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Erscheint Ihnen Ihr Krankenversicherungsbeitrag als zu hoch, vor allem, wenn Sie so gut wie nie krank sind? Oder ist es die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung, die Sie als Bevormundung empfinden? Wie sinnvoll die Krankenversicherungspflicht ist, erklären wir Ihnen gern ausführlich in diesem Artikel. Lesen Sie am besten gleich weiter über das wichtige Thema Krankenversicherungspflicht: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Krankenversicherungspflicht in Deutschland
  • Krankenversicherungspflicht: Historisches
  • Krankenversicherungspflicht: Gründe, Risiken und Folgen für Unversicherte
  • Gründe
  • Risiken
  • Folgen
  • Krankenversicherungspflicht: Beitragsschuldengesetz
  • Krankenversicherungspflicht für alle
  • Krankenversicherungspflicht: gesetzlich und privat
  • Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
  • Fazit

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Krankenversicherungspflicht in Deutschland

In Deutschland existiert eine allgemeine Krankenversicherungspflicht: seit dem 1. April 2007 für die gesetzlichen Krankenkassen und seitdem 1. Januar 2009 für die privaten Krankenversicherungen. Bis dahin gab es nur für bestimmte Personengruppen eine Versicherungspflicht.

Krankenversicherungspflicht: Historisches

Beim deutschen Krankenversicherungssystem handelt es sich um das älteste soziale System dieser Art weltweit. 1883 erließ Otto von Bismarck ein Gesetz mit einer verpflichtenden Krankenversicherung, einer Pensions- und Invalidenversicherung sowie einer Unfallversicherung.

Dabei setzte er auf drei Faktoren:

  • Solidarität: staatliche Verantwortungsübernahme für Hilfsbedürftige
  • Subsidiarität: so wenig administrativer Aufwand und politischer Einfluss wie möglich
  • Korporatismus: demokratisch gewählte Regierungsrepräsentanten der Beteiligten am Gesundheitssystem

Anfangs bezog sich die Verpflichtung zur Krankenversicherung auf die Arbeiter unterer Einkommensschichten und einen festgelegten Kreis von Regierungsangestellten. Später wurde die Krankenversicherungspflicht auf weitere Personengruppen ausgedehnt, um möglichst viele Einwohner einzubeziehen.

Die Krankenversicherung finanzierten Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie staatliche Zuschüsse. Dabei staffelten sich die Beitragshöhen nach den Einkommen. Personen mit höheren Einkommen entschieden sich schon damals häufig für private Krankenversicherungen, weil die Beiträge hierfür sich nicht am Einkommen orientierten, sondern am individuellen Gesundheitszustand eines Versicherten.

Während abhängig Beschäftigte in einer der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen versichert waren, war dies bei Selbstständigen nicht unbedingt der Fall.

Kapitalstarke Nichtversicherte erhielten als Selbstzahler ihre medizinischen Leistungen. Bei schwerwiegenden, langwierigen und somit besonders teuren Erkrankungen oder Unfällen und deren Behandlungen konnte dies jedoch zu Problemen führen. Personen mit niedrigeren Einkommen konnten sich solche selbst finanzierten ärztlichen Behandlungen nicht oder nur in geringem Umfang leisten.

Krankenversicherungspflicht: Gründe, Risiken und Folgen für Unversicherte

Gründe

Es sind vor allem Kostengründe, wenn sich Menschen nicht krankenversichern. Zum einen handelt es sich dabei um Selbstständige mit geringem Einkommen, die sich ihren Krankenkassenbeitrag nicht leisten können oder wollen. Gerade junge und bisher gesunde Personen glauben oft, vorerst keine Krankenversicherung zu benötigen.

Zum anderen sind es Gutverdiener, die sich bewusst nicht krankenversichern. Sie sind bereit, im Krankheitsfall daraus entstehende Kosten selbst zu übernehmen und kalkulieren, dass dies für sie unterm Strich günstiger ist, als jeden Monat einen Krankenkassenbeitrag abzuführen.

Risiken

Auf eine Krankenversicherung zu verzichten, kann sich eines Tages bitter rächen. Wie wohl jeder schon im eigenen Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis erleben durfte, können auch bis dato kerngesunde oder junge Menschen plötzlich schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, wodurch ihr Leben eine komplett neue Wendung erfährt.

Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen und medizinische Hilfsmittel können dabei leicht Höhen im sechsstelligen Euro-Bereich oder sogar höher erreichen.

Folgen

Die Folge einer nicht vorhandenen Krankenversicherung bei Erkrankung, Unfall oder Mutterschaft sind selbst aufzubringende Zahlungen der verschiedenen medizinischen Leistungen. Auch weitere Leistungen der Krankenkassen wie beispielsweise Krankengeldzahlungen oder Wiedereingliederungsmaßnahmen in das Berufsleben bei langfristigen Erkrankungen können Unversicherte nicht wahrnehmen.

Nicht nur aufgrund der selbst zu tragenden Kosten durch Krankheit, Unfall oder Mutterschaft droht eine Überschuldung, sondern auch wegen der Nichtbeachtung der Krankenversicherungspflicht. Strafbar ist es zwar nicht, seiner Krankenversicherungspflicht nicht nachzukommen. Kommt jedoch diese Tatsache ans Licht, sind alle seit dem Bestehen der Krankenversicherungspflicht nie gezahlten Beiträge nachzuentrichten. Obendrein wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 60 % erhoben.

Krankenversicherungspflicht: Beitragsschuldengesetz

Das Nacherheben nicht gezahlter Beiträge von bisher Unversicherten seit Einführung der Krankenversicherungspflicht führte zu einem neuen Problem. Personen, die die Vorteile einer Krankenversicherung inzwischen einsahen und versicherungswillig waren, schreckten nun wegen der aufgelaufenen offenen Beitragsforderungen vor einem Versicherungsabschluss zurück, die bei ihrem Eintritt in eine Krankenversicherung fällig geworden wären.

Die Bundesregierung erließ daher zum 1. August 2013 das Beitragsschuldengesetz zur finanziellen Entlastung bisher Unversicherter. Alle, die zwischen August 2013 und dem 31. Dezember 2013 ihrer Krankenversicherungspflicht nachkamen, erhielten ihre bis dahin aufgelaufenen Krankenkassenbeitragsschulden erlassen.

Ab dem 1. Januar 2014 begann für bis dahin immer noch keiner Krankenkasse angehörenden Personen die Auflistung der offenen Beitragsforderungen wieder neu anzulaufen.

Krankenversicherungspflicht für alle

Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland erstreckt sich auf sämtliche Berufs- und Personengruppen. Es gibt hiervon keine Ausnahmen.

Krankenversicherungspflicht: gesetzlich und privat

Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Aktuell liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 56.250 Euro, was 4687,50 Euro monatlich entspricht. Wer darüber liegt, kann zur privaten Krankenversicherung wechseln, muss es aber nicht. Er ist dann sozusagen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert.

Gesetzlich Krankenversicherte brauchen ihre Versicherung auch bei hohem Einkommen nicht aufzugeben. Umgekehrt stehen vor dem Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung hohe Hürden. Ab einem Alter von 55 Jahren aufwärts ist der Wechsel in eine GVK praktisch ausgeschlossen.

Angestellte können von privat zu gesetzlich wechseln, wenn ihr Einkommen zumindest vorübergehend unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Selbstständige können sich nur gesetzlich krankenversichern, wenn sie sich in ein Angestelltenverhältnis begeben und ihr Gehalt sich ebenfalls unterhalb der Versicherungspflichtgrenze befindet. Es ist ein Rechenexempel, ob sich solche Vorgehensweisen wirklich lohnen.

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Bestimmte Personengruppen wie Beschäftigte, Arbeitslose, Rentner und Studenten, die bisher privat versichert waren, nun aber mit einem niedrigeren Einkommen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, können sich hiervon befreien lassen, wenn sie weiterhin privat versichert sein möchten. Ansonsten müssten sie ihre private Krankenversicherung kündigen oder als Zusatzversicherung weiterlaufen lassen.

Hierfür müssen sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag stellen. Sofern sie seit diesem Versicherungspflichtbeginn keine Leistungen der Krankenkasse beansprucht haben, werden sie rückwirkend von der Krankenversicherungspflicht befreit. Haben sie bereits Leistungen beansprucht, werden sie ab dem Ersten des Folgemonats nach Antragstellung befreit.

Fazit

In Deutschland besteht seit einigen Jahren eine Krankenversicherungspflicht für alle Personen beziehungsweise Berufsgruppen. Auch wenn die Versicherungsbeiträge niemandem schmecken, bewahren sie vor den unkalkulierbaren Risiken von schweren oder langen Erkrankungen und Unfällen. Außerdem deckt eine Krankenversicherung die bei einer Mutterschaft ebenfalls möglichen Komplikationen finanziell ab. Es wurde also höchste Zeit für eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung.

Bildquelle: © lenetsnikolai – Fotolia.com

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