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Seit 1. August 2013 haben Eltern in Deutschland für jedes ihrer Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Diese Zusage übt bis heute starken Druck auf viele Kommunen aus.

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Ein großzügiges Versprechen

Beim Recht auf einen Krippenplatz denkt der Gesetzgeber an kommunale Einrichtungen. Städte und Gemeinden sehen sich jedoch enormem Druck ausgesetzt, das Versprechen zu erfüllen. Viele sind selbst Jahre nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz nicht in der Lage, für jedes Kind einen bereitzuhalten.

Was die Umsetzung erschwert

Kinderbetreuung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Unterbringung muss in kindgerechten Räumen erfolgen. Es dauert, um nicht vorhandene räumliche Kapazitäten auszubauen. Ebenso gibt es Personalengpässe. Betreuer benötigen eine Fachausbildung und müssen einen einwandfreien Ruf nachweisen. Die Forderung nach genug Krippenplätzen lässt sich daher nicht umgehend umsetzen.

Groteske Anmeldesituationen

Eltern können ihr Kind für einen Krippenplatz gar nicht früh genug anmelden. Grimmig meinen manche, am besten melde man sein Kind bereits vor der Geburt an. 3 Monate vor dem Betreuungsbedarf gelten als Anmeldefristminimum. Empfohlen wird eher ein halbes Jahr im Voraus.

Was die Anmeldung für einen Kitaplatz zusätzlich verkompliziert: Einige Eltern melden ihre Kinder bei mehreren Einrichtungen gleichzeitig an in der Hoffnung, dass wenigstens eine Anmeldung klappt. Gibt es dann mehrere Zusagen, werden kurzfristig durch zurückgezogene Anmeldungen Plätze frei. Umgekehrt führen Mehrfachanmeldungen zu zusätzlicher Anspannung im Kampf um Krippenplätze.

Krippenplatz einklagen

Gelingt es Eltern nicht, für ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer kommunalen Kita oder bei einer kommunalen Tagesmutter zu erhalten, können sie ihren Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz einklagen. Natürlich kann das Gericht keinen kommunalen Krippenplatz herbeizaubern. Klagende Eltern können aber Schadensersatz einfordern. Dabei geht es vor allem darum, die Differenz zum Geldbetrag einzuklagen, die sie für das Betreuen ihres Kindes in einer privaten Krippeneinrichtung oder durch eine nichtkommunale Tagesmutter ausgeben müssen.

Hürden beim Klagen

Eltern dürfen allerdings nicht vorschnell „drauflosklagen“. Sie müssen sich frühzeitig um einen Krippenplatz bemüht haben. An der Zahl der Anmeldungen erkennen die Kommunen nämlich auch den zu erwartenden Bedarf und tun ihr Möglichstes, entsprechend Betreuungslösungen zu finden. Auch wenn sich Kitas nicht sofort aus dem Boden stampfen lassen, können zusätzliche Tagesmütter durchaus gefunden werden.

Einen zugeteilten Krippenplatz dürfen Eltern nicht ablehnen, bloß weil dieser ihnen nicht hundertprozentig gefällt oder etwas abgelegen ist. Hier erwarten die Gerichte Kompromissbereitschaft. Außerdem müssen Eltern nachweisen, dass sie ihren Betreuungsbedarf nicht weiter hinausschieben können, weil sie zum Beispiel einen Arbeitsplatz angetreten.

Sieg einer Mutter vor Gericht

Die Stadt München unterlag einer klagenden Mutter: Aufgrund ihrer vergeblichen Suche nach kommunalen Krippenplätzen sowie preisgünstigeren anderen Krippenplätzen meldete sie ihr Kind für einen Krippenplatz an, der jeden Monat 1308 Euro kostete. Die Differenz zum nicht existierenden städtischen Krippenplatz für monatlich 400 Euro wollte sie erstattet haben.

Die Stadt München will gegen das Urteil Revision einlegen. Insbesondere fürchtet sie, dass private Krippenplatzanbieter anlässlich des Gerichtsurteils den aktuellen Engpass auszunutzen und ihre Preise übermäßig erhöhen.

Bildquelle: © RioPatuca Images – Fotolia.com

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