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Längere Krankheit muss in Deutschland zumindest finanziell kein Unglück bedeuten, existieren doch großzügige Regelungen für den Bezug von Krankengeld. Welche Krankengeld Dauer dabei vorgesehen ist und was es sonst noch dazu zu wissen gibt, erfahren Sie in diesem Artikel. Sind Sie bereits längerfristig erkrankt, lesen Sie am besten gleich weiter. Aber auch wenn Sie sich bester Gesundheit erfreuen, sollten Sie rechtzeitig gut informiert sein über das Thema Krankengeld Dauer: So lange erhalten Sie Krankengeld!

Überblick

  • Was genau ist Krankengeld?
  • Krankengeld: Anspruchsbeginn
  • Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld
  • Antrag auf Krankengeld
  • Näheres zur Krankengeld Dauer
  • Krankengeld Dauer: Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit
  • Beratung zur Krankengeld Dauer
  • Fazit

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Was genau ist Krankengeld?

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, die in Deutschland die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen. Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind alle Bestimmungen rund ums Krankengeld erfasst.

Krankengeld gibt es vor allem dann, wenn jemand länger als 6 Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und als Berufstätiger keine betriebliche Lohnfortzahlung mehr erhält.

Außer für die zu Hause verbrachte Zeit während einer Krankschreibung steht einem Krankenversicherten Krankengeld auch dann zu, wenn er sich auf Kosten der Krankenkasse einer stationären Behandlung unterzieht oder sich in einer Vorsorgeeinrichtung oder Reha-Einrichtung befindet.

Außerdem kann Krankengeld auch an Elternteile gezahlt werden, die sich um ein mitversichertes krankes Kind bis zu einem Alter von 12 Jahren kümmern, wofür sie ihre Berufstätigkeit unterbrechen müssen.

Krankengeld: Anspruchsbeginn

Wann Krankengeld gezahlt wird, hängt davon ab, ob derjenige berufstätig ist oder nicht. Anspruch auf Krankengeld beginnt bei Berufstätigen am Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt.

Die meisten Berufstätigen erhalten bei Krankheit eine Lohnfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen. Anschließend springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Dafür ist es wichtig, unmittelbar im Anschluss mit einer Krankschreibungsfolgebescheinigung fortzusetzen, um die Arbeitsunfähigkeit lückenlos zu dokumentieren und nicht die Ablehnung der Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld zu riskieren.

Auch Selbstständige, sofern ihr Krankenversicherungsvertrag einen Krankengeldanspruch enthält, erhalten ab der 7. Woche ihrer fortgesetzten Krankschreibung Krankengeld. Je nach Krankenkasse kann es dafür verschiedene Tarifmodelle geben.

Haben Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz angetreten und anfangs keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, erhalten sie im Bedarfsfall eher Krankengeld.

Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

In bestimmten Situationen ruht ein Anspruch auf Krankengeld. Wie bereits erwähnt, ist dies bei Arbeitnehmern der Fall, solange sie noch ihre Lohnfortzahlung erhalten. Bei Arbeitslosen ruht der Anspruch auf Krankengeld ebenfalls.

Darüber hinaus kommt es zur Ruhephase beim Krankengeldanspruch beim Beziehen von Entgeltersatzleistungen wie während der Elternzeit oder vergleichbaren Situationen. Auch bei Zahlung von Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger während einer Reha-Maßnahme ruht der Krankengeldanspruch.

Krankenversicherte mit Anspruch auf Krankengeld sollten ihrer Krankenkasse ihre eingetretene Arbeitsunfähigkeit umgehend mitteilen, da sonst der Krankengeldanspruch bis zur erfolgten Meldung ruht.

Antrag auf Krankengeld

Der Antrag auf Krankengeld ist bei der Krankenkasse zu stellen. Da in den meisten Fällen bereits vorher eine Lohnfortzahlung bestand und die Krankenkasse über die Erkrankung informiert ist, schreibt sie von sich aus ihren Versicherten an, damit er seinen Krankengeldantrag bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig stellt.

Verlassen sollte sich der Krankenversicherte darauf jedoch nicht. Post kann verloren gehen oder ein Krankenkassenmitarbeiter einen Fehler machen. Wer also in den Tagen kurz vor Ablauf der 6. Woche seiner Krankschreibung hierzu nichts von seiner Krankenkasse gehört hat, sollte sich zwecks Leistung von Krankengeld im eigenen Interesse unverzüglich mit ihr in Verbindung setzen.

Näheres zur Krankengeld Dauer

Die Höchstbezugsdauer für Krankengeld beträgt 78 Wochen, gerechnet ab dem Tag der ersten Krankschreibung. Die 78 Wochen beziehen sich auf dieselbe Krankheit innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren. Tritt während dessen eine weitere Erkrankung hinzu, verlängert dies nicht die Krankengeld Dauer.

Nach Ablauf des Dreijahreszeitraums entsteht ein neuer Krankengeldanspruch aufgrund derselben Erkrankung. Voraussetzung ist dabei, dass der Erkrankte weiterhin versichert ist mit einem Anspruch auf Krankengeld und außerdem zwischendurch mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit als arbeitsunfähig galt.

Krankengeld Dauer: Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit steht neben dem medizinischen Sachverhalt immer auch im Zusammenhang mit juristischen und beruflichen Aspekten. Langfristige Arbeitsunfähigkeit kann in einen sozialen Abstieg münden.

Eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vermeiden helfen. Nachdem die Krankenkasse ihren Versicherten zu seiner Situation befragt hat, entscheidet sie, ob sie eine sozialmedizinische Beratung über den MDK veranlasst.

Der MDK begutachtet zunächst anhand der vorliegenden Unterlagen. Nur wenn diese nicht ausreichen, erfolgt eine persönliche Untersuchung durch einen Arzt des MDK. Dieser versucht zu ergründen, wie sich die Krankengeld Dauer im Einzelfall verkürzen oder beenden lässt oder ob mit einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist.

Das Wiederherstellen und Erhalten der Arbeitsfähigkeit bis zum regulären Renteneintrittsalter steht dabei im Vordergrund. Dabei wird gegebenenfalls auch ein betriebsinterner Arbeitsplatzwechsel erörtert.

Beratung zur Krankengeld Dauer

Die Krankengeld Dauer hängt von der individuellen Situation des Erkrankten ab. Die maximal mögliche Bezugsdauer von 78 Wochen bedeutet nicht, dass es bei längeren Erkrankungen automatisch auf eine Krankengeld Dauer von 78 Wochen hinausläuft. Krankenkassen ziehen eigene Erfahrungswerte hinsichtlich einzelner Krankheitsverläufe heran und binden auch den MDK ein zur Beurteilung, ob und wie die Krankengeld Dauer verkürzt oder beendet werden kann.

In Verbindung mit der Krankengeld Dauer können sich für Versicherte zahlreiche Fragen ergeben oder es kommt sogar zu Konflikten mit der Krankenkasse. Da ist eine neutrale Beratung Gold wert. Fragen zur Krankengeld Dauer und mehr beantwortet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, im Internet erreichbar unter der Webadresse patientenberatung.de.

Fazit

Der Deutsche Krankenversicherungsschutz schließt im Allgemeinen eine Krankengelddauer von bis zu 78 Wochen ein. Bei privaten Versicherungen sowie bei selbstständig Tätigen kann es Abweichungen geben. Die lange Phase der Krankengeld Dauer soll dazu beitragen, dass der Versicherte auch schwerwiegende Erkrankungen auskurieren kann und anschließend wieder seinen normalen Alltag leben einschließlich seiner Berufstätigkeit.

Neben der ohnehin belastenden Sorge um die Gesundheit ist zumindest die finanzielle Versorgung über das Krankengeld gesichert, was dem Genesungsprozess zugutekommt.

Bildquelle: © JSB31 – Fotolia.com

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