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In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was die Versicherungspflichtgrenze ist und was diese mit dem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu tun hat. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
  • Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze?
  • Wie prüft man, ob man in die private Krankenversicherung wechseln kann?
  • Selbsttest: Haben Sie ein Anrecht auf private Krankenversicherung?

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Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Grundsätzlich können sich alle Personen privat versichern. Dazu muss man allerdings die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Nur so ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung möglich.

Warum gibt es bestimmte Voraussetzungen für den Wechsel?

In Deutschland muss jeder Mensch per Gesetz krankenversichert sein. Nun gibt es hierfür entweder das System der gesetzlichen Krankenversicherung, oder das der privaten. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Vertragsabschluss bei der privaten Krankenversicherung allerdings von einigen wichtigen Faktoren abhängig.

So regelt beispielsweise die PKV-Einkommensgrenze die Versicherungspflicht und somit auch den Verbleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Allerdings gilt diese Einkommensgrenze auch ausschließlich für Angestellte. Wenn Angestellte diese Einkommensgrenze überschreiten (sie also mehr verdienen, als die Grenze vorschreibt), haben sie Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung. Für andere Berufsgruppen wie beispielsweise Selbstständige gibt die Jahresarbeitsentgeltgrenze allerdings nicht.

Sie können schon so die Versicherungsfreiheit genießen und sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern.

Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht?

Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte ist die private Krankenversicherung einkommensunabhängig. Für diese Berufsgruppen gilt die Versicherungspflichtgrenze somit nicht. Nur für Angestellte entscheidet die Versicherungspflichtgrenze, ob sie gesetzlich krankenversichert sein müssen oder zwischen privater und gesetzlichen Krankenversicherung wählen können.

Aber auch selbstständige Gärtner, Landwirte sowie Künstler und Publizisten unterliegen zunächst der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können nur in die PKV wechseln, wen sie die aktuelle Versicherungspflichtgrenze mit ihrem Jahreseinkommen überschreiten.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze?

Sie wissen nun, dass die Versicherungspflichtgrenze eine einkommensabhängige Grenze ist. Sie bezieht sich dabei auf einen Jahresverdienst einer Person und gilt vordergründlich für Angestellte.

Wie hoch ist nun die Versicherungspflichtgrenze?

Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze wird von Jahr zu Jahr erhöht. Während die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2011 beispielsweise noch bei 49.500 Euro pro Jahr lag (ein Angestellter musste also mehr als 49.500 Euro in einem Kalenderjahr verdienen, um zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen zu können), so liegt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2016 schon bei 56.250 Euro.

Man muss nun also deutlich mehr verdienen, um zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen zu können. Diesen Zustand nennt man übrigens auch „freiwillig versichert“.

Wie prüft man, ob man in die private Krankenversicherung wechseln kann?

Um zu überprüfen, ob Sie die Möglichkeit haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, können Sie einfach die folgenden Punkte beachten beziehungsweise überprüfen:

Kürzere Wechselfrist

Vor wenigen Jahren musste ein Angestellter beziehungsweise ein Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze für drei Jahre in Folge überschreiten, um von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit zu werden.

Seit der Gesundheitsreform vom 2. Februar 2007 ist das allerdings anders. Hierdurch kann man schon nach nur einem Jahr von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden, wenn man die notwendige Jahreseinkommensgrenze in dem entsprechenden Jahr überschritten hat.

Anstatt auf drei Jahre infolge die Jahreseinkommensgrenze zu überschreiten, müssen Sie nur in einem Jahr die Jahreseinkommensgrenze überschreiten.

Gehaltsgrenzen

Um die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu haben, müssen Sie die Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise die Jahreseinkommensgrenze überschreiten. Diese sollte nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden!

Dies ist ein häufig gemachter Fehler! Beide Grenzen waren viele Jahre lang identisch, wurden letztendlich aber getrennt. Hier zur näheren Info nochmals die Definitionen und Erklärungen…

Beitragsbemessungsgrenze: Diese Grenze bezieht sich auf das jährliche Arbeitseinkommen, welches die Beiträge zur Sozialversicherung deckelt. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind normalerweise ein fester Prozentsatz des Arbeitseinkommens.

Je mehr man verdient, desto mehr gibt man dementsprechend an die Sozialversicherungen ab – bis zu dieser Grenze. Von hieran können die Abgaben an die Sozialversicherungen nicht mehr steigen.

Versicherungspflichtgrenze: Dies ist ebenfalls eine Grenze, die sich auf das jährliche Arbeitseinkommen bezieht. Im Gegensatz zur Beitragsbemessungsgrenze regelt die Versicherungspflichtgrenze allerdings nicht den maximalen Beitrag zur Sozialversicherung, sondern stellt die Grenze dar, bis zu der man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben muss.

Besondere Regelung für Studierende

Ähnlich wie für Beamte, Selbstständige oder Freiberufler gibt es für Studieren eine andere Regelung bezüglich der Krankenversicherung. Studierendem aber auch Praktikanten und Personen mit einem zweiten Bildungsweg können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien, auch ohne die Versicherungspflichtgrenze überschreiten zu müssen.

Sie können sich auch so in der privaten Krankenversicherung versichern lassen.

Selbsttest: Haben Sie ein Anrecht auf private Krankenversicherung?

Die folgende Checkliste soll Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob für Sie weiterhin Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht, oder ob Sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern können:

1. Prüfen Sie Ihr Einkommen

Wenn Sie zur Berufsgruppe der Angestellten gehören, sollen Sie diese zwei Punkte überprüfen:

  • Ihr Bruttogehalt muss über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze des laufenden Kalenderjahres liegen
  • Ihr Einkommen muss mindestens für dieses eine Jahr die Einkommensgrenze überschreiten

2. Berechnen Sie Ihr Einkommen

Damit Sie Ihr Einkommen mit der Versicherungspflichtgrenze abgleichen können, müssen Sie dieses natürlich erst einmal wissen.

Hier listen wir Ihnen auf, welche Einkommensströme und Anzüge zu berücksichtigen sind:

  • monatliche Lohn- und Gehaltszahlungen
  • wiederkehrende Einmalzahlungen wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
  • Sachbezüge wie beispielsweise Dienstwagen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • pauschale Vergütungen für Überstunden
  • Verdienste durch Versicherungspflicht Zweitbeschäftigungen

3. Jeweilige Lebenslage abgleichen

Nun ist aber auch von Ihrer Lebenslage abhängig, ob Sie wirklich in die private Krankenversicherung wechseln sollten. Wenn Sie beispielsweise Single sind, gelten für Sie andere Richtlinien als für einen Doppelverdiener oder eine Familie mit ein bis zwei Kindern.

Bei mehreren Kindern kann der Wechsel in die private Krankenversicherung nämlich enorm teuer werden. Für Beamte lohnt sich ein Wechsel besonders, da ihr Dienstherr für sie Beihilfe zahlt. Auch Studenten erfüllen meist die notwendigen Anforderungen, um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln.

4. Einen Gesundheitscheck von einer privaten Krankenversicherung

Selbst, wenn Sie alle bisher genannten Voraussetzungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung erfüllt haben, dann gibt es noch eine letzte große Hürde. Ob man nämlich tatsächlich von einer privaten Krankenversicherung aufgenommen wird zeigt sich an der eigenen Gesundheitsakte, sowie ein paar anderen wichtigen Dingen.

Für den Eintritt in eine private Krankenversicherung ist es nämlich entscheidend, dass die eigene Gesundheitsakte möglichst sauber ist. Kranke Personen werden nur selten von den privaten Krankenversicherungen angenommen. Man sollte also darauf Acht geben, dass die eigene Krankenakte möglichst sauber ist.

Um herauszufinden, ob Ihre Krankenakte nicht zu schwer ist, sollten Sie vor einem Antrag immer ein sogenannte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherungsunternehmen durchführen. Aus den verschiedenen Antworten hierauf können Sie dann ersehen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung aus gesundheitstechnischen Gründen überhaupt möglich ist, und ob Sie eventuell sogar einen Zuschlag zahlen müssten.

5. Formale Bedingungen prüfen

Nun müssen Sie nur noch die richtige private Krankenversicherung für sich finden. Für die richtige Wahl sollten Sie sich von einem Fachmann im Gebiet helfen lassen, Dieser führt auch die Gesundheitsfragen mit Ihnen durch und kann bei verschiedenen privaten Krankenversicherungen Risikovoranfragen für Sie durchführen. Wichtig ist, dass Sie sich an einen unabhängigen Fachmann wenden, nicht in etwas den Vertreter einer einzigen Gesellschaft.

Bildquelle: © fotofabrika – Fotolia.com

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