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Wie hoch die Krippenkosten für die Betreuung des Kindes werden, kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen. Eine wirklich einheitliche Regelung für die Kita-Kosten gibt es nämlich nicht. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie sich besser auf unerwartete Koste vorbereiten können…

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Krippenkosten: Keine einheitliche Regelung

Die Krippenkosten werden in jedem Bundeslang anders abgerechnet. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte zuletzt in 40 großen Städten Deutschlands verglichen. In dem Vergleich zeigte sich, dass fünf der günstigsten Angebote aus den östlichen Bundesländern kommen. Die zehn teuersten Betreuungsangebote der Stickproben befanden sich hingegen im Westen Deutschlands.

Spektrum reicht von 200 bis 580 Euro

In dem Bereich heißt es, dass Eltern zwischen 200 und 580 Euro bei den kommunalen Einrichtungen für ihre Kinder zahlen müssen. Hinzu kommen dann auch noch Kosten für Verpflegungskosten wie Nahrung oder Windeln.

Eine Unterbringung in Tageseinrichtungen für wenige Wochenstunden ist allerdings etwas preiswerter, wenn eine volle Wochenstundenzahl nicht ausgeschöpft wird. Für die Betreuung stehen den Eltern maximal 50 Stunden pro Woche zur Verfügung.

Zwar gibt es heute das Recht für jedes Kind ab einem bestimmten Alter auf einen Krippenplatz, doch können dennoch hin und wieder vereinzelt Kosten auf die Eltern zukommen.

Warum sind viele Krippen im Osten günstiger?

Die Krippenkosten berechneten sich bislang aus dem Nettoeinkommen. Auch eine solche Regelung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Um eine detaillierte Gebührenaufstellung zu erhalten, kann man sich an die zuständigen Kommunen wenden.

Nach 2013

Zum 18. August 2013 gab es eine wichtige Änderung mit dem Kinderförderungsgesetz. Nach dem Gesetz gilt ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Dennoch kann es auch nach einer solchen Regelung dazu kommen, dass für die Betreuung Gebühren gezahlt werden müssen.

Beitragsfreie Kinderbetreuung

In vielen Bundesländern müssen sozial schwache Familien wenige bis gar keine Beiträge für den Krippenplatz bezahlen. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Kosten für die Krippe von der Jugendhilfe der vom Jugendamt tragen zu lassen.

Je nach Einzelfall muss individuell geprüft werden, ob eine solche Unterstützung möglich ist.

Bildquelle: © RioPatuca Images – Fotolia.com

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