Wer Mitglied einer Krankenkasse wird, will von dieser im Fall der Fälle finanziell unterstützt werden. Leider gibt es zahlreiche Kosten, die von den Krankenkassen generell nicht übernommen werden und einige Zuzahlungen, die Sie leisten müssen. Wie Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können, lesen Sie hier.

Überblick

  • Das Krankenkassensystem in Deutschland
  • Was sind Zuzahlungen?
  • Gesetzliche Zuzahlung oder Rezeptgebühr
  • Zuzahlungen und der Festbetrag
  • Zuzahlungsbefreiung für Kinder und Jugendliche
  • Zuzahlungen und Belastungsgrenzen
  • Zuzahlungsbefreiung bei schwerwiegenden Krankheiten
  • Zuzahlungsfreie Arzneimittel
  • Rabattverträge und Zuzahlungsbefreiung
  • Warum auf die Befreiung von Zuzahlungen verzichten?
  • Zuzahlungsbefreiung für Schwangere

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Das Krankenkassensystem in Deutschland

In Deutschland sind die Krankenkassen in das Gesundheitssystem und teilweise auch in das Sozialversicherungssystem eingebunden. Zudem sind sie Betriebe, die darauf achten müssen, ihre Kosten zu decken.

Als Versicherter haben Sie deshalb bestimmte Rechte, können Ihren Vertrag aber auch nicht völlig frei mit der Kasse verhandeln. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen sind zudem nicht sehr groß. Wenn Sie nach 18 Monaten oder bei einer Gebührenumstellung kündigen, bekommen Sie bei der neuen Kasse wahrscheinlich mehr oder weniger die gleichen Konditionen.

Was sind Zuzahlungen?

Krankenkassen bezahlen die verschiedensten Maßnahmen, die der Gesundheit dienen. Dazu zählen Arztrechnungen, die Anschaffung von Medikamenten und die Investition in eine barrierefreie Ausstattung.

Die einzelnen Leistungen werden von den Krankenkassen in verschiedene Kategorien eingeteilt und unterschiedlich behandelt. Es kann sein, dass Sie dafür einen bestimmten Prozentsatz selbst zuschießen müssen. Es kann aber auch sein, dass Sie jeweils einen festen Betrag zuzahlen müssen.

Gesetzliche Zuzahlung oder Rezeptgebühr

So genannte erstattungsfähige Arzneimittel, die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden, sind mit der so genannten Rezeptgebühr verbunden. Die Patienten müssen 10 Prozent der Kosten selbst übernehmen. Allerdings nie mehr als 10 Euro und nie weniger als 5 Euro. Bei besonders günstigen Medikamenten kann diese Gebühr auch entfallen.

Zuzahlungen und der Festbetrag

Für jedes Arzneimittel bestimmen die Krankenkassen gemeinsam einen Festbetrag, den sie dafür zu zahlen bereit sind. Wenn Sie als Patient diese Medikamente verschrieben bekommen, müssen Sie die Mehrkosten selbst übernehmen.

Das gilt auch für alle Versicherten, die generell oder individuell von der Zuzahlung befreit sind, zum Beispiel Kinder. Die Apotheke, bei der Sie die Medikamente kaufen, leitet die Zuzahlungen an die jeweilige Krankenkasse weiter.

Liegt der Verkaufspreis der Medikamente mindestens 30 % unter dem Festbetrag, sind sie von der Zuzahlung befreit.

Zuzahlungsbefreiung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden von den Krankenkassen bevorzugt behandelt. Sie können zum Beispiel familienversichert werden, zahlen also keinen eigenen Beitrag. Außerdem sind sie pauschal von Zuzahlungen befreit. Dazu kommt, dass für Kinder unter 12 Jahren alle Medikamente erstattungsfähig sind.

Das gilt auch für ältere Kinder, wenn sie eine Entwicklungsstörung haben. Sie bekommen dann also auch Medikamente von der Krankenkasse bezahlt, die nicht rezeptpflichtig sind. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, wenn die Krankenkassen davon ausgehen, dass die Wirkung der entsprechenden Medikamente zu gering ist.

Zuzahlungen und Belastungsgrenzen

Um zu verhindern, dass Menschen, die viele Medikamente brauchen, zu sehr belastet werden, wurde eine Belastungsgrenze eingeführt, über der Sie von Zuzahlungen befreit sind. Sie liegt momentan bei zwei Prozent Ihres maßgeblichen Brutto-Einkommens. Wenn Sie eine chronische Krankheit haben, sogar nur bei einem Prozent.

Um sich über diesen Mechanismus von den Zuzahlungen befreien zu lassen, sollten Sie sämtliche Rechnungen sammeln: Für Medikamente, Arztbesuche, medizinische Anschaffungen usw. Sobald der Betrag bei den Zuzahlungen hoch genug ist, müssen Sie für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten.

Zuzahlungsbefreiung bei schwerwiegenden Krankheiten

Auch wenn Sie eine schwerwiegende Krankheit haben, können Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Das gilt auch für Medikamente, die nicht rezeptpflichtig sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihre Krankheit als schwerwiegend gilt und was Sie erstattet bekommen können.

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

In Deutschland sind mehrere Tausend zuzahlungsfreie Medikamente zugelassen. Sie haben die gleiche oder eine ähnliche Zusammensetzung wie teurere Produkte. Der Arzt oder die Apotheke kann also wählen, ob er ein teureres Markenprodukt oder das günstigere Produkt einer unbekannteren Marke wählt.

Entscheidet sich der Arzt für das teurere Produkt, muss er den Patienten darauf hinweisen. Dieser kann der Entscheidung des Arztes widersprechen und bekommt dann das günstigere Produkt.

Rabattverträge und Zuzahlungsbefreiung

Krankenkassen können mit den Arzneimittelherstellern Rabatte für den Kauf von Medikamenten aushandeln. Die Vergünstigungen können direkt an die Versicherten weitergegeben werden, die dann von Zuzahlungen zu diesen Medikamenten befreit sind.

Es kann aber auch sein, dass Sie für diese Medikamente nur zur Hälfte von den Zuzahlungen befreit werden.

Wenn Sie besonders auf spezielle Medikamente angewiesen sind, kann es sich lohnen, Ihre Krankenkasse speziell danach auszusuchen.

Warum auf die Befreiung von Zuzahlungen verzichten?

Wenn in günstigeren und teureren Medikamenten die gleichen Wirkstoffe sind, warum entscheiden sich manche Versicherten dann für die teureren?

Bei der Heilwirkung spielt der Placebo-Effekt eine große Rolle. Wenn man glaubt, dass etwas besser wirkt, wirkt es manchmal auch besser. Und selbst wenn man weiß, dass die Inhaltsstoffe gleich sind, schließt das Unterbewusstsein von einem höheren Preis auf mehr Qualität. Mehr auszugeben kann sich also lohnen.

Außerdem kann es kleine Unterschiede bei der Darreichungsform (Kapseln, Dragees, …) geben und die Medikamente können dadurch leichter verträglich sein.

Zuzahlungsbefreiung für Schwangere

Leistungen, die mit der Schwangerschaft in Verbindung stehen, sind meist ebenfalls von Zuzahlungen befreit. Dazu zählen die verschiedenen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die für die Schwangerschaft und spezielle Schwangerschaftsbeschwerden notwendig sind.

Auch wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen, weil Sie vom Arzt Bettruhe verschrieben bekommen haben, können die Kosten über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dafür sind Sie ebenfalls von den Zuzahlungen befreit.

Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse oder einer unabhängigen Stelle beraten, was Ihnen zusteht!

Bildquelle: © benjaminnolte – Fotolia.com

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