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Nach dem Entschluss zu kündigen folgt oftmals eine große Hürde: Wie muss ich mein Kündigungsschreiben formulieren und welche Fristen habe ich zu beachten?

Die Konsequenzen solcher Formfehler können die Ungültigkeit der Kündigung oder sogar juristische Schritte sein. Was ein Kündigungsschreiben beinhalten muss und welche Fristen dabei unbedingt einzuhalten sind, erfahren Sie hier.

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Übersicht:

  • Kündigungsschreiben: Wie verfasse ich meine Kündigung richtig?
  • Formalien beachten: So werden unangenehme Überraschungen verhindert
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers dienen der Zuordnung
  • Das richtige Datum angeben
  • Den Betreff präzisen formulieren
  • Die korrekte Anrede spart Ärger
  • Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden
  • Den Eingang der Kündigung bestätigen lassen
  • Bekomme ich eine Abfindung?
  • Die fristlose Kündigung
  • Professionelles Verhalten für den guten Ruf

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Kündigungsschreiben: Wie verfasse ich meine Kündigung richtig?

Die Gründe für eine Kündigung können vielfältig sein: Man möchte sich weiterentwickeln oder mehr verdienen oder aber das Arbeitsumfeld gefällt einem nicht.

Nach reiflicher Überlegung kommt man zu dem Entschluss, sich von dem bisherigen Unternehmen zu trennen und bei dem Arbeitgeber die Kündigung einzureichen.

Doch schon steht man vor der nächsten Hürde: Wie wird so eine Kündigung richtig formuliert und eingereicht?

Hierzu sollte man sich unbedingt im Vorfeld informieren, denn fehlerhafte Formulierungen oder die Nichteinhaltung von Fristen können zur Ungültigkeit der Kündigung und sogar bis zu Gerichtsverfahren und Geldstrafen führen.

Formalien beachten: So werden unangenehme Überraschungen verhindert

Bei einer Kündigung, die vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird, gilt es ganz besonders, bestimmte Fristen und Formen einzuhalten. Sollte der Arbeitgeber nicht gewillt sein, die Kündigung zu akzeptieren, kann diese durch Fehler nichtig gemacht werden und im schlimmsten Fall zu juristischen Auseinandersetzungen führen.

Kann der Arbeitgeber beispielsweise beweisen, dass durch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine grobe Pflichtverletzung und Schaden am Unternehmen entstanden sind, kann er auf Schadenersatz klagen.

In jedem Fall muss eine Kündigung laut § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schriftlich erfolgen und persönlich handschriftlich unterschrieben sein. Dabei ist bei einer ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitnehmers keine Angabe von Gründen notwendig, anders als bei einer Kündigung vom Arbeitgeber.

Name und Anschrift des Arbeitnehmers dienen der Zuordnung

Zuerst erfolgen beim Kündigungsschreiben die Angaben über Name und Anschrift des Arbeitnehmers. Sollte es ebenfalls eine Personalnummer geben, so wird auch diese mit angegeben. Dies dient der eindeutigen Zuordnung der Kündigung.

Das richtige Datum angeben

Ebenfalls sehr wichtig ist das richtige Datum auf dem Briefkopf des Schreibens. Es sollte das korrekte Datum der Kündigung sein und gemäß der Kündigungsfrist gewählt werden. Auch die fristgemäße Zustellung ist wichtig.

Den Betreff präzise formulieren

Der Betreff des Kündigungsschreibens sollte kurz und präzise formuliert sein. Ein kurzes „Kündigung“ mit Angabe des Datums des Arbeitsvertrages macht alles Nötige deutlich und dient der genauen Identifizierung.

Die korrekte Anrede spart Ärger

Für das Kündigungsschreiben muss der richtige Ansprechpartner ermittelt werden. Ob beispielsweise der direkte Vorgesetzte oder der Personalchef zuständig ist, sollte vorher geklärt werden. In jedem Fall erfolgt die richtige Anrede auch unter Angabe eventueller akademischer Titel.

Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden

Besonders wichtig ist es, in dem Kündigungsschreiben auf die korrekte Kündigungsfrist Bezug zu nehmen. Nichteinhaltung kann zu unangenehmen Konsequenzen führen.

Die Kündigungsfrist geht in der Regel aus dem bestehenden Arbeitsvertrag hervor. Ist dies nicht der Fall, so gelten die Fristen im geltenden Tarifvertrag. Trifft beides nicht zu, gilt nach § 622 BGB die gesetzliche Kündigungsfrist. Demnach beträgt diese generell 4 Wochen bis zum 15. des Monats oder dem Monatsende. Mehr erfahren

Den Eingang der Kündigung bestätigen lassen

Das Kündigungsschreiben muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und persönlich handschriftlich unterschrieben werden. Es sollte auf keinen Fall lediglich per E-Mail, Fax oder nur als Kopie eingereicht werden.

Ratsam ist es außerdem, die Kündigung persönlich oder bei der Personalabteilung abzugeben. So kann man sicherstellen, dass sie auch angekommen ist.

Möglich ist auch ein Verschicken per Kurier oder Einschreiben, jedoch ist die rechtliche Absicherung bei einer persönlichen Abgabe am höchsten.

Will man ganz sicher gehen, so sollte man sich den Eingang des Schreibens mit Datumsgabe bestätigen lassen. So kann niemand hinterher behaupten, das Kündigungsschreiben sei nicht angekommen.

Wie man seinen Resturlaub geltend macht

Der Urlaubsanspruch bleibt dem Arbeitnehmer bei der Kündigung in jedem Fall bestehen und kann mit der Kündigung eingefordert werden. Die Urlaubstage werden in dem Fall anteilig gewährt.

Wird die Kündigung jedoch am 01. Juli eines Jahres oder später wirksam, so steht dem Arbeitnehmer der volle gesetzlich zugesicherte Urlaub zu, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht.

Bekomme ich eine Abfindung?

Bei einer Kündigung seitens des Arbeitnehmers wird keine Abfindung gewährt, anders als bei einer Kündigung, die vom Arbeitgeber ausgesprochen wird.

Dazu wird der Arbeitnehmer in der Regel von der Arbeitsagentur 12 Wochen für den Erhalt von Arbeitslosengeld gesperrt. Eine Besonderheit besteht, wenn der Arbeitnehmer nachprüfen kann, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn unzumutbar gewesen wäre, etwa bei Mobbing.

In jedem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen Lohn bis zum Kündigungstermin, auch wenn er bis dahin freigestellt wird.

Die fristlose Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

Solche bestimmten Voraussetzungen sind Gründe wie wiederholt unpünktliche Gehaltszahlungen, Mobbing durch den Arbeitgeber oder Erkrankungen, die nachweislich durch den Beruf hervorgerufen werden.

Professionelles Verhalten für den guten Ruf

Auch wenn die Kündigung wegen Ärger im Arbeitsumfeld ausgesprochen wurde, so ist es doch ratsam, danach professionell zu agieren. Durch die Kündigungsfrist kann es sein, dass man nach Einreichen der Kündigung noch bis zu drei Monate weiter im Betrieb arbeiten muss.

In dieser Zeit sollte man auf Beleidigungen und Unsachlichkeiten verzichten und dem Chef weiter mit dem nötigen Respekt entgegentreten – schließlich steht in der Regel auch noch ein Arbeitszeugnis aus.

Auch eine professionelle Übergangsphase sollte geschaffen werden und alle Dateien sowie private Dinge nach und nach vom Arbeitsplatz entfernt werden. So können später keine Vorwürfe entstehen.

Bildquelle: © dessauer – Fotolia.com

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