Auch im neuen Monat stehen den Verbrauchern wieder einige Änderungen ins Haus. Zum 1. September 2016 ist es der Wechsel zu einer anderen Bank nun einfacher. Die nächste Stufe der Glühbirnenverordnung sorgt für einen Abschied von Glühbirnen im Wohnbereich. Der September bringt zudem die Buchpreisbindung für E-Books. Außerdem: Eltern erwarten vor allem beim Besuch des Kinderarztes mit ihrem Nachwuchs Änderungen.
Lesen Sie in diesem Artikel, welche Neuregelungen zudem ab September 2016 gelten.
Übersicht
- Einbürgerungstest
- Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
- Buchpreisbindung für elektronische Bücher
- Urheberrecht
- Neue Azubistellen für Altbewerber
- Glühbirnen-Verbot
- Rückgaberecht bei Ikea nicht mehr unbegrenzt
- Deutschen Post erhöht Gebühren
- Unterstützung bei Kontowechsel
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Einbürgerungstest
Personen, die ab jetzt deutsche Staatsbürger werden möchten, müssen ab sofort einen Einbürgerungstest in Deutschland absolvieren. Die Fragen der 33 Multiple Choice Fragen drehen sich um die Kultur, das politische System und die Geschichte Deutschlands. Der Test gilt als bestanden, wenn mindestens 17 der 33 Antworten richtig sind. Der Fragenkatalog besteht aus 300 Fragen auf Bundesebene und jeweils 10 länderspezifischen. Zur Vorbereitung auf den Test gibt es Volksschulkurse.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Ein Beschluss der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen sieht ab dem 1. September neue Regelungen bei obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen für Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren (U1-U9) und deren Dokumentation im sogenannten Gelben Heft vor. Ärzte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können. In dem neuen gelben Untersuchungsheft, das eher an ein Buch erinnert, werden die neun U-Untersuchungen, die in festen Abständen durchgeführt werden, dokumentiert. In dem Heft muss ab jetzt auch vermerkt werden, falls das Kind die vorgegebenen Kriterien bei der Beurteilung von Grob- und Feinmotorik oder die emotionale Kompetenz nicht erfüllt. Auch Dinge wie auffälliges Schreien u.ä. werden notiert. Darüber hinaus gibt es ab jetzt neue Standards für Hör- und Sehtests und auch für die Beurteilung der Entwicklung.
Das Gelbe Heft erhält zudem ein herausnehmbares Blatt, um keine vertraulichen Informationen zu ärztlichen Diagnosen weiterzugeben. Damit können Eltern die Teilnahme an den Untersuchungen etwa gegenüber Kindergärten nachweisen.
Eine wichtige Änderung ist, dass jedes Neugeborene in den ersten Lebenstagen auf Mukoviszidos / Zystische Fibrose untersucht werden kann. Die Untersuchung wird mit den normalen Checks durchgeführt. Darüber hinaus soll die Beratung durch Ärzte verstärkt werden.
Buchpreisbindung für elektronische Bücher
Bücher sind ein Kulturgut, auch in elektronischer Form.
Die für gedruckte Bücher geltende gesetzliche Buchpreisbindung ist ab dem 1. September nun auch für elektronische Bücher (E-Books) verbindlich. Verlage sind verpflichtet, für E-Books einen einheitlichen, verbindlichen Verkaufspreis festzulegen. Diese Regelung gilt für alle Buchverkäufe in Deutschland, ist also von der Nationalität oder dem Niederlassungsort des Händlers unabhängig. Mit diesem Gesetz wird die Lücke im bisherigen Gesetz zur Buchpreisbindung von 2002 geschlossen. Darin fehlte ein expliziter Hinweis auf die E-Books.
Urheberrecht
Das Urheberrecht hat sich ebenfalls verschärft. Rechte-Inhaber von Internet-Providern oder Spediteuren haben ab sofort die Möglichkeit, ihr geistiges Eigentum (z.B. Musik, Software, Rezepte) besser zu schützen. So können ab sofort die Herausgabe von Kundendaten rechtskräftig verlangen.
Ebenso hat sich das Recht für Privatpersonen entspannt. Wer z.B. rechtswidrig ein geschütztes Foto auf seiner Website hochlädt, muss lediglich mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Neue Azubistellen für Altbewerber
Jungen Menschen, die schon länger versuchen, einen Ausbildungsplatz zu finden, könnten ab sofort bessere Karten haben. Denn Arbeitgeber erhalten mit dem neuen Monat einen Bonus für die Schaffung von neuen Azubistellen für Altbewerber. Je nach Ausbildungsvergütung winken Arbeitgebern ebenso ein Ausbildungsbonus für die Einstellung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Azubis, der im Vorjahr oder früher die Schule verlassen hat. Der Bonus liegt bei 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro.
Acht neue Ausbildungsverordnungen für das neue Ausbildungsjahr
Vom Dachdecker bis zum Graveur – Das Bundeswirtschaftsministerium passt die Ausbildungsregeln für einige Berufe kontinuierlich an und überarbeitet diese gemeinsam mit den Sozialpartnern. Damit die duale Ausbildung immer auf aktuellem Stand ist, gelten zum Start des neuen Ausbildungsjahres 2016 geänderte Ausbildungsordnungen für folgende Berufe:
- Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Dachdecker
- Mediengestalter Digital und Print bzw. Flexografie
- Graveur
- Hörakustiker
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- Metallbildner
- Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker
Bestehende Ausbildungsverhältnisse werden nach den bisherigen Verordnungen zu Ende geführt.
Glühbirnen-Verbot
Ab dem 1. September verschwinden die Glühbirnen aus den Regalen der Elektro- und Baumärkte für den Einsatz in Haushalten. Die EU-Kommission hat die nächste Stufe der Beleuchtungsverordnung, mit der ab sofort auch die Halogentechnik vollständig abgeschafft werden sollte, um zwei Jahre nach hinten verschoben. „Die Zeit sei für eine komplette Abschaffung der Halogentechnik zum 1. September 2016 noch nicht reif“, begründet der Sprecher der Kommission in Deutschland Honighaus die Entscheidung.
Ab 1. September 2016 werden die sogenannten stoßfesten Glühlampen verboten. Gerade diese wurden in der Vergangenheit gerne von Liebhabern von Glühbirnen als Ersatz für die verbotenen Glühlampen verwendet; als typischen Ersatz in Haushalten für die längst verbotenen alten Glühlampen. Eine Ausnahme, eigentlich für Handwerker und Grubenarbeiter gedacht war.
Hersteller dürfen die Läden nicht mehr beliefern. Restware darf noch weiter verkauft werden. Bei nach dem Stichtag in Verkehr gebrachten Glühbirnen muss ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung angebracht sein. Auch alle Halogen-Reflektorlampen dürfen nach dem 1. September nicht mehr in den Handel gelangen.
Der Hintergrund dieser Neuregelung: Glühbirnen fressen sehr viel Strom, wandeln nur 5 % der Energie in Licht um. Der Rest verpufft als nutzlose Wärme. Das Verbot des Verkaufs von Halogenlampen soll mittelfristig bewirken, dass die bisherigen Halogenleuchtmittel durch entsprechende LED-Lampen ausgetauscht werden.
Die klassische 60-Watt-Glühbirne war mit einem Marktanteil von über 50 % die meistgekaufte Birne.
Rückgaberecht bei Ikea nicht mehr unbegrenzt
Ab 1. September können Kunden die Waren beim schwedischen Möbelhaus Ikea nicht mehr zeitlich unbegrenzt zurückgegeben. Nach zwei Jahren geht Ikea zu ihrem globalen Modell: Kunden haben nur noch ein Jahr Zeit, um die Waren ohne Angaben von Gründen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Produkte, die zwischen dem 25. August 2014 und dem 31. August 2016 gekauft wurden, können auch weiterhin zeitlich unbegrenzt zurückgegeben werden.
Deutschen Post erhöht Gebühren
Die Zustellung amtlicher Schriftstücke wie Mahn- oder Bußgeldbescheide wird umsatzsteuerpflichtig und damit teurer. Der sogenannte Zustellungsauftrag wird ab dem 1. September von 3,45 Euro um 19 Prozent auf fast 4 Euro erhöht.
Unterstützung bei Kontowechsel
Etwas später, ab dem 18. September, können Verbraucher schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank wechseln und so kostengünstigere Alternativen nutzen. Die Banken sind verpflichtet, Verbrauchern beim Wechsel zu einem sogenannten Basiskonto unbürokratisch zu helfen. Die neue Bank muss einen wechselwilligen Kunden unterstützen, indem sie zum Beispiel die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernimmt. Die bisherige Bank hat dazu dem neuen Institut und dem Kunden eine Liste der bestehenden Aufträge zu übermitteln. Das gilt auch bei Kontoeröffnungen im europäischen Ausland.
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