News am

Die Beitragssatzung der Landesrundfunkanstalten wurden so geändert, dass ab 2017 die Inkassofirmen deutlich früher aktiv werden können, wenn Haushalte ihre GEZ-Gebühren nicht zahlen.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Inkassobrief kommt früher

Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass ab 2017 säumige Beitragszahler früher Post von Inkassofirmen bekommen, die im Auftrag der Landesrundfunkanstalten arbeiten. Bislang musste zunächst ein Vollstreckungsversuch durch Behörden unternommen werden, bevor Inkassofirmen tätig werden durften. Mit der Änderung der Beitragssatzung der Landesrundfunkanstalten dürfen sie ab 2017 aber schon vorher aktiv werden und säumige GEZ-Zahler anschreiben.

Änderung soll Behörden entlasten

Nach Angaben des Beitragsservice soll die Gesetzesänderung dazu führen, dass Behörden künftig entlastet werden. Darüber hinaus erhofft man sich eine schnelle Abwicklung der Mahnverfahren durch den früheren Einsatz von Inkassofirmen. Für den säumigen Zahler sieht die GEZ den Vorteil darin, dass so unangenehme Folgen wie etwa ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis eher vermieden würden.

Welche Vorteile diese Änderung dem Beitragsservice darüber hinaus bietet? Kosten für den Schriftverkehr werden mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens auf den Beitragszahler selber übertragen. Diese sind meist deutlich höher als die Kosten des Beitragsservices.

Laut eines Sprechers des Beitragsservice soll selbiger aber zunächst eigenständig die versäumten Zahlungen bei Beitragszahler einholen. Hierzu wird wie üblich ein mehrstufiges Mahnverfahren durchgeführt – Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben.

Was kann der Beitragszahler tun?

Kommt eine Zahlungsaufforderung der GEZ ins Haus, hat der Beitragszahler die Möglichkeit diese zu bestreiten. Wer die Forderung schriftlich bestreitet, kann das Schreiben des Inkassobüros abwenden, denn dieses darf nur bei unbestrittenen und rechtskräftigen Forderungen tätig werden. Liegt ein Widerspruch vor, darf der Beitragsservice die säumigen Zahlungen ausschließlich über den Rechtsweg einfordern.

Wird das Inkassobüro dennoch aktiv, sollte man nicht auf dessen Schreiben reagieren, schließlich handelt es sich um eine nachweislich bestrittene Forderung. Erwirkt das Inkassounternehmen dennoch einen Mahnbescheid, sollte man gegen diesen innerhalb von 14 Tagen vor Gericht Widerspruch einlegen. Hier ist nachzuweisen, dass die Forderung schriftlich bestritten ist und das Inkassobüro mit dem Mahnbescheid folglich rechtswidrig vorgeht.

GEZ bekommt immer mehr Kritiker

Ob die Gesetzesänderung das Ansehen des Beitragsservice verbessert, ist äußerst fraglich. In den vergangenen Jahren hat die GEZ immer mehr Kritiker bekommen. Viele Beitragszahler weigern sich hartnäckig die Haushaltsabgabe zu bezahlen, die jedem Haushalt aufgezwungen wird – ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.

Es gab einige Vorfälle von Inhaftierungen, weil die GEZ-Gebühren nicht gezahlt wurden. Zwar möchte der Beitragsservice künftig von der Haftandrohung absehen, von der Haushaltsabgabe möchte sie aber nicht zurücktreten. Auch Klage gegen die Haushaltsabgabe hatten bislang kein Bestand vor Gericht.

Die Kritik wird deshalb aber nicht weniger: Neben der Zwangsabgabe auch für Haushalte ohne TV und Radio oder Smartphone können viele Beitragszahler die Kostenstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nachvollziehen. Gleichzeitig wird ein Großteil der Einnahmen für teurer Honorare von Stars, Talkshow-Moderatoren und andere Showgäste sowie Sportübertragungsrechte ausgegeben.

Bildquelle: © Marek Gottschalk – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1