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Finanzminister Wolfgang Schäuble will das Kindergeld um zwei Euro erhöhen. In einem Gesetzesentwurf will das Familienministerium außerdem die Erhöhung des Kinderzuschlags und einen längeren Bezug von Unterhaltsvorschüssen durchsetzen.

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Gesetzesentwurf von Schäuble reicht nicht

Wolfgang Schäuble will das Kindergeld um zwei Euro pro Monat erhöhen. Familienministerin Manuela Schwesig kritisiert jedoch, dass die Erhöhung um zwei Euro die finanzielle Situation von Familien nicht verbessere. Daher will das Familienministerium den Gesetzesentwurf des Finanzministers ergänzen und für weitere Entlastungen bei den Familien und Alleinerziehenden sorgen.

Familienministerium plant Ergänzungen

Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin wolle das Familienministerium neue Regelungen zum Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag diskutieren und darüber in den Ressorts abstimmen lassen. Bei den Gesetzesvorschlägen soll es sich aber ausdrücklich nur um Ergänzungen handeln. Das Familienministerium wolle keinen alternativen Gesetzesentwurf zu Schäubles vorlegen.

Schwesig will Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

Teil der Ergänzungen soll in jedem Fall eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) sein. Man wolle die Altersgrenze von 12 auf künftig 18 Jahre anheben. Nach dem neuen Gesetzesentwurf würden dann auch Kinder zwischen 12 und 18 Jahre staatliche Unterstützung erhalten, wenn ein unterhaltspflichtiges Elternteil seinen Zahlungen nicht nachkommt. Bislang endete die Zahlung des Unterhaltsvorschusses mit dem 12. Lebensjahr des Kindes.

Mit der Anhebung der Altersgrenze soll auch die bisherige Bezugsgrenze von sechs Jahren abgeschafft werden. Aktuell wurde das eine finanzielle Entlastung von 260.000 Alleinerziehende bedeuten, deren Kinder auf Unterhaltszahlungen des pflichtigen Elternteils warten und bereits die Bezugsgrenze überschritten haben.

Familienministerin fordert auch Erhöhung des Kinderzuschlags

Weiterhin plant man im Familienministerium den Kinderzuschlag um zehn Euro zu erhöhen, sodass der Betrag auf monatlich 170 Euro steigt. Auch die Einkommensgrenze soll entfallen, damit die Zahlung des Kinderzuschlags nicht abrupt ende, sondern mit steigendem Einkommen weniger wird. So ist der Übergang für Familien einfacher.

Den Kinderzuschlag erhalten Eltern, die durch eigenes Einkommen ihren eigenen Lebensunterhalt leisten können, nicht aber jenen der Kinder. Durch diese Regelung erhofft man sich, dass weniger Eltern aufgrund der finanziellen Belastung durch Kinder auf Hartz IV angewiesen sind.

Grundfreibetrag soll auch angehoben werden

Dem Gesetzesentwurf zufolge soll weiterhin der Grundfreibetrag von derzeit 8.652 Euro auf 9.000 Euro angehoben werden. Allerdings schrittweise bis 2018. Gleichzeitig will man die Steuerprogression verschieben, sodass Eltern mit geringem Einkommen steuerlich entlastet werden.

Schnelles Handeln erforderlich

Familienministerin Manuela Schwesig hofft auf eine schnelle Einigung, damit Familien schnell unterstützt werden können. „Wir brauchen jetzt schnell ein gutes Ergebnis für die Familien,“ erklärte die Ministerin. Weiterhin müssen man vor allem jene Familien entlasten, die über ein geringes Einkommen verfügen oder bei denen nur ein Elternteil erziehend tätig ist. Bei Alleinerziehenden und Geringverdienern ist das Armutsrisiko besonders hoch.

Abstimmung im Oktober

Das Kabinett soll schon Anfang Oktober über den Gesetzesentwurf von Wolfgang Schäuble und die Ergänzungen des Familienministeriums entscheiden. Würde auch die Abstimmung im Bundestag schnell folgen, könnten die Gesetzesänderungen schon zum Januar 2017 in Kraft treten.

Bildquelle: © bierwirm – Fotolia.com

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