser Punkte nicht bedienen kann, ist eine Familienversicherung für diesen nicht mehr möglich. Er müsste dann also selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden und eigene Beiträge für diese zahlen. Die Familienversicherung tritt somit hinter die eigene Versicherungspflicht zurück.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Familienversicherung und Arbeitslosengeld I</h2> <p>Wenn jemand seinen Job verliert und Arbeitslosengeld I erhält, ist er selbst pflichtversichert und kann auch nicht über die Familienversicherung mitversichert werden.</p> <p>Lebenspartner und Ehegatten, die zu Beginn der Mutterschutzfrist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert waren, werden auch nicht mitversichert. Dies gilt selbst für die sogenannte Schutzfrist nach einer Geburt sowie für den Beginn der <a href="http://www.heimarbeit.de/elternzeit-das-muessen-sie-wissen/">Elternzeit</a>.</p> <h2>Wie wird die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt?</h2> <p>Der Antrag auf Familienversicherung erfolgt natürlich bei der Krankenkasse, in der die pflichtversicherte Person versichert ist. Einen Antrag hierfür findet man zum Beispiel stets auf den Websites der Krankenversicherungen.</p> <p>Im Antrag müssen dann gewisse Angaben getätigt werden, wie zum Beispiel zum Einkommen, zu den Kindern sowie einige weitere Daten. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat hierzu einen Fragebogen entwickelt, der für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich ist.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Übrigens:</strong></span> Selbst wenn ein Antrag auf Familienversicherung einmal genehmigt wurde, prüfen die Krankenversicherung weiterhin regelmäßig, ob ein Anspruch auf Familienversicherung auch weiterhin bestehen bleibt, oder ob sich etwas geändert hat. Zum Beispiel die finanzielle Situation der mitversicherten Personen. Dazu verwenden die Krankenkassen einen umfangreichen Fragebogen, den Sie regelmäßig ausfüllen müssen.</p> <h3>Beide Elternteile erwerbstätig</h3> <p>Wenn beide Elternteile erwerbstätig und versicherungspflichtig sind, können Sie auch selbst festlegen, bei welchem Elternteil die Kinder mitversichert sein sollen. Die Höhe des Einkommens ist hierbei also nicht entscheidend. Allerdings sollte Sie darauf achten, dass eine gleichzeitige Familienversicherungen bei unterschiedlichen Krankenkassen nicht erlaubt ist.</p> <h2>Altersgrenzen für die Familienversicherung</h2> <p>Bei Thema Kinder spielen die geltenden Altersgrenzen für die gesetzliche Familienversicherung eine wichtige Rolle. Die Kinder können nämlich nur bis zum 23. Lebensjahr familienversichert bleiben.</p> <p>Ausnahme besteht für den Fall, wenn sich die Kinder noch in einer Berufsausbildung befinden oder zur Schule gehen. Hier können die Kinder nämlich auch noch bis zum 25. Lebensjahr mitversichert bleiben. Eine eigene Versicherungspflicht gilt übrigens für die Zeit eines freiwilligen sozialen Jahres oder freiwilligen öffentlichen Jahres.</p> <h3>Weitere 12 Monate Familienversicherung</h3> <p>Man kann die Familienversicherung auch noch über das 25. Lebensjahr hinaus genießen, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch folgende Dienste unterbrochen oder gar verzögert wird:</p> <ul> <li>freiwilliger Wehrdienst</li> <li>Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes, dem Jugendfreiwilligengesetzes oder einem vergleichbaren Freiwilligendienst</li> <li>Tätigkeit als Entwicklungshelfer</li> </ul> <p>Durch diese Dienste kann eine Familienversicherung nochmals um bis zu 12 Monate über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden.</p>             <div class="items-slide-list is-items-list items-size-medium blog-manager-list">
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             <h2>Studenten in der Familienversicherung</h2> <p>Auch als Student kann man weiterhin familienversichert sein, solange man das maximal mögliche Alter einhält. Allerdings muss man aufpassen, dass man nicht zu viel verdient. Denn wer als familienversicherter Student zu viel verdient, wird selbst versicherungspflichtig und muss möglicherweise sogar Beiträge an die Krankenversicherung nachzahlen.</p> <p>Wenn Sie als Student also einen <a href="http://www.heimarbeit.de/kategorie/nebenjob/">Nebenjob</a> annehmen, sollten Sie unbedingt mit Ihrer Krankenversicherung sprechen. Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings Glück, denn bis zum 25. Lebensjahr gewähren ihnen die gesetzlichen Krankenkassen eine kostenfreie gesetzliche Familienversicherung.</p> <p>Allerdings darf man in diesem Fall auch kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 405 Euro pro Monat beziehungsweise 450 Euro in einem Minijob übersteigt.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Tipp:</strong> </span>Bei einem zweimonatigen Nebenjob in vorlesungsfreien Zeiten können sie auch mehr Geld verdienen und weiterhin familienversichert bleiben. Die Höhe des Verdienstes ist hier egal.</p> <p>Aber auch dann, wenn man als Student nicht mehr familienversichert ist, besteht noch kein Grund zur Panik. Die studentische Krankenversicherung ist nämlich mit besonders günstigen Beiträgen versehen. Seit dem 1. Januar 2015 betragen die monatlichen Beiträge hierfür nämlich bundesweit 61,01 Euro plus einen Zusatzbeitrag von bis zu 1,3 Prozent pro Monat.</p> <p>In die Pflegeversicherung zahlen Studenten pro Monat 14,03 Euro ein. Studenten, die älter als 23 Jahre sind und dazu auch keine eigenen Kinder haben, beträgt der Beitragssatz der Pflegeversicherung pro Monat 15,52 Euro.</p> <p>Bildquelle: © Kristin Gründler &#8211; Fotolia.com</p> ]]></content:encoded>
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		<title>AXA KFZ-Versicherung sofort kündigen: Hier online kündigen!</title>
		<link>https://www.heimarbeit.de/axa-kfz-versicherung-sofort-kuendigen-hier-online-kuendigen/</link>
				<pubDate>Mon, 27 Jun 2016 17:00:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Heim Arbeit]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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				<description><![CDATA[Kein KFZ-Besitzer in Deutschland ohne KFZ-Haftpflichtversicherung – denn diese ist zwingend vorgeschrieben, damit man in Falle eines Unfalls als Unfallgeschädigter keine bösen finanziellen Überraschungen erlebt. ...]]></description>
								<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000;"><strong>Kein KFZ-Besitzer in Deutschland ohne KFZ-Haftpflichtversicherung – denn diese ist zwingend vorgeschrieben, damit man in Falle eines Unfalls als Unfallgeschädigter keine bösen finanziellen Überraschungen erlebt.</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong>Ob man weitere Leistungen wie eine Teil- oder Vollkasko-, einen Insassenunfall- oder Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dazu buchen möchte, ist einem selbst überlassen und optional.</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong>Die AXA KFZ-Versicherung gehört zu den beliebtesten deutschen Angeboten, weil sie sehr unterschiedliche Individuallösungen in ihren Pakete anbietet.</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong>Und wie es sich für eine seriöse KFZ-Versicherung gehört, gibt es verschiedene Kündigungsoptionen, wobei die Kündigungsfristen für alle Bestandteile identisch sind.</strong></span></p> <h2>Übersicht:</h2> <ul> <li>Kündigungsfristen</li> <li>Kündigungswege</li> </ul> <h2>Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?</h2>                         <div class="custom-banner banner-single-text single-text-base banner-bg-dark banner-arrow-left banner-substrate-1">
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                                                                                                </ul>
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                         <h2>Kündigungsfristen</h2> <p>Die Kündigungsfristen für alle Bestandteile der KFZ-Versicherungspakete betragen einen Monat. Wer seinen Vertrag zum neuen Jahr hin abgeschlossen hat, sollte ihn also zum 31.12. hin kündigen.</p> <p>Berücksichtigt man diesen Zeitraum nicht, verlängert sich jeder Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr – ohne Möglichkeit, ohne Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts davon zurückzutreten.</p> <p>Apropos Sonderkündigungsrecht: Dieses besteht durchaus und greift dann, wenn entweder</p> <p>ein Fahrzeugwechsels vorliegt (weil der Vertrag an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist und mit dessen Abmeldung von alleine ausgelaufen ist),<br /> der Versicherungsbeitrag erhöht wurde (in diesem Fall kann man bis zu einen Monat nach seiner Erhöhung problemlos kündigen) oder<br /> ein Unfall mit dem versicherten Fahrzeug geschehen ist (hier greift die gleiche Regel wie bei der Beitragserhöhung).</p> <p>Damit die Kündigung von der AXA KFZ-Versicherung bearbeitet und akzeptiert wird, sollte man sich unbedingt an die folgenden, regulären Kündigungswege halten.</p> <h2>Kündigungswege</h2> <p>Die AXA akzeptiert ausschließlich schriftliche Kündigungen: Das bedeutet, dass auch die KFZ-Kündigung per Brief oder Fax bei ihr ankommen muss, eine ausschließliche Kündigung per E-Mail oder Anruf ist also nicht möglich.</p> <p>Was allerdings nicht bedeutet, dass man sich nicht bei einem geprüften Drittanbieter um ein Online-Formular kümmern und dieses für die Kündigung benutzen könnte&#8230;</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Die Kündigung muss unbedingt:</strong></span></p> <ul> <li>die Betreffzeile „Kündigung der KFZ-Versicherung“,</li> <li>die Nummer des Versicherungsscheins,</li> <li>das amtliche KFZ-Kennzeichen,</li> <li>die Kundendaten des KFZ-Besitzers (Name, Anschrift und Kontaktadresse) sowie</li> <li>den Kündigungsgrund (fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung / Fahrzeugwechsel/ Unfall)</li> </ul> <p>enthalten. Ebenfalls wichtig sind das Datum und die persönliche Unterschrift.</p> <p>Beim Einschicken der Kündigung gilt es zu berücksichtigen, dass die Kündigung erst beim Eintreffen bei der AXA und nicht schon ab dem Ausstellungsdatum Gültigkeit besitzt.</p> <p>Spielen Feiertage im Kündigungs- und Zustellungszeitraum eine Rolle, lohnt es sich, die Kündigung bereits einige Tage eher loszuschicken und eine Kündigungsbestätigung anzufordern.</p> <p>So ist man immer auf der sicheren Seite und muss keine Angst vor einer unfreiwilligen Vertragsverlängerung haben.</p> <p><span style="color: #ff6600;"><strong>Hier alle wichtigen Kontaktdaten der AXA:</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;"><strong>AXA Versicherung AG</strong></span><br /><span style="color: #000000;"><strong> Colonia-Allee 10–20</strong></span><br /><span style="color: #000000;"><strong> 51067 Köln</strong></span><br /><span style="color: #000000;"><strong> Kundenservice: 0221-14841001</strong></span><br /><span style="color: #000000;"><strong> Fax: 022114821599</strong></span><br /><span style="color: #000000;"><strong> www.axa.de</strong></span></p> <p><span style="color: #000000;">Bildquelle: © Fxquadro &#8211; Fotolia.com</span></p> ]]></content:encoded>
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